GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm
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§ 127 StPO – Vorläufige Festnahme<br />
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der<br />
Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann,<br />
jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.<br />
...<br />
(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme<br />
auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. ...<br />
3.2 Schuldhaftes Handeln<br />
Als nächstes ist zu fragen: Hat die Person schuldhaft gehandelt?<br />
Die Schuld als weitere Voraussetzung der Strafbarkeit kann entfallen,<br />
wenn dem Täter das eine Strafnorm erfüllende (rechtswidrige)<br />
Handeln nicht zum Vorwurf gemacht werden kann.<br />
Schuldunfähig und damit strafunmündig sind Kinder, die zum<br />
Zeitpunkt der Tat noch nicht 14 Jahre alt sind (§ 19 StGB).<br />
Für diese Kinder, die rechtswidrige Taten begehen, kommen Maßnahmen<br />
der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch<br />
(SGB VIII) in Betracht. Eine gewisse strafrechtliche<br />
Haftung der Erziehungspflichtigen für solche Kinder begründet<br />
§ 171 StGB, wonach sich strafbar machen kann, wer seine Fürsorge-<br />
oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn<br />
Jahren gröblich verletzt und diese dadurch in die Gefahr bringt, in<br />
ihrer körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt<br />
zu werden oder einen kriminellen Lebenswandel zu führen.<br />
Beispiele: dauerhaftes bewusstes Fernhalten vom<br />
Schulbesuch, wiederholte Aufforderung zum Stehlen.<br />
Schuldunfähig ist nach § 20 StGB ferner, wer bei Begehung einer<br />
Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden<br />
Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder<br />
einer schweren anderen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der<br />
Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.<br />
4 Strafrechtliche Verfolgung einer Tat<br />
Die strafrechtliche Verfolgung einer Tat ist naturgemäß nur möglich,<br />
wenn die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft,<br />
Gericht) überhaupt Kenntnis von der Tat haben.<br />
Diese Kenntnis können die Strafverfolgungsbehörden durch Zufall<br />
erlangen oder indem jemand Anzeige erstattet.<br />
4.1 Anzeigeerstattung<br />
Eine Anzeige kann jedermann erstatten.<br />
25<br />
Schuldhaftes<br />
Handeln<br />
Strafmündigkeit von<br />
Kindern<br />
Schuldunfähigkeit<br />
Strafverfolgung<br />
Strafanzeige<br />
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