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GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

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B Drogen<br />

Das Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) verbietet Schülern den<br />

Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln und alkoholischen<br />

Getränken sowie grundsätzlich das Rauchen innerhalb der<br />

Schulanlagen (§ 51 Abs. 6 Satz 1 ThürSchulG).<br />

Von besonderer strafrechtlicher Relevanz ist der Umgang mit<br />

Betäubungsmitteln. Die Konfrontation der Schulleitungen und<br />

Lehrkräfte mit Betäubungsmitteln an ihrer Schule wirft hinsichtlich<br />

von Handlungsmöglichkeiten und Handlungspflichten vielfältige<br />

rechtliche Probleme auf.<br />

1 Betäubungsmittel im Sinne des<br />

Betäubungsmittelgesetzes<br />

Häufig taucht schon die Frage auf, ob es sich bei einer vorgefundenen<br />

Substanz überhaupt um verbotene Substanzen im Sinne<br />

des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) handelt (z.B. in Stanniol<br />

verpacktes weißes Pulver, Tablette mit „Smiley-Gesicht“, bunte<br />

Löschblattschnipsel).<br />

Was Betäubungsmittel sind, ist im § 1 BtMG geregelt. Dieser enthält<br />

eine Begriffsdefinition. In den Anlagen I-III sind die vom BtMG<br />

erfassten Stoffe und Zubereitungen im Einzelnen genannt.<br />

Die Anlagen I-III werden von der Bundesregierung bzw. dem Bundesgesundheitsministerium<br />

bei Bedarf aktualisiert. Es handelt sich<br />

um eine Positivliste, d. h. nur die dort ausdrücklich genannten Stoffe<br />

fallen unter das BtMG. Stoffe, die darin nicht erwähnt sind, können<br />

allerdings vom Arzneimittelgesetz oder vom Chemikaliengesetz erfasst<br />

sein. Diesen kommt im schulischen Bereich jedoch kaum eine<br />

Bedeutung zu, weshalb auf Ausführungen hierzu verzichtet wird.<br />

Eine Übersicht der am häufigsten konsumierten Drogen, ihr Aussehen<br />

und ihre Wirkungsweise finden sich u. a. in folgenden<br />

Broschüren:<br />

„<strong>DROGEN</strong> – Was ist drin, was ist dran und was dann?“ Broschüre<br />

des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit,<br />

Jugend und Familie, Albertstraße 10, 01097 Dresden<br />

45<br />

Verbotene<br />

Substanzen<br />

Aussehen und<br />

Wirkungsweise<br />

von Drogen<br />

B

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