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Monitoring zur Wirkung des Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG ...

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Anlagen <strong>zur</strong> Nutzung gasförmiger Bioenergieträger<br />

Vergütungsstruktur<br />

Mit der Neufassung <strong>des</strong> <strong>EEG</strong> 2009 und der damit verbundenen Einführung neuer Boni, hat sich eine<br />

Vielzahl an Kombinationen für die Vergütungsstruktur der Biogasanlagen ergeben. Unter<br />

Berücksichtigung der genauen Art der Boni bezogen auf die unterschiedlichen Fassungen <strong>des</strong> <strong>EEG</strong> (<strong>EEG</strong><br />

2004, <strong>EEG</strong> 2009) wird eine genaue Aufschlüsselung der Vergütungsstrukturen sehr komplex. In Abb.<br />

3-11 sind die Vergütungsstrukturen der befragten Biogasanlagen mit ihrer relativen Verteilung<br />

dargestellt. Berücksichtigt wurden dabei alle Rückmeldungen der Betreiber, die Angaben <strong>zur</strong> Vergütung<br />

vorgenommen haben (n=646). Deutlich wird, dass nahezu 40 % der Anlagenbetreiber neben der<br />

Grundvergütung sowohl den NawaRo- als auch den KWK- und Güllebonus erhalten. Etwa 22 % der<br />

Anlagenbetreiber erhalten zusätzlich zum NawaRo-, KWK- und Güllebonus die Vergütungserhöhung für<br />

Emissionsminderung. Damit erhalten ca. 60 % der Biogasanlagen genau eine dieser beiden<br />

Vergütungsstrukturen. Etwa 13 % der Anlagenbetreiber erhalten neben der Grundvergütung nur den<br />

NawaRo- und Güllebonus. Neben den vier wesentlichen Vergütungsstrukturen, die in Abb. 3-11<br />

dargestellt sind, sind zahlreiche andere Kombinationen der Boni möglich. Sie sind in Abb. 3-11 unter<br />

„andere Vergütungsstrukturen“ zusammengefasst und haben jeweils einen Anteil von weniger als 3 %<br />

am Anlagenbestand. Nach Angaben der Betreiber erhalten etwa 2 % der Biogasanlagen lediglich die<br />

Grundvergütung und keine weiteren Boni.<br />

Abb. 3-11: relative Häufigkeit der Vergütungsstruktur der Biogasanlagen (Betreiberbefragung DBFZ 2010)<br />

Inanspruchnahme der Boni<br />

Neben der Vergütungsstruktur werden die einzelnen Boni hinsichtlich der Häufigkeit ihrer<br />

Inanspruchnahme und der genauen Art <strong>des</strong> Bonus analysiert. In Tabelle 3-5 sind die Ergebnisse der<br />

Betreiberumfrage bezüglich der Inanspruchnahme der Boni für den Anlagenbestand dargestellt. Wie<br />

bereits anhand der Vergütungsstrukturen zu erkennen ist, erhält die Mehrzahl der Biogasanlagenbetreiber<br />

den NawaRo- und den Güllebonus. Mehr als 90 % der Befragten gaben an, den NawaRo-Bonus in<br />

Anspruch zu nehmen. Etwa 80 % der Biogasanlagenbetreiber erhalten den KWK-Bonus bzw. den<br />

Güllebonus. Damit wird deutlich, dass insbesondere der mit der Neufassung <strong>des</strong> <strong>EEG</strong> 2009 neu<br />

eingeführte Güllebonus eine breite Anwendung findet. Die Vergütungserhöhung für<br />

Emissionsminderung wird nach Angaben der Betreiber rund 36 % der Biogasanlagen gewährt. Dagegen<br />

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