forschungsbericht 1998 - Friedrich-Alexander-Universität Erlangen ...
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Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre 75<br />
Teil auftretenden negativen Zinseffekt zu kompensieren. Setzt man zunächst die (vereinfachende)<br />
Annahme, daß beim Lizenzvertrag mit laufender Vergütung, Lizenzvertrag mit Einmalentgelt, Kauf-<br />
vertrag und Werkvertrag ein identischer Verrechnungspreis anzusetzen sei, läßt sich aus dem (über-<br />
einstimmenden) negativen Steuersatzeffekt sowie dem (unterschiedlichen) Zinseffekt folgende Rang-<br />
folge ableiten: Lizenzvertrag mit laufender Vergütung bzw. Lizenzvertrag mit Einmalentgelt vor Kauf-<br />
vertrag und dieser vor Werkvertrag.<br />
Für die weiteren Analysen wurde die unterschiedliche Verteilung der wirtschaftlichen Risiken auf das<br />
in- und das ausländische Unternehmen untersucht. Die jeweils gegebene Risikostruktur beeinflußt<br />
nach der funktionsorientierten Betrachtung die Höhe des maximal möglichen Verrechnungspreises<br />
und damit die Möglichkeiten der Gewinnverlagerung: Je höher das von der ausländischen Gesell-<br />
schaft zu tragende Risiko ist, desto höher kann tendenziell der Verrechnungspreis angesetzt werden.<br />
Ordnet man daher die verschiedenen Vertragsgestaltungen nach der Art der Risiken, die die ausländi-<br />
sche Tochtergesellschaft zu tragen hat, ergibt sich folgende Reihung der Vertragsformen:<br />
Entwicklungsrisiko<br />
(Ergebnis der Forschungs-<br />
tätigkeit)<br />
Vergütungsrisiko<br />
(erzielbarer Verrech-<br />
nungspreis)<br />
Dienstvertrag Inland Inland Inland<br />
Werkvertrag Ausland Inland Inland<br />
Lizenzvertrag mit<br />
Einmalentgelt Ausland Ausland Inland<br />
Kaufvertrag Ausland Ausland Inland<br />
Lizenzvertrag mit<br />
laufender Vergütung<br />
Ausland Ausland<br />
Verwertungsrisiko<br />
(realisierbare Erträ-<br />
ge)<br />
abhängig von der<br />
Art der Vergütung<br />
Aus der Zusammenfassung dieser Einflußfaktoren lassen sich folgende Thesen ableiten:<br />
• Durch einen Dienstvertrag läßt sich generell eine Minderung der Gesamtsteuerbelastung er-<br />
reichen. Die Auslagerung der Forschung und Entwicklung auf eine Auslandsgesellschaft, die<br />
auf Basis eines Dienstvertrags tätig wird, ist dann im Vergleich zur Ausgangssituation „For-<br />
schung und Entwicklung im Inland“ vorteilhaft, wenn das ausländische Steuerniveau niedriger<br />
ist als das inländische. Dem aus der Verrechnung eines Gewinnaufschlags resultierenden posi-<br />
tiven Steuersatzeffekt stehen keine gegenläufigen Effekte entgegen.<br />
• Die Auslagerung der Forschung und Entwicklung auf eine ausländische Tochterkapital-<br />
gesellschaft und Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse im Inland auf Basis eines Lizenzver-<br />
trags mit laufender Vergütung ist dann den anderen Vertragsalternativen vorzuziehen, wenn<br />
die mit den Forschungsergebnissen erzielbaren Erträge und damit die an die Auslandsgesell-<br />
schaft regelmäßig gezahlten Lizenzgebühren hoch ausfallen, da sich die Vorteile aus dem (an-<br />
nahmegemäß) niedrigeren ausländischen Steuerniveau am stärksten nutzen lassen.<br />
• Die beiden Vertragsformen Dienstvertrag und Lizenzvertrag mit laufender Vergütung lassen<br />
sich nicht in eine generelle Vorteilhaftigkeitsreihenfolge bringen; eine Entscheidung zwischen<br />
ihnen ist nur dann möglich, wenn die im konkreten Einzelfall geltende Datenkonstellation be-