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Sicherheit und Katastrophenschutz für Museen, Archive

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Der Denkmalschutz oder Nutzerinteressen können z. B. fordern:<br />

• Gebäude <strong>und</strong> Inhalt vor vollständigem Verlust durch Brand bewahren,<br />

• die Versicherbarkeit eines Objektes sicherstellen,<br />

• Betriebsunterbrechungen auf ein erträgliches Maß begrenzen.<br />

Für Sonderbauten gelten besondere Verordnungen <strong>und</strong> Richtlinien, wie z.B.<br />

• Versammlungsstättenverordnung,<br />

• Richtlinien <strong>für</strong> Schulbauten,<br />

• Verkaufsstättenverordnung,<br />

• Krankenhausrichtlinie,<br />

• Gaststättenverordnung,<br />

• Hochhausrichtlinie <strong>und</strong><br />

• Industriebaurichtlinie.<br />

Bisher hat der Schutz von denkmalgeschützten Gebäuden vor Bränden in<br />

Deutschland keinen sehr hohen Stellenwert in der Gesellschaft. Ähnlich<br />

verhält es sich in den übrigen europäischen Ländern. Das liegt einerseits daran,<br />

dass die vorhandenen Ressourcen zum Schutz der Kultureinrichtungen<br />

generell begrenzt sind <strong>und</strong> teilweise auch nicht optimal verwendet werden.<br />

Andererseits fehlt es den Verantwortlichen an geeigneten Entscheidungshilfen,<br />

um zu einer risiko- <strong>und</strong> sachgerechten, kosteneffizienten Vorgehensweise<br />

zu kommen. Ein Problem liegt in der unterschiedlichen Betrachtungsweise<br />

beim Brandschutz in konventionellen Gebäuden auf der einen Seite <strong>und</strong> in<br />

Gebäuden unter Denkmalschutz auf der anderen. In konventionellen Gebäuden<br />

sind aus brandschutztechnischer Sicht primär die Anforderungen an die<br />

Flucht <strong>und</strong> Rettung von Personen aus dem Gebäude zu erfüllen. Hingegen<br />

nimmt in denkmalgeschützten Gebäuden neben dem Schutz der Personen<br />

im Gebäude der Schutz des Gebäudes <strong>und</strong> ggf. seines Inhalts einen vergleichbaren<br />

Stellenwert ein. Hinzu kommt, dass es nur wenige bis keine konkreten<br />

Hinweise in nationalen Vorschriften <strong>und</strong> Richtlinien hinsichtlich der brandschutztechnischen<br />

Ertüchtigung von denkmalgeschützten Gebäuden weder<br />

<strong>für</strong> die bestehende Bausubstanz noch Einzelbauwerke gibt. Sie sind vielmehr<br />

versteckt in den Landesbauordnungen enthalten, in dem vorhabensbezogene<br />

Ausnahmen, Befreiungen <strong>und</strong> Abweichungen von den Regeln des Baurechts<br />

unter Beachtung der allgemeinen Anforderungen möglich sind, wenn:<br />

• sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind bzw.<br />

• die Einhaltung der Vorschrift im Einzelfall zu einer offenbar nicht<br />

beabsichtigten Härte führen würde <strong>und</strong><br />

• die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den<br />

öffentlichen Belangen vereinbar ist.<br />

Bei Sanierungsmaßnahmen kann, sofern nicht erhebliche Gefahren <strong>für</strong> Leben<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit bei der Überprüfung eines Gebäudes festgestellt wurden,<br />

der Gesichtpunkt des Bestandschutzes herangezogen werden, wenn durch<br />

abgestimmte Maßnahmen das Schutzziel des Baurechts unter Berücksichtigung<br />

des Denkmalschutzes eingehalten werden kann <strong>und</strong> dies teilweise sogar<br />

zu wirtschaftlich zumutbaren Lösungen führt. Bauaufsichtliche Anforderungen<br />

lassen sich durch eine Vielzahl von technischen Regeln überprüfen,<br />

wobei bezogen auf den Brandschutz folgende Regeln angewendet werden,<br />

die in nächster Zukunft teilweise durch europäische Normen ersetzt werden:<br />

• DIN 4102 mit einer Vielzahl von Prüfnormen <strong>und</strong> Teil 4 mit einer<br />

Zusammenstellung klassifizierter Baustoffe <strong>und</strong> Bauteile,<br />

• DIN 18230 Brandschutz im Industriebau,<br />

• DIN 18232 Rauch <strong>und</strong> Wärmefreihaltung,<br />

• weitere Regeln u. a. DIN 18095 (rauchdichte Türen), DIN 4103 (leichte<br />

Trennwände) sowie verschiedene Richtlinien <strong>für</strong> die Prüfung <strong>und</strong><br />

Anwendung von Feuerabschlüssen, Lüftungsleitungen, Kabel- oder<br />

Rohrabschottungen. Weiterhin sind die technischen Regeln <strong>für</strong><br />

den Schall- <strong>und</strong> Wärmeschutz zu beachten.<br />

3. <strong>Sicherheit</strong>skonzepte<br />

Zur Beurteilung der erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen aus brandschutztechnischer<br />

Sicht stehen unterschiedliche Vorgehensweisen zur Verfügung.<br />

Diese hängen von der Größe des Gebäudes <strong>und</strong> seiner Aufteilung, der<br />

zukünftigen Nutzung sowie der vorhandenen Bausubstanz ab:<br />

• Umsetzen der klassischen Auslegung durch Einhalten materieller bauord-<br />

nungsrechtlicher Vorschriften,<br />

• Anwendung deterministischer Berechnungsverfahren mit Ingenieurme-<br />

thoden zur Beurteilung der vorhandenen Bausubstanz <strong>und</strong> der erforderli-<br />

chen Ertüchtigungsmaßnahmen im Gebäude unter Darstellung möglicher<br />

Kompensationsmaßnahmen <strong>für</strong> den Brandschutz. Die Vorgehensweise ist<br />

in einem Leitfaden zusammengefasst.[20]<br />

• Bewertung des <strong>Sicherheit</strong>sniveaus in einem Gebäude durch die Anwen-<br />

dung von unterschiedlichen Risikomodellen <strong>und</strong> Abgleich des erzielten<br />

Niveaus mit den Anforderungen des Baurechts.[1, 21]<br />

3.1. Vorgehensweise nach dem Bauordnungsrecht<br />

Die Anforderungen nach dem Bauordnungsrecht können nach Erfassen der<br />

brandschutztechnischen Randbedingungen im Gebäude festgelegt werden.<br />

Daraus ergeben sich die erforderlichen Maßnahmen <strong>für</strong> die bauliche <strong>und</strong><br />

anlagentechnische Ertüchtigung, die nach den eingeführten technischen<br />

Regeln umgesetzt werden müssen. Abschließend sind die erforderlichen<br />

Maßnahmen hinsichtlich ihrer sachgerechten Ausführung zu überprüfen.

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