forschungsbericht 1998 - Friedrich-Alexander-Universität Erlangen ...
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Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Rechnungswesen und Öffentliche Betriebe 47<br />
gemischt finanzierte Betriebe die Vorgabe einer Gesamtkapitalverzinsung nicht hinreichend ist, ist<br />
eine strikte Trennung von Eigenkapitalzinsen und Fremdkapitalzinsen zu fordern.<br />
Fremdkapitalzinsen stellen zwar im externen Rechnungswesen Aufwendungen dar, sind aber nicht<br />
Bestandteil des Betriebsergebnisses, sondern des Finanzergebnisses. Dies ergibt sich zum einen aus<br />
der Gliederung der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Zudem wird im<br />
§ 255 Abs. 3 HGB festgelegt, daß Zinsen für Fremdkapital nicht zu den handelsrechtlichen Herstel-<br />
lungskosten zählen. Eine Einbeziehung in die Herstellungskosten ist nur in den Fällen möglich, in<br />
denen eine eindeutige Kapitalzuordnung gelingt. Obwohl handelsrechtliche Betriebsergebnisse qua<br />
definitione vor Zinsen ausgewiesen werden, ist es in der Kostenrechnung üblich, Fremdkapitalzinsen<br />
im internen Betriebsergebnis zu berücksichtigen und in die Kalkulation einzustellen. An dieser Vorge-<br />
hensweise sollte festgehalten werden, da in die Berechnung vollkostenrechnerischer Preisuntergren-<br />
zen auch die Fremdkapitalzinsen eingehen und deren Erwirtschaftung überwacht werden sollte. Die<br />
Fremdkapitalzinsen sind dabei als pagatorisches Kostenelement einzustufen und können direkt aus<br />
der Buchhaltung übernommen werden. Aber auch die Zinsplanung wird durch eine nach unterschied-<br />
lichen Fremdkapitalarten und –konditionen differenzierende Veranschlagung der Fremdkapitalzinsen<br />
erleichtert.<br />
Eigenkapitalzinsen sollten dagegen terminologisch korrekt nicht als Kosten, sondern als steuerpflichti-<br />
ges Gewinnelement behandelt werden. Auf diese Weise wird der Tatsache Rechnung getragen, daß<br />
Eigenkapitalzinsen handels- und auch steuerrechtlich keinen Aufwand darstellen und somit der Er-<br />
tragsteuerbelastung unterliegen. In der Kostenrechnungsliteratur wird bisher allenfalls am Rande dar-<br />
auf hingewiesen, daß als Kosten verrechnete Gewinnbestandteile noch um Einkommen- bzw. Körper-<br />
schaftsteuer und Gewerbeertragsteuer gemindert werden. Wenn die Eigenkapitalzinsen im internen<br />
Rechnungswesen undifferenziert als Kosten behandelt würden, bestünde die Gefahr, daß die auf ih-<br />
nen noch lastende Ertragsteuerbelastung vernachlässigt oder nicht genau antizipiert wird.<br />
Die Unternehmen müssen die Verzinsung ihres Eigenkapitaleinsatzes auf die Marktgegebenheiten<br />
und Ansprüche der Anteilseigner ausrichten. Diesen Anforderungen ist bei der Bemessung des Ei-<br />
genkapitalzinssatzes dadurch Rechnung zu tragen, daß das unternehmensspezifische Risiko in ge-<br />
eigneter Weise im Eigenkapitalzinssatz Berücksichtigung findet. Aufgrund der Notwendigkeit der ei-<br />
genständigen Bemessung des Eigenkapitalzinssatzes ist die Anwendung des herkömmlichen Sche-<br />
matismus der gesamtkapitalbezogenen Zinskostenermittlung nicht sinnvoll.<br />
In Bezug auf die Behandlung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens ist festzustellen, daß die<br />
Kapitalzuordnungsproblematik nicht zwingend durch Aussonderung des zur Finanzierung des nicht<br />
betriebsnotwendigen Vermögens bereitgestellten Kapitals erfolgen muß. Oftmals kann davon ausge-<br />
gangen werden, daß das nicht betriebsnotwendige Vermögen von nicht allzu großer Bedeutung ist.<br />
Ansonsten sollten die Erträge aus derartigen Kapitalverwendungen als Zinskostenminderungen ver-<br />
rechnet werden. Durch Ermittlung derartiger Restwerte wird das Niveau der Kapitalkosten auf jenes<br />
Volumen reduziert, das für ein kostendeckendes Preisniveau maßgebend ist. Wird ein größerer Teil<br />
des Gesamtkapitals zur Finanzierung nicht betriebsnotwendiger Aktivitäten herangezogen, sollte eine<br />
pragmatische Lösung des Kapitalzuordnungsproblems erwogen werden. Insb. bei objektspezifisch<br />
aufgenommenen Darlehensarten können plausible Zuordnungsunterstellungen gefunden werden. In<br />
der Regel kann man davon ausgehen, daß das Eigenkapital zur Finanzierung des eigentlichen Be-