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Sicherheit und Katastrophenschutz für Museen, Archive

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Gr<strong>und</strong>legende Erkenntnisse zur Sicherung von <strong>Museen</strong> wurden vom<br />

Landeskriminalamt Sachsen in der Schrift Allgemeingültige Empfehlungen<br />

<strong>für</strong> baulich-technische Sicherungsmaßnahmen in <strong>Museen</strong> zusammengefasst,<br />

ohne dabei den Gr<strong>und</strong>satz aus den Augen zu verlieren, dass die<br />

individuelle Beratung eines Objektes die Gr<strong>und</strong>lage jeder sicherheitstechnischen<br />

Empfehlung ist. Die allgemeingültigen Empfehlungen beinhalten die<br />

auf einem vertretbaren finanziellen Rahmen basierenden immer wiederkehrenden<br />

gr<strong>und</strong>sätzlichen Sicherungsprinzipien in den Bereichen der Mechanik<br />

<strong>und</strong> Elektronik sowie bei den personell-organisatorischen Maßnahmen.<br />

Sie sollen Hilfe <strong>und</strong> Anleitung <strong>für</strong> die Erarbeitung von <strong>Sicherheit</strong>skonzepten<br />

sein <strong>und</strong> einen weitestgehend einheitlichen Beratungsstandard ermöglichen.<br />

Diese allgemeingültigen Empfehlungen zur <strong>Sicherheit</strong> in <strong>Museen</strong> wurden<br />

von der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention der Länder <strong>und</strong> des<br />

B<strong>und</strong>es zustimmend zur Kenntnis genommen <strong>und</strong> allen Landeskriminalämtern<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

In der Praxis sollte sich die Zusammenarbeit zur Gewährleistung eines<br />

optimalen Diebstahlsschutzes in der Form gestalten, dass bereits in der<br />

Planungsphase von Baumaßnahmen in <strong>Museen</strong>, <strong>Archive</strong>n <strong>und</strong> Bibliotheken<br />

das zuständige Landeskriminalamt oder die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle<br />

einbezogen wird. Bei Vorortterminen <strong>und</strong> Baubesprechungen mit dem<br />

Nutzer, unter Beteiligung von Ingenieur- <strong>und</strong> Planungsbüros, Firmen <strong>und</strong> den<br />

jeweiligen Staatsbetrieben, sollten die notwendigen <strong>Sicherheit</strong>smaßnahmen<br />

beraten <strong>und</strong> festgelegt werden. Auf der Gr<strong>und</strong>lage einer sachverständigen<br />

Äußerung oder kriminalpolizeilichen Empfehlung zu den baulich-technischen<br />

<strong>Sicherheit</strong>smaßnahmen, die Gr<strong>und</strong>lage der Sicherung des betreffenden<br />

Objekts sind, sollten alle weiteren Schritte zur Umsetzung der <strong>Sicherheit</strong>skonzeption<br />

erfolgen. Objekte mit hoher Wertkonzentration <strong>und</strong> daraus<br />

resultierender besonderer Gefährdung sollten nach Möglichkeit baubegleitend<br />

betreut werden.<br />

Die Schrift Allgemeingültige Empfehlungen <strong>für</strong> baulich-technische<br />

Sicherungsmaßnahmen in <strong>Museen</strong> ist erhältlich bei:<br />

Landeskriminalamt Sachsen<br />

Dezernat 31<br />

Neuländer Straße 60<br />

01129 Dresden<br />

Tel: 0351 / 855 22 01 oder -22 14<br />

Fax: 0351/855 22 99<br />

oder<br />

Zentrale Geschäftsstelle<br />

Polizeiliche Kriminalprävention<br />

der Länder <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>es<br />

Landeskriminalamt Baden-Württenberg<br />

Taubenheimstraße 85<br />

70372 Stuttgart<br />

84 85

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