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Verbandsbericht 2011 - Awo

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Als weiterer Baustein für mehr Transparenz und<br />

Verbraucherorientierung in der Pflege ist aus dem<br />

laufenden Qualifizierungsprojekt (Online-)Pflege-<br />

und Seniorenberatung (OPuS) des AWO Bundesverbands<br />

die onlinebasierte Pflege- und Seniorenberatung<br />

entstanden. Bundesweit werden Senioren<br />

sowie Hilfs- und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen<br />

durch den Bundesverband online beraten.<br />

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf<br />

Immer mehr Bürger/innen pflegen ihre Angehörigen.<br />

Von den derzeit rund 2,34 Millionen pflegebedürftigen<br />

Menschen in Deutschland werden<br />

rund 1,6 Millionen zu Hause gepflegt. Pflegende<br />

Angehörige, in der Mehrzahl Frauen, tragen damit<br />

die Hauptlast. In einem ganz besonderen Maße<br />

sind berufstätige pflegende Angehörige belastet,<br />

die sich tagtäglich den mangelnden Vereinbarkeitsmöglichkeiten<br />

von Pflege und Beruf stellen<br />

müssen.<br />

<strong>2011</strong> verabschiedete die Bundesregierung ein Gesetz<br />

mit dem Ziel einer besseren Vereinbarkeit von<br />

Pflege und Beruf. Die AWO begleitete permanent<br />

den Gesetzgebungsprozess. So verabschiedete sie<br />

dazu Stellungnahmen und Positionspapiere und<br />

betrieb eine intensive Pressearbeit. Der Hauptkritikpunkt<br />

war, dass das Gesetz keinen Rechtsanspruch<br />

auf eine Pflegezeit vorsah.<br />

Für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und<br />

Berufstätigkeit entwickelte die AWO im Septem-<br />

| Bereich: Behinderung<br />

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)<br />

Auch im Jahr <strong>2011</strong> stand die Umsetzung der UN-<br />

BRK im Mittelpunkt unserer fach- und verbandspolitischen<br />

Arbeit. Es wurde ein Diskussionspapier<br />

zur Umsetzung der UN-BRK erarbeitet, welches<br />

2012 in unserem Verband zu einer intensiven<br />

Auseinandersetzung führen wird.<br />

Um den Anforderungen der UN-BRK heute und in<br />

Zukunft gerecht zu werden, hat die Bundesregierung<br />

den Nationalen Aktionsplan erarbeitet, der<br />

im Juni <strong>2011</strong> vom Bundeskabinett verabschiedet<br />

wurde. Gemäß Art. 35 der UN-BRK sind die Vertragsstaaten<br />

zur regelmäßigen Vorlage von Staatenberichten<br />

verpflichtet, in denen sie über die<br />

Maßnahmen berichten, die sie zur Erfüllung ihrer<br />

Pflichten aus der Konvention getroffen haben.<br />

Der erste Staatenbericht wurde im August <strong>2011</strong><br />

vom Bundeskabinett verabschiedet. Die Behindertenverbände<br />

beschlossen, einen gemeinsamen<br />

Parallelbericht zum offiziellen Bericht der<br />

Bundesregierung, der 2012 fertiggestellt und an<br />

den Ausschuss in Genf übermittelt werden soll, zu<br />

Das Jahr <strong>2011</strong> im Bundesverband<br />

ber <strong>2011</strong> ein Positionspapier und stellte folgende<br />

Forderungen:<br />

• gesellschaftliche Anerkennung für pflegende<br />

Angehörige,<br />

• Einführung von Beratungsgutscheinen,<br />

• verbesserter ambulanter Leistungsanspruch,<br />

• Anspruch auf kurzfristige Freistellung von Arbeitnehmern<br />

und Arbeitnehmerinnen in Pflegeverantwortung<br />

analog zu den Freistellungsregelungen<br />

bei der Pflege eines erkrankten Kindes<br />

(§ 45 SGB V),<br />

• Anspruch auf stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen<br />

für pflegende Angehörige<br />

sowie<br />

• Zeit für familiale Sorgearbeit.<br />

Auch wenn die massive öffentliche Kritik ein paar<br />

Änderungen bewirkte, ist das Gesetz, das im Oktober<br />

<strong>2011</strong> vom Bundestag verabschiedet wurde<br />

und zum Jahreswechsel 2012 in Kraft trat, aus Sicht<br />

der AWO enttäuschend. Das Ziel, Beruf und Pflege<br />

miteinander vereinbaren zu können, wird damit<br />

verfehlt. Ohne einen gesetzlichen Rechtsanspruch<br />

werden viele Arbeitnehmer/innen die Pflegezeit<br />

nicht in Anspruch nehmen. Das bietet pflegenden<br />

Angehörigen nicht die notwendigen Leistungen<br />

und Rechte, um die gesamtgesellschaftlich so<br />

wichtige Verantwortung der Angehörigenpflege zu<br />

übernehmen.<br />

erarbeiten. Sie gründeten dazu eine „Allianz zur<br />

UN-Behindertenrechtskonvention“. Der AWO Bundesverband<br />

ist dieser Allianz beigetreten.<br />

„Inklusiv leben – Wege zur Inklusion<br />

im sozialen Raum<br />

Der AWO Bundesverband hat ein neues, von Aktion<br />

Mensch gefördertes zweijähriges Projekt für und mit<br />

Menschen mit geistiger Behinderung initiiert, mit<br />

dessen Hilfe an vier AWO-Standorten in Hamburg,<br />

Dortmund, Dillingen und Karlsbad neue Möglichkeiten<br />

der Inklusion von Menschen mit Behinderungen<br />

erschlossen werden sollen. Die Projektbegleitung<br />

wird von der Gesellschaft für Organisationsentwicklung<br />

und Sozialplanung (gos) durchgeführt. Ziel<br />

des zweijährigen Projektes ist es, sozialräumliche<br />

Strukturen, vorhandene Ressourcen im Sozialraum<br />

einschließlich der Schlüsselstellen zu erfassen und<br />

existierende Barrieren zu identifizieren sowie sozialräumliche<br />

Handlungsmuster durch systematische<br />

Befragungen und Beobachtungen festzustellen.<br />

Auf dieser Basis wird die Gewinnung, Aktivierung<br />

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