Hamburgs öffentliche Unternehmen - FHH Beteiligungsbericht ...
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Beteiligungs- und Privatisierungspolitik <strong>Beteiligungsbericht</strong><br />
IV. Beteiligungs- und Privatisierungspolitik<br />
Hamburg beteiligt sich gemäß § 65 der Landeshaushaltsordnung (LHO) an privatwirtschaftlich<br />
aber auch an als juristische Person des <strong>öffentliche</strong>n Rechts organisierten <strong>Unternehmen</strong>, wenn ein<br />
wichtiges staatliches Interesse vorliegt. Der Kern der <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> mit einer Beteiligungsquote<br />
von über 50 % sichert die Infrastruktur der Stadt und versorgt die Bevölkerung mit<br />
Dienstleistungen, die in der gewünschten Form von privater Seite nicht angeboten werden würden.<br />
Auch weitere Interessen wie die Sicherung von Arbeitsplätzen oder die Stärkung des Wirtschaftsstandorts<br />
Hamburg können im Einzelfall eine staatliche Beteiligung rechtfertigen. In diesem Sinne<br />
hat sich die Konzernholding HGV wiederholt auch an erfolgreichen privaten <strong>Unternehmen</strong> beteiligt,<br />
um Entwicklungen zum Nachteil <strong>Hamburgs</strong> vorzubeugen. Derartige Engagements wie bei Beiersdorf<br />
oder der Norddeutschen Affinerie werden aber nur auf Zeit eingegangen und wieder aufgelöst,<br />
wenn der jeweilige Zweck erreicht wurde. Die Erzielung einer angemessenen Rendite ist auch in<br />
derartigen Situationen nur Nebenbedingung, nicht Begründung des staatlichen Handelns.<br />
Die mit den Beteiligungen verfolgten Interessen werden in Zielbildern festgelegt. Auf ihrer Grundlage<br />
bauen die Konzepte und mittelfristigen bzw. aktuellen Planungen der <strong>Unternehmen</strong> auf. Sie<br />
werden von den Geschäftsleitungen den Kontrollorganen – in aller Regel den Aufsichtsräten – zur<br />
Zustimmung vorgelegt. Der Senat steuert die <strong>Unternehmen</strong> über diese Aufsichtsgremien, in die<br />
auch unabhängiger Sachverstand von Externen eingebunden wird.<br />
Für das Beteiligungsvermögen gilt auch weiterhin der Grundsatz, regelmäßig zu überprüfen, ob die<br />
Gründe für ein unternehmerisches Engagement der <strong>öffentliche</strong>n Hand fortbestehen.<br />
Dies kann auch Entscheidungen zur vollständigen und teilweisen Privatisierung nach sich ziehen.<br />
Bei der Durchführung der Privatisierung lässt sich der Senat von folgenden Grundsätzen leiten<br />
- Sicherung der Produktqualität<br />
- Sicherung von Standort, Arbeitsplätzen, Steuerkraft<br />
- Steigerung der Zentralität <strong>Hamburgs</strong> durch Akquisition von Hauptverwaltungen<br />
- Nutzung innovativer Wachstumspotentiale<br />
- Stärkung des Wettbewerbs unter Berücksichtigung der Interessen der mittelständischen<br />
Wirtschaft<br />
Im Koalitionsvertrag 2008 6 wurde festgeschrieben, SAGA GWG nicht zu verkaufen. Auch die<br />
Hamburger Wasserwerke (HWW) bleiben in den Händen der Stadt. 7<br />
Die Aufgabenkritik für <strong>öffentliche</strong> <strong>Unternehmen</strong> erfolgte in den letzten Jahren anhand folgender Kategorien:<br />
Kategorie 1: Für die Infrastruktur der Stadt zwingend erforderliche <strong>Unternehmen</strong>. Bei <strong>Unternehmen</strong><br />
dieser Kategorie kann in Einzelfällen der Verkauf von Anteilen sinnvoll sein, allerdings<br />
ist die Bewahrung eines beherrschenden <strong>öffentliche</strong>n Einflusses (mindestens 51<br />
%) regelmäßig geboten.<br />
Kategorie 2: <strong>Unternehmen</strong>, die für die langfristige Sicherung des Wirtschaftsstandortes<br />
Hamburg von herausragender Bedeutung sind. Der Senat wird sich für eine Fortentwicklung<br />
dieser <strong>Unternehmen</strong> einsetzen, um Zukunftsbranchen zu stärken und die Leitung dieser<br />
Konzerne dauerhaft an Hamburg zu binden. Dazu sind standortsichernde Anteile erforderlich,<br />
über deren Höhe unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden<br />
ist. Regelhaft wird das Halten einer Beteiligung der Stadt in Höhe von mindestens 25,1 %<br />
geboten sein.<br />
Kategorie 3: <strong>Unternehmen</strong>, die zur Erfüllung fachspezifischer Ziele von strategischer Be-<br />
6 Vertrag über die Zusammenarbeit in der 19. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen der Christlich Demokratischen<br />
Union, Landesverband Hamburg und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg, GAL, S. 41.<br />
7 Vgl. auch das Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in <strong>öffentliche</strong>r Hand vom 27.9.2006<br />
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