lock 2 gefährdung durch katastrophen
edrohung von kulturgut durch feuer Reinhold Dobbernack 1. Einleitung In Deutschland existieren zur Zeit keine Verordnungen oder Richtlinien, die die brandschutztechnischen Fragestellungen von denkmalgeschützten Gebäuden berücksichtigen. Für eine brandschutztechnische Beurteilung von Bauwerken des Denkmalschutzes werden daher die gültigen Bauordnungen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Eine direkte Erfüllung der Anforderungen des Baurechts wird aber nicht möglich sein, weil teilweise z.B. durch Umnutzung, die Aufteilung der Gebäude mit offenen Erschließungstreppen oder die verwendeten Materialien den Vorgaben der Bauordnungen widersprechen. Es wird daher notwendig sein, diese Gebäude im Gesamtkontext zu bewerten <strong>und</strong> Konzepte <strong>für</strong> die Sanierung <strong>und</strong> den Ausbau zu entwickeln, die einerseits die Anforderungen des Denkmalschutzes berücksichtigen <strong>und</strong> andererseits die Anforderungen einer modernen zeitgemäßen Nutzung entsprechen. Diese Konzepte müssen die Arbeiten der verschiedenen Installationsgewerke (Heizung, Lüftung, Sanitär <strong>und</strong> Elektro) mit den erforderlichen Ausbauarbeiten <strong>für</strong> Wand-, Boden- <strong>und</strong> Deckenbereiche sowie Beschichtungen <strong>und</strong> Abschottungen im zeitlichen Rahmen abstimmen, um die verschiedenen Gebiete der Bauphysik wie Wärme, Schall, Feuer <strong>und</strong> Licht möglichst kostengünstig zu berücksichtigen. Durch die Unterschiede der möglichen denkmalgeschützten Gebäude wie Wohn- <strong>und</strong> Geschäftshäuser in Stadtkernen, Schulen, Krankenhäuser, Theater <strong>und</strong> <strong>Museen</strong> sowie alte Industrieanlagen, die z.B. in Einkaufpassagen oder Diskotheken umgewandelt werden, entsteht eine Verschiedenartigkeit der Nutzung, die zu unterschiedlichen Risikobetrachtungen führt, mit denen unter Verwendung individuell angepasster Maßnahmen, bezogen auf die spezielle Gebäudeart, eine Lösung herbei geführt werden muss. 2. Schutzziele <strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong>sanforderungen Die Brandsicherheit besonders in historischen Gebäuden ist das Zusammenspiel von vorbeugendem baulichen <strong>und</strong> anlagentechnischen Brandschutz, organisatorischen Maßnahmen während des Betriebs bzw. der Nutzung sowie abwehrenden Brandschutzmaßnahmen nach Eintritt eines Brandereignisses. Jede Veränderung im Brandrisiko, z. B. durch sehr hohe Brandlasten <strong>und</strong>/oder Zündgefahren oder übergroße Brandabschnitte, muss durch eine oder mehrere der vorgenannten Maßnahmen kompensiert werden, um eine angemessene <strong>Sicherheit</strong> auf dem bisher gewohnten Niveau zu erreichen. Bei Überlegungen zur Ertüchtigung des Brandschutzes oder zur generellen Renovierung eines historischen Gebäudes sind zunächst Festlegungen über die zu erreichenden Schutzziele unter Einbeziehung aller Beteiligter zu treffen. Dabei sind Akzeptanzkriterien unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel <strong>für</strong> die einzelnen Schutzziele festzulegen. Folgende Schutzziele sind zu bewerten: • Schutz der Nutzer, • Schutz der Feuerwehrleute, • Schutz des Gebäudes <strong>und</strong> des Gebäudeinhalts, • Schutz vor Nutzungsunterbrechungen im Gebäude, • Schutz der Umwelt. Die einzuhaltenden Schutzziele <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Akzeptanzkriterien werden von allen am Verfahren Beteiligten (Bauherr, Planer, Brandschutzingenieur, Feuerwehr, genehmigende Behörden wie Denkmalschutz <strong>und</strong> Bauaufsicht) festgelegt. Je nach Lage <strong>und</strong> Anordnung des zu untersuchenden Objektes, wie z. B. in alten Stadtkernen, kann der „Schutz der Umwelt“ von vergleichbarer Bedeutung sein wie der „Schutz der Nutzer“. Von den Beteiligten müssen Empfehlungen gegeben werden, mit welcher „Rangfolge“ die einzelnen Schutzziele <strong>und</strong> die einzuhaltenden Randbedingungen des Gebäudes <strong>für</strong> den Anwendungsfall zu versehen sind. Gr<strong>und</strong>sätzlich sind die allgemeinen Anforderungen der Landesbauordnungen zu beachten: • die öffentliche <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> Ordnung, insbesondere Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>- heit oder die natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen nicht gefährden, • der Entstehung <strong>und</strong> Ausbreitung von Feuer <strong>und</strong> Rauch vorbeugen, • bei einem Brand die Rettung von Menschen <strong>und</strong> Tieren ermöglichen, • die Durchführung wirksamer Löscharbeiten ermöglichen. Konkret bedeutet dies im Hinblick auf den Personenschutz z. B.: • ausreichende Rettungswege <strong>für</strong> die selbständige Flucht der Nutzer bereitstellen <strong>und</strong> über einen ausreichend langen Zeitraum sichern, • ausreichende Angriffswege <strong>für</strong> die Einsatzkräfte über die gesamte Dauer der Brandbekämpfung <strong>und</strong> Personenrettung zur Verfügung stellen <strong>und</strong> passierbar halten, • die Nachbarschaft über die gesamte Dauer des Brandes vor Gefahren durch direkte Brandwirkungen oder ggf. infolge der Löschmaßnahmen schützen. 48 49