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GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

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§ 127 StPO – Vorläufige Festnahme<br />

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der<br />

Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann,<br />

jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.<br />

...<br />

(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme<br />

auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. ...<br />

3.2 Schuldhaftes Handeln<br />

Als nächstes ist zu fragen: Hat die Person schuldhaft gehandelt?<br />

Die Schuld als weitere Voraussetzung der Strafbarkeit kann entfallen,<br />

wenn dem Täter das eine Strafnorm erfüllende (rechtswidrige)<br />

Handeln nicht zum Vorwurf gemacht werden kann.<br />

Schuldunfähig und damit strafunmündig sind Kinder, die zum<br />

Zeitpunkt der Tat noch nicht 14 Jahre alt sind (§ 19 StGB).<br />

Für diese Kinder, die rechtswidrige Taten begehen, kommen Maßnahmen<br />

der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch<br />

(SGB VIII) in Betracht. Eine gewisse strafrechtliche<br />

Haftung der Erziehungspflichtigen für solche Kinder begründet<br />

§ 171 StGB, wonach sich strafbar machen kann, wer seine Fürsorge-<br />

oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn<br />

Jahren gröblich verletzt und diese dadurch in die Gefahr bringt, in<br />

ihrer körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt<br />

zu werden oder einen kriminellen Lebenswandel zu führen.<br />

Beispiele: dauerhaftes bewusstes Fernhalten vom<br />

Schulbesuch, wiederholte Aufforderung zum Stehlen.<br />

Schuldunfähig ist nach § 20 StGB ferner, wer bei Begehung einer<br />

Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden<br />

Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder<br />

einer schweren anderen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der<br />

Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.<br />

4 Strafrechtliche Verfolgung einer Tat<br />

Die strafrechtliche Verfolgung einer Tat ist naturgemäß nur möglich,<br />

wenn die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft,<br />

Gericht) überhaupt Kenntnis von der Tat haben.<br />

Diese Kenntnis können die Strafverfolgungsbehörden durch Zufall<br />

erlangen oder indem jemand Anzeige erstattet.<br />

4.1 Anzeigeerstattung<br />

Eine Anzeige kann jedermann erstatten.<br />

25<br />

Schuldhaftes<br />

Handeln<br />

Strafmündigkeit von<br />

Kindern<br />

Schuldunfähigkeit<br />

Strafverfolgung<br />

Strafanzeige<br />

A

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