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forschungsbericht 1998 - Friedrich-Alexander-Universität Erlangen ...

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Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre 75<br />

Teil auftretenden negativen Zinseffekt zu kompensieren. Setzt man zunächst die (vereinfachende)<br />

Annahme, daß beim Lizenzvertrag mit laufender Vergütung, Lizenzvertrag mit Einmalentgelt, Kauf-<br />

vertrag und Werkvertrag ein identischer Verrechnungspreis anzusetzen sei, läßt sich aus dem (über-<br />

einstimmenden) negativen Steuersatzeffekt sowie dem (unterschiedlichen) Zinseffekt folgende Rang-<br />

folge ableiten: Lizenzvertrag mit laufender Vergütung bzw. Lizenzvertrag mit Einmalentgelt vor Kauf-<br />

vertrag und dieser vor Werkvertrag.<br />

Für die weiteren Analysen wurde die unterschiedliche Verteilung der wirtschaftlichen Risiken auf das<br />

in- und das ausländische Unternehmen untersucht. Die jeweils gegebene Risikostruktur beeinflußt<br />

nach der funktionsorientierten Betrachtung die Höhe des maximal möglichen Verrechnungspreises<br />

und damit die Möglichkeiten der Gewinnverlagerung: Je höher das von der ausländischen Gesell-<br />

schaft zu tragende Risiko ist, desto höher kann tendenziell der Verrechnungspreis angesetzt werden.<br />

Ordnet man daher die verschiedenen Vertragsgestaltungen nach der Art der Risiken, die die ausländi-<br />

sche Tochtergesellschaft zu tragen hat, ergibt sich folgende Reihung der Vertragsformen:<br />

Entwicklungsrisiko<br />

(Ergebnis der Forschungs-<br />

tätigkeit)<br />

Vergütungsrisiko<br />

(erzielbarer Verrech-<br />

nungspreis)<br />

Dienstvertrag Inland Inland Inland<br />

Werkvertrag Ausland Inland Inland<br />

Lizenzvertrag mit<br />

Einmalentgelt Ausland Ausland Inland<br />

Kaufvertrag Ausland Ausland Inland<br />

Lizenzvertrag mit<br />

laufender Vergütung<br />

Ausland Ausland<br />

Verwertungsrisiko<br />

(realisierbare Erträ-<br />

ge)<br />

abhängig von der<br />

Art der Vergütung<br />

Aus der Zusammenfassung dieser Einflußfaktoren lassen sich folgende Thesen ableiten:<br />

• Durch einen Dienstvertrag läßt sich generell eine Minderung der Gesamtsteuerbelastung er-<br />

reichen. Die Auslagerung der Forschung und Entwicklung auf eine Auslandsgesellschaft, die<br />

auf Basis eines Dienstvertrags tätig wird, ist dann im Vergleich zur Ausgangssituation „For-<br />

schung und Entwicklung im Inland“ vorteilhaft, wenn das ausländische Steuerniveau niedriger<br />

ist als das inländische. Dem aus der Verrechnung eines Gewinnaufschlags resultierenden posi-<br />

tiven Steuersatzeffekt stehen keine gegenläufigen Effekte entgegen.<br />

• Die Auslagerung der Forschung und Entwicklung auf eine ausländische Tochterkapital-<br />

gesellschaft und Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse im Inland auf Basis eines Lizenzver-<br />

trags mit laufender Vergütung ist dann den anderen Vertragsalternativen vorzuziehen, wenn<br />

die mit den Forschungsergebnissen erzielbaren Erträge und damit die an die Auslandsgesell-<br />

schaft regelmäßig gezahlten Lizenzgebühren hoch ausfallen, da sich die Vorteile aus dem (an-<br />

nahmegemäß) niedrigeren ausländischen Steuerniveau am stärksten nutzen lassen.<br />

• Die beiden Vertragsformen Dienstvertrag und Lizenzvertrag mit laufender Vergütung lassen<br />

sich nicht in eine generelle Vorteilhaftigkeitsreihenfolge bringen; eine Entscheidung zwischen<br />

ihnen ist nur dann möglich, wenn die im konkreten Einzelfall geltende Datenkonstellation be-

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