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Sicherheit und Katastrophenschutz für Museen, Archive

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diebstahl in museen, archiven <strong>und</strong> bibliotheken<br />

Joachim Zieschang, Udo Plihal<br />

Wenn eine Sache von Bedeutung <strong>für</strong> Wissenschaft, Kunst oder Geschichte<br />

oder <strong>für</strong> die technische Entwicklung gestohlen wird, die sich in einer<br />

allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,<br />

liegt ein besonders schwerer Fall des Diebstahls nach § 243 Abs. 1 Nr. 5 des<br />

Strafgesetzbuches vor. Die Entwendung eines solchen Gegenstandes<br />

bedeutet also eine empfindliche Einbuße <strong>für</strong> den betroffenen Bereich. Es<br />

muss sich um Gegenstände handeln, die zum Kulturleben gehören oder<br />

deren Verlust eine spürbare Einbuße <strong>für</strong> die aufgeführte Disziplin bedeutet.<br />

Der Verlust des Gegenstandes muss keine überregionale Bedeutung haben.<br />

Es kommt nicht darauf an, ob die Gegenstände im Eigentum des Staates,<br />

einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder im Privateigentum stehen.<br />

Gegenstände gewerblicher Art sind allerdings nur geschützt, wenn sie die<br />

geforderte Bedeutung <strong>für</strong> die Wissenschaft oder Kultur haben.<br />

Diebstähle stellen eine ständige Gefährdung <strong>für</strong> Kunst- <strong>und</strong> Kulturgut dar.<br />

Diebstähle können jederzeit, sowohl während als auch außerhalb der<br />

Öffnungszeiten auftreten. Während der Öffnungszeiten ist der Schutz der<br />

Exponate auf die Verhinderung von Diebstählen <strong>und</strong> Beschädigungen<br />

ausgerichtet (Tagessicherung). Außerhalb der Öffnungszeiten gilt es, die<br />

Ausstellungsstücke gegen Diebstahl aus verschlossenen Räumen, also vor<br />

Einbruchdiebstahl zu schützen (Nachtsicherung). Einbruchdiebstähle sind<br />

dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Täter gewaltsam, meist unter<br />

Verwendung von Werkzeugen, in ein Objekt eindringen. Die Maßnahmen<br />

zum Schutz der Sammlungsobjekte während <strong>und</strong> außerhalb der Öffnungszeiten<br />

ergänzen sich zum einen, unterscheiden sich jedoch zum Teil gr<strong>und</strong>sätzlich.<br />

Gefährdungen <strong>für</strong> Sammlungsobjekte bestehen nicht nur durch Außentäter.<br />

Mitarbeiter von <strong>Museen</strong>, <strong>Archive</strong>n <strong>und</strong> Bibliotheken können ihre Stellung<br />

ausnutzen, um Diebstähle zu begehen (Innentäter). Zur Gewährleistung der<br />

inneren <strong>Sicherheit</strong> sind organisatorische Vorkehrungen wie beispielsweise<br />

regelmäßige Kontrollen des Personals eine wirksame Maßnahme.<br />

Zur Verhinderung von Diebstählen aus oder in <strong>Museen</strong>, <strong>Archive</strong>n <strong>und</strong><br />

Bibliotheken lässt sich kein einheitliches Schema aufstellen. Deshalb wird<br />

eindringlich eine individuelle Beratung jedes einzelnen Objektes empfohlen.<br />

Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung bieten hier die zuständigen Landeskriminalämter<br />

bzw. die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen an. Bei diesen individuellen<br />

Beratungen werden Schwachstellen analysiert <strong>und</strong> Sicherungsvorschläge<br />

sowie verhaltensorientierte Hinweise unterbreitet. Das Landeskriminalamt<br />

Sachsen hat seit 1993 fast 500 Beratungen in <strong>Museen</strong> <strong>und</strong> Ausstellungen,<br />

<strong>Archive</strong>n <strong>und</strong> Bibliotheken durchgeführt.<br />

Die dabei gesammelten Erfahrungen zeigen, dass ein wirksamer Schutz von<br />

Kunstgegenständen vor Diebstählen nur durch das enge <strong>und</strong> aufeinander<br />

abgestimmte Zusammenwirken von anerkannten mechanischen <strong>Sicherheit</strong>smaßnahmen,<br />

fachmännisch projektierten <strong>und</strong> installierten elektronischen<br />

Gefahrenmeldeanlagen <strong>für</strong> Überfall <strong>und</strong> Einbruch sowie geeigneten personell-organisatorischen<br />

Maßnahmen gewährleistet werden kann. Nur durch<br />

das Zusammenwirken dieser drei Komponenten kann ein lückenloses<br />

Sicherungssystem erreicht werden.<br />

Besonderer Wert ist dabei auf die mechanischen Sicherungen bzw. den<br />

mechanischen Gr<strong>und</strong>schutz zu legen (z. B. Türen, Fenster, Gitter, Wände/<br />

Dächer, Wertbehältnisse, Schlösser, Vitrinen). Dadurch soll verhindert<br />

werden, dass Täter in ein Gebäude eindringen können oder zumindest<br />

Einbruchsversuche so erschwert werden, dass hilfeleistende Kräfte rechtzeitig<br />

eingreifen können. Gr<strong>und</strong>lage der polizeilichen Empfehlungen sind die<br />

einschlägigen technischen Regelwerke wie die DIN V ENV 1627-1630.<br />

Die elektrischen/elektronischen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Überfall- <strong>und</strong><br />

Einbruchmeldeanlage, Außenhaut- <strong>und</strong> Innenraumüberwachung, Einzelobjektüberwachung,<br />

Videoüberwachung) sollen einen Einbruchsversuch<br />

möglichst frühzeitig, also bereits ab Beginn der Einwirkung auf mechanische<br />

Sicherungseinrichtungen erkennen, an eine hilfeleistende Stelle melden<br />

sowie das Betreten von sicherheitsrelevanten oder besonders zu schützenden<br />

Bereichen verhindern oder zumindest erschweren.<br />

Die personellen/organisatorischen Maßnahmen (z. B. Beleuchtung, Management,<br />

Inventarisierung, Personalkontrolle, Zutrittskontrolle, <strong>Sicherheit</strong>spersonal,<br />

Schlüsselsicherheit, Bewachung) sind die unbedingt erforderlichen<br />

Regelungen des Zusammenwirkens von Mensch <strong>und</strong> Sachmitteln zur<br />

Erreichung des vorher bestimmten Schutzzieles. Inbegriffen ist hier auch<br />

die Nutzung <strong>und</strong> sichere Handhabung installierter <strong>Sicherheit</strong>stechnik. Beste<br />

Technik kann ihre Schutzfunktion nur dann erfüllen, wenn diese auch<br />

aktiviert, genutzt bzw. eingesetzt wird.

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