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1 1. Ophthalmologische Untersuchung S. 1 - ÖH Med Wien Social

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113Therapie des Begleitschielens im Erwachsenenalter: normales Binokularsehen kann i.d.R.nicht mehr erreicht werden; bei entstellendem Schielen: operative Korrektur indiziertBrillenverordnungist das Schielen auf eine Ursache zurückzuführen, die mit einer Brille behandelt werden kann,kann zumindest der akkommodative Anteil des Schielens durch eine Brille beseitigt werden;oft bleibt jedoch auch mit Brille ein (behandlungsbedürftiges) Restschielen bestehenTherapie bzw. Vermeiden einer Schielamblyopiestrenge Okklusionsbehandlung durch Pflaster oder Abkleben eines Brillenglases; dabei wirdvorwiegend das führende Auge okkludiertVorgehen: die Dosierung der Okklusion muss so ausgewogen sein, dass das sehtüchtige Augenicht an Sehschärfe verliert: bei leichter Amblyopie wird das führende Auge stundenweise,bei schwerer Amblyopie altersentsprechend tageweise okkludiertdie Amblyopiebehandlung muss im frühen Kindesalter erfolgen: je jünger das Kind, destobesser und schneller der Erfolg; die obere Altersgrenze für die Okklusionsbehandlung ist das9. Lebensjahr; je früher mit dieser Behandlung begonnen wird, desto rascher kann man eineAmblyopie beseitigenZiel der Behandlung ist bei frühkindlichen Schielen alternierendes Schielen mit voller Sehschärfeund zentraler Fixation beider Augen; die Binokularfunktionen sind dabei nicht so entscheidend,da diese bei frühem Schulbeginn ohnehin nicht normal entwickelt und daher auchnicht mehr positiv zu beeinflussen sindAugenmuskellähmungen (Ophthalmoplegie) und Lähmungsschielen (Strabismus paralyticus)Augenmuskellähmungen können einen oder mehrere Augenmuskeln gleichzeitig betreffen:die Lähmung kann unvollständig (Parese, häufiger) oder vollständig (Paralyse, seltener) sein;je nach Ursache und Ausprägung ist die Folge eine Blicklähmung oder eine Schielstellung(Lähmungsschielen)- Blicklähmung: Beeinträchtigung bzw. Aufhebung koordinierter Augenbewegungen (z.B.Vertikallähmung: die Blickbewegungen nach oben und unten sind eingeschränkt oderaufgehoben)- Lähmungsschielen: Schielstellung aufgrund einer isolierten Bewegungseinschränkungeines Auges oder einer asymmetrischen Bewegungseinschränkung beider Augender Schielwinkel ist nicht (wie beim Begleitschielen) in allen Blickrichtungen gleich, sondernnimmt in der Zugrichtung des gelähmten Muskels zu (inkomitantes Schielen)

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