02.12.2012 Aufrufe

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG Unterneukirchen (Deutschland ...

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG Unterneukirchen (Deutschland ...

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG Unterneukirchen (Deutschland ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

des Mitglieds des Vorstands zuletzt bezogenen monatlichen Fixvergütung. Der<br />

Höchstanspruch wird mit Vollendung der dritten Bestellperiode erreicht und beträgt<br />

insgesamt maximal 60% der vor Eintritt des Versorgungsfalls zuletzt bezogenen<br />

monatlichen Fixvergütung.<br />

Die Gesellschaft erhöht die laufenden Versorgungsleistungen gemäß den<br />

gesetzlichen Vorgaben jährlich um 1%. Eine weitergehende Anpassung findet nicht<br />

statt.<br />

Die Versorgungszusage schließt die Möglichkeit einer vorgezogenen Altersrente ab<br />

dem 60. Lebensjahr (unter entsprechender Kürzung der Versorgungsleistung) sowie<br />

Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ein. Die Versorgungszusagen sind<br />

vertraglich unverfallbar (unabhängig vom Datum des Ausscheidens aus der<br />

Gesellschaft). Die Versorgungszusagen sind gemäß den gesetzlichen<br />

Bestimmungen beim Pensionsversicherungsverein gegen Insolvenz der Gesellschaft<br />

gesichert; die Beiträge zur Insolvenzsicherung trägt die Gesellschaft.<br />

Mit den Mitgliedern des Vorstandes sind folgende Abfindungsvereinbarungen<br />

getroffen:<br />

Im Falle des Widerrufs der Bestellung des Vorstandsmitgliedes zum Vorstand der<br />

Gesellschaft (außer bei außerordentlicher Kündigung durch die Gesellschaft) haben<br />

die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf eine Abfindung. Diese beträgt pro volle<br />

zwei Jahre Zugehörigkeit zum Vorstand der Gesellschaft das Doppelte des letzten<br />

Jahresfixgehalts. Sie ist der Höhe nach begrenzt auf zwei maximale<br />

Jahresgesamtvergütungen (fixe und variable Vergütung) sowie auf die maximale<br />

Gesamtvergütung (fixe und variable Vergütung) für die Restlaufzeit des Vertrags.<br />

Für den Fall einer Änderung der Kontrollverhältnisse der Gesellschaft steht den<br />

Mitgliedern des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht zu. Im Falle der Ausübung<br />

dieses Sonderkündigungsrechts gilt die für den Fall des Widerrufs der Bestellung<br />

getroffene Abfindungsregel analog, sofern nicht das Mitglied des Vorstands im<br />

Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel vergleichbare Leistungen von einem<br />

Dritten erhält.<br />

Zusätzlich ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für maximal zwei Jahre<br />

vereinbart; hierfür steht jedem Vorstandsmitglied im Maximalfall eine<br />

Karenzentschädigung in Höhe der letzten jährlichen Fixvergütung (pro rata temporis)<br />

zu.<br />

60

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!