SKW Stahl-Metallurgie Holding AG Unterneukirchen (Deutschland ...
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insbesondere eine jährliche Fixvergütung von EUR 10.000 pro Mitglied (EUR<br />
12.500 für den stellv. Vorsitzenden und EUR 15.000 für den Vorsitzenden) pro<br />
Jahr vor sowie variable Vergütungen geringer Höhe und Sitzungsgelder für die<br />
Teilnahme an den Ausschusssitzungen.<br />
Grundzüge der Vorstandsvergütung<br />
Der Vorstand bestand während des gesamten Jahres 2010 aus Frau Ines Kolmsee<br />
(Vorsitzende) und Herrn Gerhard Ertl.<br />
Anlässlich der Änderungen des AktG durch die Einführung des Gesetzes zur<br />
Angemessenheit der Vorstandsvergütung (Vorst<strong>AG</strong>) hatte der Vergütungsausschuss<br />
des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Berichtsjahr Vorschläge zur<br />
Neukonzeptionierung des Vorstandsvergütungssystems erarbeitet, deren Prüfung<br />
auf Konformität mit dem Vorst<strong>AG</strong> veranlasst und die Beschlussfassung des<br />
Aufsichtsrats vorbereitet. Der Aufsichtsrat beschloss die Neugestaltung des<br />
Vergütungssystems und legte das neue System der Hauptversammlung am 9. Juni<br />
2010 zur Billigung gemäß § 120 Abs. 4 AktG vor.<br />
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands orientiert sich dabei weiterhin an den<br />
Aufgaben und den individuellen Beiträgen jedes Vorstandsmitglieds zum<br />
Gesamterfolg des Konzerns. Als weitere Richtgrößen wurden Größe und Tätigkeit<br />
des Unternehmens, seine wirtschaftliche und finanzielle Lage sowie Höhe und<br />
Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen einbezogen.<br />
Ziel des neu gestalteten Vergütungssystems ist es über die Erfüllung von<br />
gesetzlichen Vorschriften und die Betonung guter Corporate Governance hinaus,<br />
auch hinsichtlich der Vorstandsvergütung die Wettbewerbsfähigkeit des <strong>SKW</strong><br />
<strong>Metallurgie</strong> Konzerns auf dem Markt der hochqualifizierten Führungskräfte<br />
sicherzustellen und Anreize für leistungsorientiertes und nachhaltig erfolgreiches<br />
Arbeiten zu schaffen.<br />
Nach dem zustimmenden Votum der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juni<br />
2010 zum neuen Vorstandsvergütungssystem wurden mit beiden Mitgliedern des<br />
Vorstands mit Wirkung ab 1. Juli 2010 neue Dienstverträge abgeschlossen.<br />
Gleichzeitig wurden alle vorherigen Verträge und Vereinbarungen, mit Ausnahme der<br />
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