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Sicherheit und Katastrophenschutz für Museen, Archive

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1 Die B<strong>und</strong>esregierung führt insbesondere mit Russland Verhandlungen über die Rückgabe von<br />

deutschem Kulturgut, das kriegsbedingt nach dem Zweiten Weltkrieg in die Sowjetunion verschleppt<br />

worden ist. Alle Rückführungsbemühungen der B<strong>und</strong>esregierung sind getragen von dem Bewusstsein,<br />

die Verantwortung <strong>für</strong> die Folgen des Zweiten Weltkrieges zu tragen. Trotz umfangreicher Rückgaben<br />

von Kulturgütern aus der Sowjetunion an die DDR liegen in russischen Depots <strong>und</strong> <strong>Museen</strong> noch<br />

immer etwa drei Regalkilometer Archivgut, 4,6 Millionen zum Teil wertvollste Bücher <strong>und</strong> etwa eine<br />

Million Kunstwerke, darunter 200.000 Kunstschätze von besonderer musealer Bedeutung. Dieser<br />

Rückgabeanspruch wurde im deutsch-sowjetischen Nachbarschaftsvertrag von 1990 sowie im deutsch-<br />

russischen Kulturabkommen von 1992 bekräftigt. In diesen Verträgen ist die Verpflichtung enthalten,<br />

verschollenes oder rechtswidrig verbrachtes Kulturgut zurückzugeben. Mit dem völkerrechtswidrigen<br />

Beutekunstgesetz von 1998 beansprucht Russland das meiste kriegsbedingt verschleppte Kulturgut als<br />

Eigentum. Ausnahmen erkennt das Gesetz beispielsweise bei Kunstgegenständen an, die ausschließlich<br />

zu religiösen oder wohltätigen Zwecken verwendet worden sind.<br />

Die Rückführung des kriegsbedingt verbrachten Kulturgutes ist ein langfristiges Vorhaben <strong>und</strong> die ´<br />

Gespräche über die Rückführung von Kulturgut werden stetig fortgeführt. Insgesamt besteht zwischen<br />

Deutschland <strong>und</strong> Russland in vielen anderen Bereichen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit <strong>und</strong><br />

Deutschland glaubt, dass mit der Zeit auch eine Lösung der Rückführungsfrage möglich sein wird.<br />

2 Der Fall der Dresdner Waldschlösschenbrücke zeigt die Problematik der teilweise nicht geklärten<br />

verfassungsrechtlichen Handlungsoptionen des B<strong>und</strong>es <strong>für</strong> die Beilegung von Streitigkeiten mit der<br />

UNESCO (Welterbe-Komitee). Lediglich deshalb empfahl die B<strong>und</strong>esregierung der Stadt Dresden,<br />

gemeinsam mit der UNESCO <strong>für</strong> die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal eine Lösung zu suchen, die nicht<br />

zur Aberkennung des Status Weltkulturerbe führt.<br />

3 B<strong>und</strong>esgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 42, S. 1754.<br />

4 Umfangreichen Schutz vor Abwanderung genießt in Frankreich hingegen öffentliches Kulturgut <strong>und</strong><br />

das private Eigentum, das <strong>für</strong> gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt ist. Dieses Kulturgut ist im<br />

Gegensatz zu deutschem Kulturgutschutz nicht verkehrsfähig, d. h. weder ist gutgläubiger Erwerb<br />

möglich noch kann Eigentumsverlust eintreten durch Ersitzung oder Verjährung (Institut des res extra<br />

commercium). Geschützt ist aber auch in geringerem Umfang privates Kulturgut. In Deutschland ist<br />

sowohl öffentliches als auch privates Kulturgut verkehrsfähig, d.h. auch wenn die Eigentumsübertra-<br />

gung nicht wirksam war, kann der Eigentumsverlust durch Ersitzung eintreten oder der Besitzer kann<br />

dem Eigentümer die Einrede der Verjährung entgegenhalten.<br />

5 B<strong>und</strong>esgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil 1 Nr. 70, S. 3162.<br />

6 „Die derzeit geltenden 16 deutschen Denkmalschutzgesetze sind zeitlich ab dem noch geltenden<br />

Gesetz Schleswig-Holsteins von 1953 in drei Wellen in den Zeiträumen von 1971 bis 1978, nach der<br />

