GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm
GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm
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B Drogen<br />
Das Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) verbietet Schülern den<br />
Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln und alkoholischen<br />
Getränken sowie grundsätzlich das Rauchen innerhalb der<br />
Schulanlagen (§ 51 Abs. 6 Satz 1 ThürSchulG).<br />
Von besonderer strafrechtlicher Relevanz ist der Umgang mit<br />
Betäubungsmitteln. Die Konfrontation der Schulleitungen und<br />
Lehrkräfte mit Betäubungsmitteln an ihrer Schule wirft hinsichtlich<br />
von Handlungsmöglichkeiten und Handlungspflichten vielfältige<br />
rechtliche Probleme auf.<br />
1 Betäubungsmittel im Sinne des<br />
Betäubungsmittelgesetzes<br />
Häufig taucht schon die Frage auf, ob es sich bei einer vorgefundenen<br />
Substanz überhaupt um verbotene Substanzen im Sinne<br />
des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) handelt (z.B. in Stanniol<br />
verpacktes weißes Pulver, Tablette mit „Smiley-Gesicht“, bunte<br />
Löschblattschnipsel).<br />
Was Betäubungsmittel sind, ist im § 1 BtMG geregelt. Dieser enthält<br />
eine Begriffsdefinition. In den Anlagen I-III sind die vom BtMG<br />
erfassten Stoffe und Zubereitungen im Einzelnen genannt.<br />
Die Anlagen I-III werden von der Bundesregierung bzw. dem Bundesgesundheitsministerium<br />
bei Bedarf aktualisiert. Es handelt sich<br />
um eine Positivliste, d. h. nur die dort ausdrücklich genannten Stoffe<br />
fallen unter das BtMG. Stoffe, die darin nicht erwähnt sind, können<br />
allerdings vom Arzneimittelgesetz oder vom Chemikaliengesetz erfasst<br />
sein. Diesen kommt im schulischen Bereich jedoch kaum eine<br />
Bedeutung zu, weshalb auf Ausführungen hierzu verzichtet wird.<br />
Eine Übersicht der am häufigsten konsumierten Drogen, ihr Aussehen<br />
und ihre Wirkungsweise finden sich u. a. in folgenden<br />
Broschüren:<br />
„<strong>DROGEN</strong> – Was ist drin, was ist dran und was dann?“ Broschüre<br />
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit,<br />
Jugend und Familie, Albertstraße 10, 01097 Dresden<br />
45<br />
Verbotene<br />
Substanzen<br />
Aussehen und<br />
Wirkungsweise<br />
von Drogen<br />
B