SKW Stahl-Metallurgie Holding AG Unterneukirchen (Deutschland ...
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Die in vorstehender Tabelle erfassten Komponenten werden im Folgenden näher erläutert.<br />
Die jährliche Fixvergütung ist für die Dauer der Bestellung des Vorstandsmitglieds festge-<br />
legt und wird für angefangene Jahre als erfolgsunabhängige Komponente zeitanteilig be-<br />
rechnet und monatlich als Gehalt ausgezahlt.<br />
Die variable Vergütung besteht aus zwei Komponenten, die gemäß ihrer Anreizwirkung als<br />
„Short Term Incentive“ („STI“) und „Long Term Incentive“ („LTI“) bezeichnet werden. Jede<br />
der beiden Komponenten erreicht maximal die Höhe der Fixvergütung, so dass auch im<br />
Falle der maximal möglichen variablen Vergütung das Fixgehalt nicht mehr als verdreifacht<br />
werden kann. Die variable Vergütung wird für angefangene Jahre bzw. angefangene LTI-<br />
Perioden zeitanteilig berechnet.<br />
Hinsichtlich des Kurzfristbonus (STI) werden jährlich Kollektiv- und Individualziele verein-<br />
bart. Die Kollektivziele sind für beide Vorstandsmitglieder gleich und basieren auf den jähr-<br />
lichen Zielwerten aus der Finanzplanung des <strong>SKW</strong> <strong>Metallurgie</strong> Konzerns. Die Kollektivziele<br />
beinhalten die Erreichung des geplanten EBT (Earnings Before Taxes) sowie des Brutto-<br />
Cash Flow jeweils zur Hälfte. Die individuelle Leistung jedes Vorstandsmitglieds bzw. des-<br />
sen Zielerreichung wird nach Abschluss des Geschäftsjahres über eine Leistungsbeurtei-<br />
lung vom Aufsichtsrat festgestellt. Die Gesamtzielerreichung ist auf 100% begrenzt, so<br />
dass die jährliche variable Vergütung zwischen minimal 0% und maximal 100% des ausge-<br />
lobten Zielbetrags liegen kann.<br />
Den Mitgliedern des Vorstandes steht ein Geschäftswagen auch zur privaten Nutzung zur<br />
Verfügung. Für diesen Sachbezug wird der lohnsteuerrechtliche geldwerte Vorteil ange-<br />
setzt.<br />
Die Mitglieder des Vorstands haben Anspruch auf Zuschüsse für eine Kranken- und Pfle-<br />
geversicherung analog den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches.