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SKW Stahl-Metallurgie Holding AG Unterneukirchen (Deutschland ...

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insbesondere eine jährliche Fixvergütung von EUR 10.000 pro Mitglied (EUR<br />

12.500 für den stellv. Vorsitzenden und EUR 15.000 für den Vorsitzenden) pro<br />

Jahr vor sowie variable Vergütungen geringer Höhe und Sitzungsgelder für die<br />

Teilnahme an den Ausschusssitzungen.<br />

Grundzüge der Vorstandsvergütung<br />

Der Vorstand bestand während des gesamten Jahres 2010 aus Frau Ines Kolmsee<br />

(Vorsitzende) und Herrn Gerhard Ertl.<br />

Anlässlich der Änderungen des AktG durch die Einführung des Gesetzes zur<br />

Angemessenheit der Vorstandsvergütung (Vorst<strong>AG</strong>) hatte der Vergütungsausschuss<br />

des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Berichtsjahr Vorschläge zur<br />

Neukonzeptionierung des Vorstandsvergütungssystems erarbeitet, deren Prüfung<br />

auf Konformität mit dem Vorst<strong>AG</strong> veranlasst und die Beschlussfassung des<br />

Aufsichtsrats vorbereitet. Der Aufsichtsrat beschloss die Neugestaltung des<br />

Vergütungssystems und legte das neue System der Hauptversammlung am 9. Juni<br />

2010 zur Billigung gemäß § 120 Abs. 4 AktG vor.<br />

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands orientiert sich dabei weiterhin an den<br />

Aufgaben und den individuellen Beiträgen jedes Vorstandsmitglieds zum<br />

Gesamterfolg des Konzerns. Als weitere Richtgrößen wurden Größe und Tätigkeit<br />

des Unternehmens, seine wirtschaftliche und finanzielle Lage sowie Höhe und<br />

Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen einbezogen.<br />

Ziel des neu gestalteten Vergütungssystems ist es über die Erfüllung von<br />

gesetzlichen Vorschriften und die Betonung guter Corporate Governance hinaus,<br />

auch hinsichtlich der Vorstandsvergütung die Wettbewerbsfähigkeit des <strong>SKW</strong><br />

<strong>Metallurgie</strong> Konzerns auf dem Markt der hochqualifizierten Führungskräfte<br />

sicherzustellen und Anreize für leistungsorientiertes und nachhaltig erfolgreiches<br />

Arbeiten zu schaffen.<br />

Nach dem zustimmenden Votum der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juni<br />

2010 zum neuen Vorstandsvergütungssystem wurden mit beiden Mitgliedern des<br />

Vorstands mit Wirkung ab 1. Juli 2010 neue Dienstverträge abgeschlossen.<br />

Gleichzeitig wurden alle vorherigen Verträge und Vereinbarungen, mit Ausnahme der<br />

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