Monitoring zur Wirkung des Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG ...
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Anlagen <strong>zur</strong> Nutzung gasförmiger Bioenergieträger<br />
Tabelle 3-6: Inanspruchnahme von Boni sowie der Vergütungserhöhung für Emissionsminderung neben der<br />
Grundvergütung für Neuanlagen (Inbetriebnahme 2010/2011) (Betreiberbefragung DBFZ 2010)<br />
Anzahl der<br />
Rückmeldungen<br />
Neuanlagen<br />
Anteil an<br />
Rückmeldungen<br />
Neuanlagen (%)<br />
(n=40)<br />
NawaRo KWK Gülle Landschaftspflege<br />
Technologie Vergütungserhöhung<br />
für<br />
Emissionsminderung<br />
keine<br />
Boni<br />
40 30 38 0 4 16 0<br />
100,0 75,0 95,0 0 10 40 0<br />
KWK-Bonus<br />
Der KWK-Bonus wird gegenwärtig von rund 80 % der Biogasanlagen in Anspruch genommen (Tabelle<br />
3-5). Nach Angaben der Betreiber erhalten jedoch nur rund 75 % der Neuanlagen (Inbetriebnahme<br />
2010/2011) den KWK-Bonus. Unter Einbeziehung der Anlagen, die im Jahr 2009 in Betrieb gegangen<br />
sind, erhalten nur ca. 70 % der „Neuanlagen nach <strong>EEG</strong> 2009“ den KWK-Bonus. Das ist zum einen auf<br />
die höheren Anforderungen an die Gewährung <strong>des</strong> KWK-Bonus nach <strong>EEG</strong> 2009 <strong>zur</strong>ückzuführen, deutet<br />
auf der anderen Seite jedoch auch auf Defizite bei der Wärmenutzung der Biogasanlagen hin.<br />
Die Differenzierung nach Art <strong>des</strong> KWK-Bonus zeigt, dass nach Angaben der Betreiber etwa 44 % der<br />
Biogasanlagen den KWK-Bonus nach <strong>EEG</strong> 2009 erhalten, die Mehrheit der Biogasanlagen jedoch den<br />
KWK-Bonus nach <strong>EEG</strong> 2004 erhält (Abb. 3-12 – A). Von den Anlagen, die vor 2009 in Betrieb<br />
gegangen sind und demnach nicht automatisch unter das <strong>EEG</strong> 2009 fallen, nehmen lediglich 36 % der<br />
Betreiber den KWK-Bonus nach <strong>EEG</strong> 2009 in Anspruch (Abb. 3-12 – B). Dabei wird deutlich, dass die<br />
Anreize <strong>zur</strong> verbesserten Wärmenutzung beim Anlagenbestand nur eine begrenzte <strong>Wirkung</strong> gezeigt<br />
haben. So erfüllen zahlreiche Anlagen die Anforderungen an den neuen KWK-Bonus nicht. Zudem stellt<br />
die Nachweispflicht durch einen Umweltgutachter ein Hemmnis dar.<br />
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