SKW Stahl-Metallurgie Holding AG Unterneukirchen (Deutschland ...
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Seite 35<br />
rend des Berichtsjahres innerhalb der D&O-Versicherung sowohl für die Mitglieder des Vor-<br />
stands als auch für Aufsichtsratsmitglieder ein Selbstbehalt von mindestens 10% des<br />
Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung<br />
vereinbart. Die Gesamtprämie für beide Policen für den genannten Personenkreis betrug<br />
für das Geschäftsjahr 2010 TEUR 56.<br />
Bei einigen außereuropäischen Tochtergesellschaften (einschl. der indischen Jamipol) hat-<br />
ten die Mitglieder des Vorstands für in diesen Gesellschaften wahrgenommene Mandate<br />
bisher Anspruch auf Vergütungen der jeweiligen Gesellschaft. In Zukunft soll auf diese Zah-<br />
lungen verzichtet werden; wo ein Verzicht nicht möglich ist, sollen die Zahlungen auf die<br />
Vergütung für die Tätigkeit als Vorstand der Gesellschaft angerechnet werden. Im Jahr<br />
2010 wurden letztmalig folgende Zahlungen geleistet und nicht angerechnet:<br />
• Affival Inc., Ines Kolmsee und Gerhard Ertl, jeweils USD 1.000<br />
• <strong>SKW</strong> Tashi Metals&Alloys Pvt. Ltd., Bhutan: Ines Kolmsee INR 20.000 und Gerhard<br />
Ertl INR 10.000<br />
• Jamipol Ltd., Indien: Ines Kolmsee, INR 18.093<br />
Es existieren keine Vorschüsse, Kredite oder Haftungsverhältnisse zu Gunsten von Mitglie-<br />
dern des Vorstands. Die zum 31. Dezember 2009 existierenden Forderungen gegenüber<br />
Mitgliedern des Vorstands in Höhe von TEUR 124 wurden im Berichtsjahr ausgeglichen.<br />
7. Regelungen zu Abfindungen und Kontrollwechsel:<br />
Mit den Mitgliedern des Vorstandes sind folgende Abfindungsvereinbarungen getroffen:<br />
Im Falle des Widerrufs der Bestellung des Vorstandsmitgliedes zum Vorstand der Gesell-<br />
schaft (außer bei außerordentlicher Kündigung durch die Gesellschaft) haben die Mitglieder<br />
des Vorstands Anspruch auf eine Abfindung. Diese beträgt pro volle zwei Jahre Zugehörig-<br />
keit zum Vorstand der Gesellschaft das Doppelte des letzten Jahresfixgehalts. Sie ist der<br />
Höhe nach begrenzt auf zwei maximale Jahresgesamtvergütungen (fixe und variable Ver-<br />
gütung) sowie auf die maximale Gesamtvergütung (fixe und variable Vergütung) für die<br />
Restlaufzeit des Vertrags.<br />
Für den Fall einer Änderung der Kontrollverhältnisse der Gesellschaft steht den Mitgliedern<br />
des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht zu. Im Falle der Ausübung dieses Sonderkündi-<br />
gungsrechts gilt die für den Fall des Widerrufs der Bestellung getroffene Abfindungsregel