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Sicherheit und Katastrophenschutz für Museen, Archive

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Man kann dies durchaus als eine kleine Durchbrechung der verfassungsrechtlich<br />

verankerten Zuständigkeit der Länder <strong>für</strong> die Ausführung der<br />

B<strong>und</strong>esgesetze sehen. Es bleibt dies aber die Ausnahme, denn wenn wir<br />

einen Blick in das Kulturgüterrückgabegesetz werfen, so zeigt sich hier, dass<br />

nur die Länder gegenüber den Mitgliedstaaten den Anspruch auf Rückgabe<br />

unseres national wertvollen Kulturgutes stellen können, wie sie umgekehrt<br />

<strong>für</strong> die Durchführung <strong>und</strong> Sicherung der Rückgabe von national wertvollem<br />

Kulturgut eines Mitgliedstaates zuständig sind. Bei vielen dieser Verwaltungsakte<br />

ist freilich das Einvernehmen mit dem B<strong>und</strong> bzw. dessen Zentralstelle<br />

herzustellen. Gr<strong>und</strong>sätzlich erteilen auch die Länder nach Maßgabe<br />

der bereits erwähnten Verordnung von 1992 die Ausfuhrgenehmigungen <strong>für</strong><br />

Kulturgut, welches den EU-Binnenraum verlässt. Die Zuständigkeitsregelungen<br />

<strong>für</strong> den Denkmalschutz hingegen lassen sich auch auf den Bereich der<br />

Bestandserhaltung von Kulturgut übertragen. Physischer Bestandserhalt als<br />

ein Aspekt der Bewahrung kulturellen Erbes ist auch auf Gr<strong>und</strong> der Kulturhoheit<br />

der Länder in erster Linie eine Aufgabe der Länder <strong>und</strong> Kommunen.<br />

Explizite Regelungen zum Bestandserhalt des nationalen mobilen Kulturguts<br />

fehlen indes.<br />

2. Verankerung des Kulturgutschutzes beim BKM<br />

Beim BKM sind verschiedene Referate mit den Aufgaben des Kulturgutschutzes<br />

befasst. 9 Die Aufgabenbereiche umfassen – grob umrissen – die<br />

Rückführung von Kulturgut, den Schutz <strong>und</strong> die Erhaltung von Kulturgut,<br />

die teilweise von der Zentralstelle des B<strong>und</strong>es <strong>für</strong> Kulturgüter wahrgenommen<br />

werden. Denkmalschutzbelange nimmt der BKM nur dann wahr, wenn<br />

diese von gesamtstaatlicher Bedeutung sind.<br />

2.1. Kulturgutschutz als Abwanderungsschutz beweglicher Kulturgüter<br />

Derzeit werden noch von dem Referat, in welchem auch die Zentralstelle<br />

des B<strong>und</strong>es angesiedelt ist, alle allgemeinen Aufgaben des Kulturgüterschutzes<br />

wahrgenommen, soweit diese nicht in die Spezialzuständigkeit eines<br />

anderen Referates fallen. Zu diesen Aufgaben gehören:<br />

• die Erteilung der Ausfuhrgenehmigungen nach dem KultgSchG,<br />

• das Führen des Gesamtverzeichnisses national wertvollen Kulturgutes<br />

<strong>und</strong> des Gesamtverzeichnisses national wertvollen Archivgutes nach dem<br />

KultgSchG auf der Gr<strong>und</strong>lage der von den Ländern geführten Landesver -<br />

zeichnisse,<br />

• die Vermittlung zwischen den Mitgliedstaaten <strong>und</strong> den 16 B<strong>und</strong>esländern<br />

bei der Kulturgutrückführung nach dem KultGüRückG <strong>und</strong> die Erfüllung<br />

der Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission,<br />

• die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung nach der VO 3911/92, soweit<br />

nicht die Länder diese Aufgabe wahrnehmen <strong>und</strong> die Erfüllung der<br />

Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission,<br />

• der Ankauf von national wertvollem Kulturgut <strong>und</strong><br />

• die Erteilung des Freien Geleits <strong>für</strong> ausländisches Kulturgut, welches <strong>für</strong><br />

Ausstellungszwecke nach Deutschland verbracht wird nach dem Kultg-<br />

SchG, soweit nicht die Länder diese rechtsverbindliche Rückgabezusage<br />

erteilen.<br />

In Umsetzung des Ausführungsgesetzes zur Umsetzung des UNESCO-<br />

Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot <strong>und</strong> zur Verhütung der<br />

rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr <strong>und</strong> Übereignung von Kulturgut von 1970<br />

kommen auf die Zentralstelle des B<strong>und</strong>es neue Aufgaben zu:<br />

• das Führen des Vertragsstaatenverzeichnisses sowie<br />

• die Erteilung der Genehmigungen <strong>für</strong> die Ein- <strong>und</strong> Ausfuhr von Kulturgü-<br />

tern aus dem Vertragsstaatenbereich.<br />

Letztlich ist das Referat die zentrale Auskunftsstelle <strong>für</strong> alle Anfragen zum<br />

Kulturgüterschutz, soweit keine Sonderzuständigkeit anderer Fachreferate<br />

gegeben ist.<br />

2.2. Kulturgutschutz als Bestandsschutz beweglicher Kulturgüter<br />

Das Fachreferat nimmt darüber hinaus die Fachaufsicht des BKM über das<br />

B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Bevölkerungsschutz <strong>und</strong> Katastrophenhilfe (BBK) bezüglich<br />

der Umsetzung der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten<br />

Konflikten von 1954 wahr. Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Gesetzes vom<br />

11. April 1967 zu der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten<br />

Konflikten vom 14. Mai 1954 (Haager Konvention) werden derzeit,<br />

weitestgehend unter Mithilfe des B<strong>und</strong>esamtes <strong>für</strong> Bevölkerungsschutz <strong>und</strong><br />

Katastrophenhilfe, folgende Maßnahmen durchgeführt:<br />

• Verbreitung des Wortlauts der Haager Konvention,<br />

• Kennzeichnung von Gebäuden durch das Haager Konventionszeichen,<br />

• Berichterstattung an die UNESCO,<br />

• Sicherungsverfilmung von Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut.<br />

Die Sicherungsverfilmung von Archivgut wird vom B<strong>und</strong> <strong>und</strong> von den Ländern<br />

(hier in Auftragsverwaltung des B<strong>und</strong>es) durchgeführt. Es gibt b<strong>und</strong>esweit<br />

13 Verfilmungsstellen (elf bei den Ländern <strong>und</strong> zwei beim B<strong>und</strong>). Die<br />

Sicherungsverfilmung von Bibliotheksgut ist noch in der Erprobungsphase<br />

(Pilotprojekt-Phase). Zu den Maßnahmen gehören aber auch die Durchführung<br />

von Lehrgängen zum Schutz von Kulturgut an der Akademie <strong>für</strong> Notfallplanung<br />

<strong>und</strong> Zivilschutz in Ahrweiler (AKNZ), die von den Bibliotheken,<br />

<strong>Archive</strong>n <strong>und</strong> <strong>Museen</strong> zur Verbesserung ihres <strong>Katastrophenschutz</strong>es <strong>und</strong><br />

<strong>Sicherheit</strong>smanagements genutzt werden können.

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