Hinter der besten Beratung stehen Menschen. - Raiffeisen
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SEITE 106<br />
Pensionskasse, nicht aber die Höhe <strong>der</strong> späteren Pension<br />
zugesagt. Bei diesen Plänen stellen die Zahlungen an die<br />
Pensionskasse laufenden Aufwand dar.<br />
Leistungsorientierte Pläne – defined benefit plans: Der RLB<br />
NÖ-Wien Konzern hat einer Gruppe von Mitarbeitern leistungsorientierte<br />
Pläne (Pensionsstatute, Son<strong>der</strong>verträge)<br />
rechtsverbindlich und unwi<strong>der</strong>ruflich über die Höhe <strong>der</strong><br />
späteren Pension zugesagt. Diese Pläne sind teilweise<br />
unfunded, d.h. die zur Bedeckung benötigten Mittel verbleiben<br />
im Unternehmen, und teilweise funded, d.h. die<br />
Mittel werden über die Pensionskasse o<strong>der</strong> Versicherungen<br />
angespart. Bei den Versorgungsleistungen aus den<br />
Pensionsstatuten, die über die Pensionskasse finanziert<br />
werden, wird <strong>der</strong> Anspruch zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Pensionierung<br />
einmalig festgestellt und sodann in einen beitragsorientierten<br />
Plan übergeleitet. Dieses Ausscheiden aus den<br />
versicherungsmathematischen Berechnungen wird in den<br />
Darstellungen separat ausgewiesen.<br />
Bei <strong>der</strong> Pensionsrückstellung werden keine Fluktuationsraten<br />
angesetzt, da die Zusagen auf einzelvertraglichen,<br />
individuellen und in Bezug auf die Pension unwi<strong>der</strong>ruflichen<br />
Zusagen beruhen.<br />
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiter werden<br />
für die Abfertigungsverpflichtungen gemäß Projected Unit<br />
Credit Methode nach den allgemein anerkannten Regeln<br />
<strong>der</strong> Versicherungsmathematik <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> Gesamtverpflichtung<br />
sowie die in <strong>der</strong> Periode hinzuverdienten Ansprüche<br />
ermittelt. Für alle Mitarbeiter, die ab dem<br />
1. Jänner 2003 eingetreten sind, werden die Abfertigungsverpflichtungen<br />
von einer Mitarbeitervorsorgekasse übernommen;<br />
in diesem Bereich besteht ein beitragsorientiertes<br />
System. Das Unternehmen zahlt aufgrund gesetzlicher<br />
Bestimmungen Beiträge an eine Mitarbeitersvorsorgekasse.<br />
Mit Zahlung <strong>der</strong> Beträge be<strong>stehen</strong> für das<br />
Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen.<br />
Neben den Invalidisierungsraten, Sterberaten und den<br />
Faktoren, die sich aus <strong>der</strong> Beendigung des Dienstverhältnisses<br />
mit dem Erreichen des Pensionsalters ergeben,<br />
werden jährliche dienstzeitabhängige Fluktuationsraten<br />
basierend auf internen Statistiken für vorzeitige Beendigungen<br />
<strong>der</strong> Dienstverhältnisse angesetzt.<br />
Gleiches gilt sinngemäß für die Jubiläumsgeldrückstellung<br />
(Erreichen des 25. bzw. 35. Dienstjubiläums). Bei <strong>der</strong><br />
Altersteilzeitrückstellung werden die individuellen Zeiträume<br />
je<strong>der</strong> Zusage zur Kalkulation herangezogen. Es<br />
werden keine Fluktuationsraten angesetzt.<br />
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste<br />
bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden<br />
nach dem Korridorverfahren behandelt. Bei diesem Verfahren<br />
werden die versicherungsmathematischen Gewinne<br />
und Verluste erst dann bilanziell erfasst, wenn die im Standard<br />
festgelegten Grenzen in Höhe von 10 Prozent des<br />
Barwerts <strong>der</strong> leistungsorientierten Verpflichtung (DBO)<br />
o<strong>der</strong> 10 Prozent des Zeitwerts des Planvermögens zum<br />
Ende <strong>der</strong> vorherigen Berichtsperiode überschritten werden,<br />
wobei die jeweils höhere Bemessungsgrundlage<br />
maßgeblich ist. Korridorüberhänge werden über die durchschnittliche<br />
Restaktivitätszeit <strong>der</strong> aktiven Mitarbeiter laut<br />
Gutachten amortisiert.<br />
Als Rechnungszins wird für die Stichtagsbewertung <strong>der</strong><br />
Wert von 4,5 (VJ 4,0) Prozent p.a. gewählt. Das Planvermögen<br />
wird mit einem erwarteten Veranlagungsertrag von<br />
5,8 (VJ 5,8) Prozent p.a. bewertet. Künftige Gehaltssteigerungen<br />
werden mit 3,0 (VJ 3,0) Prozent p.a. bei außerkollektivvertraglich<br />
entlohnten Mitarbeitern bzw. mit 4,5<br />
(VJ 4,5) Prozent p.a. bei kollektivvertraglich entlohnten<br />
Mitarbeitern angenommen, für Pensionisten wird eine<br />
erwartete Pensionserhöhung von 2,0 (VJ 2,0) Prozent p.a.<br />
angesetzt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen<br />
werden für alle Sozialkapitalrückstellungen die „AVÖ 1999-<br />
P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung –<br />
Pagler & Pagler“ in <strong>der</strong> Ausprägung für Angestellte heran-