Verbandsbericht 2011 - Awo
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Als weiterer Baustein für mehr Transparenz und<br />
Verbraucherorientierung in der Pflege ist aus dem<br />
laufenden Qualifizierungsprojekt (Online-)Pflege-<br />
und Seniorenberatung (OPuS) des AWO Bundesverbands<br />
die onlinebasierte Pflege- und Seniorenberatung<br />
entstanden. Bundesweit werden Senioren<br />
sowie Hilfs- und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen<br />
durch den Bundesverband online beraten.<br />
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf<br />
Immer mehr Bürger/innen pflegen ihre Angehörigen.<br />
Von den derzeit rund 2,34 Millionen pflegebedürftigen<br />
Menschen in Deutschland werden<br />
rund 1,6 Millionen zu Hause gepflegt. Pflegende<br />
Angehörige, in der Mehrzahl Frauen, tragen damit<br />
die Hauptlast. In einem ganz besonderen Maße<br />
sind berufstätige pflegende Angehörige belastet,<br />
die sich tagtäglich den mangelnden Vereinbarkeitsmöglichkeiten<br />
von Pflege und Beruf stellen<br />
müssen.<br />
<strong>2011</strong> verabschiedete die Bundesregierung ein Gesetz<br />
mit dem Ziel einer besseren Vereinbarkeit von<br />
Pflege und Beruf. Die AWO begleitete permanent<br />
den Gesetzgebungsprozess. So verabschiedete sie<br />
dazu Stellungnahmen und Positionspapiere und<br />
betrieb eine intensive Pressearbeit. Der Hauptkritikpunkt<br />
war, dass das Gesetz keinen Rechtsanspruch<br />
auf eine Pflegezeit vorsah.<br />
Für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und<br />
Berufstätigkeit entwickelte die AWO im Septem-<br />
| Bereich: Behinderung<br />
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)<br />
Auch im Jahr <strong>2011</strong> stand die Umsetzung der UN-<br />
BRK im Mittelpunkt unserer fach- und verbandspolitischen<br />
Arbeit. Es wurde ein Diskussionspapier<br />
zur Umsetzung der UN-BRK erarbeitet, welches<br />
2012 in unserem Verband zu einer intensiven<br />
Auseinandersetzung führen wird.<br />
Um den Anforderungen der UN-BRK heute und in<br />
Zukunft gerecht zu werden, hat die Bundesregierung<br />
den Nationalen Aktionsplan erarbeitet, der<br />
im Juni <strong>2011</strong> vom Bundeskabinett verabschiedet<br />
wurde. Gemäß Art. 35 der UN-BRK sind die Vertragsstaaten<br />
zur regelmäßigen Vorlage von Staatenberichten<br />
verpflichtet, in denen sie über die<br />
Maßnahmen berichten, die sie zur Erfüllung ihrer<br />
Pflichten aus der Konvention getroffen haben.<br />
Der erste Staatenbericht wurde im August <strong>2011</strong><br />
vom Bundeskabinett verabschiedet. Die Behindertenverbände<br />
beschlossen, einen gemeinsamen<br />
Parallelbericht zum offiziellen Bericht der<br />
Bundesregierung, der 2012 fertiggestellt und an<br />
den Ausschuss in Genf übermittelt werden soll, zu<br />
Das Jahr <strong>2011</strong> im Bundesverband<br />
ber <strong>2011</strong> ein Positionspapier und stellte folgende<br />
Forderungen:<br />
• gesellschaftliche Anerkennung für pflegende<br />
Angehörige,<br />
• Einführung von Beratungsgutscheinen,<br />
• verbesserter ambulanter Leistungsanspruch,<br />
• Anspruch auf kurzfristige Freistellung von Arbeitnehmern<br />
und Arbeitnehmerinnen in Pflegeverantwortung<br />
analog zu den Freistellungsregelungen<br />
bei der Pflege eines erkrankten Kindes<br />
(§ 45 SGB V),<br />
• Anspruch auf stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen<br />
für pflegende Angehörige<br />
sowie<br />
• Zeit für familiale Sorgearbeit.<br />
Auch wenn die massive öffentliche Kritik ein paar<br />
Änderungen bewirkte, ist das Gesetz, das im Oktober<br />
<strong>2011</strong> vom Bundestag verabschiedet wurde<br />
und zum Jahreswechsel 2012 in Kraft trat, aus Sicht<br />
der AWO enttäuschend. Das Ziel, Beruf und Pflege<br />
miteinander vereinbaren zu können, wird damit<br />
verfehlt. Ohne einen gesetzlichen Rechtsanspruch<br />
werden viele Arbeitnehmer/innen die Pflegezeit<br />
nicht in Anspruch nehmen. Das bietet pflegenden<br />
Angehörigen nicht die notwendigen Leistungen<br />
und Rechte, um die gesamtgesellschaftlich so<br />
wichtige Verantwortung der Angehörigenpflege zu<br />
übernehmen.<br />
erarbeiten. Sie gründeten dazu eine „Allianz zur<br />
UN-Behindertenrechtskonvention“. Der AWO Bundesverband<br />
ist dieser Allianz beigetreten.<br />
„Inklusiv leben – Wege zur Inklusion<br />
im sozialen Raum<br />
Der AWO Bundesverband hat ein neues, von Aktion<br />
Mensch gefördertes zweijähriges Projekt für und mit<br />
Menschen mit geistiger Behinderung initiiert, mit<br />
dessen Hilfe an vier AWO-Standorten in Hamburg,<br />
Dortmund, Dillingen und Karlsbad neue Möglichkeiten<br />
der Inklusion von Menschen mit Behinderungen<br />
erschlossen werden sollen. Die Projektbegleitung<br />
wird von der Gesellschaft für Organisationsentwicklung<br />
und Sozialplanung (gos) durchgeführt. Ziel<br />
des zweijährigen Projektes ist es, sozialräumliche<br />
Strukturen, vorhandene Ressourcen im Sozialraum<br />
einschließlich der Schlüsselstellen zu erfassen und<br />
existierende Barrieren zu identifizieren sowie sozialräumliche<br />
Handlungsmuster durch systematische<br />
Befragungen und Beobachtungen festzustellen.<br />
Auf dieser Basis wird die Gewinnung, Aktivierung<br />
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