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Sicherheit und Katastrophenschutz für Museen, Archive

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edrohung von kulturgut durch feuer<br />

Reinhold Dobbernack<br />

1. Einleitung<br />

In Deutschland existieren zur Zeit keine Verordnungen oder Richtlinien,<br />

die die brandschutztechnischen Fragestellungen von denkmalgeschützten<br />

Gebäuden berücksichtigen. Für eine brandschutztechnische Beurteilung von<br />

Bauwerken des Denkmalschutzes werden daher die gültigen Bauordnungen<br />

zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Eine direkte Erfüllung der Anforderungen des Baurechts<br />

wird aber nicht möglich sein, weil teilweise z.B. durch Umnutzung, die Aufteilung<br />

der Gebäude mit offenen Erschließungstreppen oder die verwendeten<br />

Materialien den Vorgaben der Bauordnungen widersprechen.<br />

Es wird daher notwendig sein, diese Gebäude im Gesamtkontext zu bewerten<br />

<strong>und</strong> Konzepte <strong>für</strong> die Sanierung <strong>und</strong> den Ausbau zu entwickeln,<br />

die einerseits die Anforderungen des Denkmalschutzes berücksichtigen<br />

<strong>und</strong> andererseits die Anforderungen einer modernen zeitgemäßen Nutzung<br />

entsprechen. Diese Konzepte müssen die Arbeiten der verschiedenen<br />

Installationsgewerke (Heizung, Lüftung, Sanitär <strong>und</strong> Elektro) mit den<br />

erforderlichen Ausbauarbeiten <strong>für</strong> Wand-, Boden- <strong>und</strong> Deckenbereiche sowie<br />

Beschichtungen <strong>und</strong> Abschottungen im zeitlichen Rahmen abstimmen, um<br />

die verschiedenen Gebiete der Bauphysik wie Wärme, Schall, Feuer <strong>und</strong> Licht<br />

möglichst kostengünstig zu berücksichtigen. Durch die Unterschiede der<br />

möglichen denkmalgeschützten Gebäude wie Wohn- <strong>und</strong> Geschäftshäuser<br />

in Stadtkernen, Schulen, Krankenhäuser, Theater <strong>und</strong> <strong>Museen</strong> sowie alte<br />

Industrieanlagen, die z.B. in Einkaufpassagen oder Diskotheken umgewandelt<br />

werden, entsteht eine Verschiedenartigkeit der Nutzung, die zu unterschiedlichen<br />

Risikobetrachtungen führt, mit denen unter Verwendung individuell<br />

angepasster Maßnahmen, bezogen auf die spezielle Gebäudeart, eine Lösung<br />

herbei geführt werden muss.<br />

2. Schutzziele <strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong>sanforderungen<br />

Die Brandsicherheit besonders in historischen Gebäuden ist das Zusammenspiel<br />

von vorbeugendem baulichen <strong>und</strong> anlagentechnischen Brandschutz,<br />

organisatorischen Maßnahmen während des Betriebs bzw. der Nutzung<br />

sowie abwehrenden Brandschutzmaßnahmen nach Eintritt eines Brandereignisses.<br />

Jede Veränderung im Brandrisiko, z. B. durch sehr hohe Brandlasten<br />

<strong>und</strong>/oder Zündgefahren oder übergroße Brandabschnitte, muss durch eine<br />

oder mehrere der vorgenannten Maßnahmen kompensiert werden, um eine<br />

angemessene <strong>Sicherheit</strong> auf dem bisher gewohnten Niveau zu erreichen.<br />

Bei Überlegungen zur Ertüchtigung des Brandschutzes oder zur generellen<br />

Renovierung eines historischen Gebäudes sind zunächst Festlegungen über<br />

die zu erreichenden Schutzziele unter Einbeziehung aller Beteiligter zu treffen.<br />

Dabei sind Akzeptanzkriterien unter Berücksichtigung der zur Verfügung<br />

stehenden Finanzmittel <strong>für</strong> die einzelnen Schutzziele festzulegen.<br />

Folgende Schutzziele sind zu bewerten:<br />

• Schutz der Nutzer,<br />

• Schutz der Feuerwehrleute,<br />

• Schutz des Gebäudes <strong>und</strong> des Gebäudeinhalts,<br />

• Schutz vor Nutzungsunterbrechungen im Gebäude,<br />

• Schutz der Umwelt.<br />

Die einzuhaltenden Schutzziele <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Akzeptanzkriterien<br />

werden von allen am Verfahren Beteiligten (Bauherr, Planer, Brandschutzingenieur,<br />

Feuerwehr, genehmigende Behörden wie Denkmalschutz<br />

<strong>und</strong> Bauaufsicht) festgelegt. Je nach Lage <strong>und</strong> Anordnung des zu untersuchenden<br />

Objektes, wie z. B. in alten Stadtkernen, kann der „Schutz der<br />

Umwelt“ von vergleichbarer Bedeutung sein wie der „Schutz der Nutzer“.<br />

Von den Beteiligten müssen Empfehlungen gegeben werden, mit welcher<br />

„Rangfolge“ die einzelnen Schutzziele <strong>und</strong> die einzuhaltenden Randbedingungen<br />

des Gebäudes <strong>für</strong> den Anwendungsfall zu versehen sind. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

sind die allgemeinen Anforderungen der Landesbauordnungen zu<br />

beachten:<br />

• die öffentliche <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> Ordnung, insbesondere Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>-<br />

heit oder die natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen nicht gefährden,<br />

• der Entstehung <strong>und</strong> Ausbreitung von Feuer <strong>und</strong> Rauch vorbeugen,<br />

• bei einem Brand die Rettung von Menschen <strong>und</strong> Tieren ermöglichen,<br />

• die Durchführung wirksamer Löscharbeiten ermöglichen.<br />

Konkret bedeutet dies im Hinblick auf den Personenschutz z. B.:<br />

• ausreichende Rettungswege <strong>für</strong> die selbständige Flucht der Nutzer<br />

bereitstellen <strong>und</strong> über einen ausreichend langen Zeitraum sichern,<br />

• ausreichende Angriffswege <strong>für</strong> die Einsatzkräfte über die gesamte Dauer<br />

der Brandbekämpfung <strong>und</strong> Personenrettung zur Verfügung stellen <strong>und</strong><br />

passierbar halten,<br />

• die Nachbarschaft über die gesamte Dauer des Brandes vor Gefahren<br />

durch direkte Brandwirkungen oder ggf. infolge der Löschmaßnahmen<br />

schützen.<br />

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