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SKW Stahl-Metallurgie Holding AG Unterneukirchen (Deutschland ...

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Seite 35<br />

rend des Berichtsjahres innerhalb der D&O-Versicherung sowohl für die Mitglieder des Vor-<br />

stands als auch für Aufsichtsratsmitglieder ein Selbstbehalt von mindestens 10% des<br />

Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung<br />

vereinbart. Die Gesamtprämie für beide Policen für den genannten Personenkreis betrug<br />

für das Geschäftsjahr 2010 TEUR 56.<br />

Bei einigen außereuropäischen Tochtergesellschaften (einschl. der indischen Jamipol) hat-<br />

ten die Mitglieder des Vorstands für in diesen Gesellschaften wahrgenommene Mandate<br />

bisher Anspruch auf Vergütungen der jeweiligen Gesellschaft. In Zukunft soll auf diese Zah-<br />

lungen verzichtet werden; wo ein Verzicht nicht möglich ist, sollen die Zahlungen auf die<br />

Vergütung für die Tätigkeit als Vorstand der Gesellschaft angerechnet werden. Im Jahr<br />

2010 wurden letztmalig folgende Zahlungen geleistet und nicht angerechnet:<br />

• Affival Inc., Ines Kolmsee und Gerhard Ertl, jeweils USD 1.000<br />

• <strong>SKW</strong> Tashi Metals&Alloys Pvt. Ltd., Bhutan: Ines Kolmsee INR 20.000 und Gerhard<br />

Ertl INR 10.000<br />

• Jamipol Ltd., Indien: Ines Kolmsee, INR 18.093<br />

Es existieren keine Vorschüsse, Kredite oder Haftungsverhältnisse zu Gunsten von Mitglie-<br />

dern des Vorstands. Die zum 31. Dezember 2009 existierenden Forderungen gegenüber<br />

Mitgliedern des Vorstands in Höhe von TEUR 124 wurden im Berichtsjahr ausgeglichen.<br />

7. Regelungen zu Abfindungen und Kontrollwechsel:<br />

Mit den Mitgliedern des Vorstandes sind folgende Abfindungsvereinbarungen getroffen:<br />

Im Falle des Widerrufs der Bestellung des Vorstandsmitgliedes zum Vorstand der Gesell-<br />

schaft (außer bei außerordentlicher Kündigung durch die Gesellschaft) haben die Mitglieder<br />

des Vorstands Anspruch auf eine Abfindung. Diese beträgt pro volle zwei Jahre Zugehörig-<br />

keit zum Vorstand der Gesellschaft das Doppelte des letzten Jahresfixgehalts. Sie ist der<br />

Höhe nach begrenzt auf zwei maximale Jahresgesamtvergütungen (fixe und variable Ver-<br />

gütung) sowie auf die maximale Gesamtvergütung (fixe und variable Vergütung) für die<br />

Restlaufzeit des Vertrags.<br />

Für den Fall einer Änderung der Kontrollverhältnisse der Gesellschaft steht den Mitgliedern<br />

des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht zu. Im Falle der Ausübung dieses Sonderkündi-<br />

gungsrechts gilt die für den Fall des Widerrufs der Bestellung getroffene Abfindungsregel

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