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forschungsbericht 1998 - Friedrich-Alexander-Universität Erlangen ...

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82 Forschungsbericht der WiSo <strong>1998</strong><br />

Charakterisierung: Die Spielmacher. Kritische Rekonstruktion eines Führungsmodells in<br />

der Automobilbranche<br />

4. Ausführlicher Bericht von einem ausgewählten Forschungsprojekt:<br />

Der Banken-Complianceansatz - Möglichkeiten und Grenzen der Förde-<br />

rung einer Regelbefolgungsmotivation bei den Mitarbeitern.<br />

Kooperationspartner: Bayerische Hypo-Bank, München; Stadt- und Kreissparkasse Erlan-<br />

gen; Stadtsparkasse Nürnberg; Sparkasse Roth-Schwabach; Spar-<br />

kassen- und Giroverband; Bayerische Landesbank; Stadtsparkasse<br />

München; Hessische Landesbank, Frankfurt; J.P. Morgan, Frankfurt<br />

Im Juni/Juli 1994 wurde vom Bundestag und Bundesrat das 2. Finanzmarktförderungsgesetz verab-<br />

schiedet. Es handelt sich um ein Verbundgesetzwerk, das neben verschiedenen börsen- und wertpa-<br />

pierrechtlichen Vorschriften vor allem ein Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG) beinhaltet. Aus<br />

Sicht der Kreditinstitute liegt der Schwerpunkt des WpHG bei den gesetzlichen Verbots- und Straftats-<br />

bestandsmerkmalen für Insiderhandel und den Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleistungsunter-<br />

nehmen. Im letztgenannten Abschnitt werden neben allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln<br />

für das Wertpapiergeschäft (§§ 31-32 WpHG) auch Organisationspflichten (§ 33 WpHG) normiert. Den<br />

Kreditinstituten ist ausdrücklich vorgeschrieben, angemessene interne Kontrollverfahren zu institutio-<br />

nalisieren, die geeignet sind, Gesetzesverstößen (insb. Insiderhandel) entgegenzuwirken. Die Bezie-<br />

hungen zwischen Staat und Unternehmung erhalten insoweit eine neue Qualität: beide sitzen bei der<br />

Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität "in einem Boot" und stehen sich nicht nur als mögliche "Ver-<br />

fahrensgegner" im Strafprozeß gegenüber. Zur Erfüllung der angesprochenen Verpflichtungen führten<br />

nahezu alle Kreditinstitute ein Compliance-System ein.<br />

Compliance-Systeme haben im angelsächsischen Wirtschaftsraum eine weitaus längere Tradition als<br />

dies in Deutschland der Fall ist. Jüngst veröffentlichte Forschungsberichte geben Anlaß zur Vermu-<br />

tung, daß mit Hilfe des Compliance-Systems die vom Gesetzgeber und der Praxis verfolgten Zwecke<br />

nur unzureichend realisiert werden können. Angesichts der negativen Erfahrungen mit dem Complian-<br />

ce-Ansatz z.B. bei der Firma Levi Strauss & Co, wird insb. in den USA ein alternativer Ansatz disku-<br />

tiert: die ‘Integrity-Strategy’. Während man sich bei Compliance auf die Verhinderung kriminellen Ver-<br />

haltens konzentriert, steht beim Integrity-Ansatz die Ermöglichung verantwortlichen Handelns im Vor-<br />

dergrund, ohne jedoch notwendige Kontroll- und gegebenenfalls Sanktionsmaßnahmen zu vernach-<br />

lässigen. Im Gegensatz zum Compliance-Ansatz, der von einem isolierten Akteur ausgeht, dessen<br />

Verhalten durch die Ankündigung und Gewährung von Belohnungen und Strafen (extrinsische Motiva-<br />

tion) zu steuern ist, sieht der Integrity-Ansatz den Menschen als soziales Wesen, das auch aus einer<br />

intrinsischen Motivation heraus handelt und Werte und Normen befolgt.<br />

Vor diesem Hintergrund hat die Analyse der Möglichkeiten und Grenzen des Compliance-Ansatzes<br />

(im Wertpapierbereich, aber auch im Hinblick auf die Übertragbarkeit auf andere Geschäftsfelder)<br />

hohe praktische Relevanz. Aufgrund fehlender Erfahrungsberichte aus der deutschen Kreditwirtschaft<br />

waren bisher jedoch keine Aussagen über die Geeignetheit dieses Ansatzes möglich. Empirische<br />

Erhebungen in verschiedenen Instituten sollen hier Abhilfe schaffen.

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