Wiedervereinigung von 1991 bis 1993 <strong>und</strong> neuerdings 2001 bis 2004 entstanden oder neu gefasst<br />

worden. Berlin hat sich 1995 ein neues Gesetz gegeben, wobei die Chance einer Rechtsangleichung an<br />

Brandenburg leider nicht genutzt wurde. Im Jahr 2004 haben insbesondere die Länder Thüringen,<br />

Saarland <strong>und</strong> Brandenburg ihre Gesetze überarbeitet <strong>und</strong> neu erlassen.“, zit. nach: Deutsche<br />

Denkmalschutzgesetze, bearbeitet von Jan Nikolaus Vierbrock, Deiter Martin <strong>und</strong> Rudolf Kleeberg,<br />

Schriftenreihe des Deutschem Nationalkomitees <strong>für</strong> Denkmalschutz, Bd. 54, S. 168 ff., Stand August 2005<br />

7 Es wird auf den o.a. Aufsatz verwiesen, dessen Einleitung hier auszugsweise übernommen wurde.<br />

8 Vgl. § 346 HGB.<br />

9 Von der Benennung der Referate wird abgesehen, da die Referatszuschnitte auch einer Änderung<br />

unterliegen. Anliegen ist es in erster Linie, die vom BKM wahrgenommenen Arbeitsbereiche kenntlich<br />

zu machen.<br />

10 Projektpartner sind die Deutsche Nationalbibliothek, die Niedersächsische Staats- <strong>und</strong> Universitäts-<br />

bibliothek Göttingen, die Gesellschaft <strong>für</strong> wissenschaftliche Datenverarbeitung mbh Göttingen <strong>und</strong> die<br />

IBM Deutschland GmbH.<br />

11 Projektpartner sind die Deutsche Nationalbibliothek, Niedersächsische Staats- <strong>und</strong> Universitätsbibliothek<br />

Göttingen, Computer- <strong>und</strong> Medienservice <strong>und</strong> Universitätsbibliothek der Humboldt-<br />

Universität zu Berlin, Bayerische Staatsbibliothek, München, Generaldirektion der Staatlichen <strong>Archive</strong><br />

Bayerns <strong>und</strong> das Institut <strong>für</strong> Museumsk<strong>und</strong>e Berlin.<br />

12 B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder sind auf Arbeitsebene übereingekommen, eine Website Kulturgüterschutz<br />

Deutschland mit einer implementierten Datenbank des national wertvollen Kulturgutes einzurichten<br />

<strong>und</strong> zu unterhalten. Website <strong>und</strong> Datenbank sollen künftig ein Arbeitsinstrument <strong>für</strong> die Kulturgut-<br />

schutzbehörden der Länder <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>es, aber auch der Polizei <strong>und</strong> des Zolls sein. Für den<br />

Kunsthändler, Spediteur, <strong>für</strong> den Wissenschaftler <strong>und</strong> sonst am Kulturgutschutz interessierten Bürger<br />

sollen Website <strong>und</strong> Datenbank eine Serviceleistung sein. B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder verfolgen mit der<br />

Einrichtung <strong>und</strong> Unterhaltung zugleich das Ziel, die Belange des Kulturgutschutzes in der Öffentlichkeit<br />

präsent zu machen. Das Projekt befindet sich in der zweiten Phase. Unter Federführung des BKM wird<br />

derzeit ein Grobkonzept erarbeitet, welches als Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Hausleitungen der<br />

Länder <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>es dient <strong>und</strong> einen Beschluss der Kultusministerkonferenz KMK vorbereiten soll.<br />

Ausgehend von einem weiten Kulturgutschutzbegriff soll die Website sowohl über den Ausfuhrschutz<br />

als auch über den nationalen Bestandsschutz informieren.<br />

13 Die Gründung eines Spiegelausschusses war Voraussetzung <strong>für</strong> eine Beteiligung Deutschlands am<br />

Europäischen Ausschuss CEN CT 346. Der Europäische Ausschuss hat es sich zur Aufgabe gemacht,<br />

europäische Standards <strong>für</strong> den Erhalt von Kulturgut zu entwickeln. Kernziele sind die Vereinheitlichung<br />

der Begrifflichkeiten, die Schaffung von Standards in den Bereichen Restaurierung, Verpackung,<br />

Transport <strong>und</strong> Umwelt. Der BKM finanziert in der Erkenntnis, dass eine Beteiligung Deutschlands an<br />

diesem europäischen Normungswerk notwendig ist, maßgeblich den Spiegelausschuss.<br />

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