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Hinter der besten Beratung stehen Menschen. - Raiffeisen

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SEITE 106<br />

Pensionskasse, nicht aber die Höhe <strong>der</strong> späteren Pension<br />

zugesagt. Bei diesen Plänen stellen die Zahlungen an die<br />

Pensionskasse laufenden Aufwand dar.<br />

Leistungsorientierte Pläne – defined benefit plans: Der RLB<br />

NÖ-Wien Konzern hat einer Gruppe von Mitarbeitern leistungsorientierte<br />

Pläne (Pensionsstatute, Son<strong>der</strong>verträge)<br />

rechtsverbindlich und unwi<strong>der</strong>ruflich über die Höhe <strong>der</strong><br />

späteren Pension zugesagt. Diese Pläne sind teilweise<br />

unfunded, d.h. die zur Bedeckung benötigten Mittel verbleiben<br />

im Unternehmen, und teilweise funded, d.h. die<br />

Mittel werden über die Pensionskasse o<strong>der</strong> Versicherungen<br />

angespart. Bei den Versorgungsleistungen aus den<br />

Pensionsstatuten, die über die Pensionskasse finanziert<br />

werden, wird <strong>der</strong> Anspruch zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Pensionierung<br />

einmalig festgestellt und sodann in einen beitragsorientierten<br />

Plan übergeleitet. Dieses Ausscheiden aus den<br />

versicherungsmathematischen Berechnungen wird in den<br />

Darstellungen separat ausgewiesen.<br />

Bei <strong>der</strong> Pensionsrückstellung werden keine Fluktuationsraten<br />

angesetzt, da die Zusagen auf einzelvertraglichen,<br />

individuellen und in Bezug auf die Pension unwi<strong>der</strong>ruflichen<br />

Zusagen beruhen.<br />

Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiter werden<br />

für die Abfertigungsverpflichtungen gemäß Projected Unit<br />

Credit Methode nach den allgemein anerkannten Regeln<br />

<strong>der</strong> Versicherungsmathematik <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> Gesamtverpflichtung<br />

sowie die in <strong>der</strong> Periode hinzuverdienten Ansprüche<br />

ermittelt. Für alle Mitarbeiter, die ab dem<br />

1. Jänner 2003 eingetreten sind, werden die Abfertigungsverpflichtungen<br />

von einer Mitarbeitervorsorgekasse übernommen;<br />

in diesem Bereich besteht ein beitragsorientiertes<br />

System. Das Unternehmen zahlt aufgrund gesetzlicher<br />

Bestimmungen Beiträge an eine Mitarbeitersvorsorgekasse.<br />

Mit Zahlung <strong>der</strong> Beträge be<strong>stehen</strong> für das<br />

Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen.<br />

Neben den Invalidisierungsraten, Sterberaten und den<br />

Faktoren, die sich aus <strong>der</strong> Beendigung des Dienstverhältnisses<br />

mit dem Erreichen des Pensionsalters ergeben,<br />

werden jährliche dienstzeitabhängige Fluktuationsraten<br />

basierend auf internen Statistiken für vorzeitige Beendigungen<br />

<strong>der</strong> Dienstverhältnisse angesetzt.<br />

Gleiches gilt sinngemäß für die Jubiläumsgeldrückstellung<br />

(Erreichen des 25. bzw. 35. Dienstjubiläums). Bei <strong>der</strong><br />

Altersteilzeitrückstellung werden die individuellen Zeiträume<br />

je<strong>der</strong> Zusage zur Kalkulation herangezogen. Es<br />

werden keine Fluktuationsraten angesetzt.<br />

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste<br />

bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden<br />

nach dem Korridorverfahren behandelt. Bei diesem Verfahren<br />

werden die versicherungsmathematischen Gewinne<br />

und Verluste erst dann bilanziell erfasst, wenn die im Standard<br />

festgelegten Grenzen in Höhe von 10 Prozent des<br />

Barwerts <strong>der</strong> leistungsorientierten Verpflichtung (DBO)<br />

o<strong>der</strong> 10 Prozent des Zeitwerts des Planvermögens zum<br />

Ende <strong>der</strong> vorherigen Berichtsperiode überschritten werden,<br />

wobei die jeweils höhere Bemessungsgrundlage<br />

maßgeblich ist. Korridorüberhänge werden über die durchschnittliche<br />

Restaktivitätszeit <strong>der</strong> aktiven Mitarbeiter laut<br />

Gutachten amortisiert.<br />

Als Rechnungszins wird für die Stichtagsbewertung <strong>der</strong><br />

Wert von 4,5 (VJ 4,0) Prozent p.a. gewählt. Das Planvermögen<br />

wird mit einem erwarteten Veranlagungsertrag von<br />

5,8 (VJ 5,8) Prozent p.a. bewertet. Künftige Gehaltssteigerungen<br />

werden mit 3,0 (VJ 3,0) Prozent p.a. bei außerkollektivvertraglich<br />

entlohnten Mitarbeitern bzw. mit 4,5<br />

(VJ 4,5) Prozent p.a. bei kollektivvertraglich entlohnten<br />

Mitarbeitern angenommen, für Pensionisten wird eine<br />

erwartete Pensionserhöhung von 2,0 (VJ 2,0) Prozent p.a.<br />

angesetzt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen<br />

werden für alle Sozialkapitalrückstellungen die „AVÖ 1999-<br />

P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung –<br />

Pagler & Pagler“ in <strong>der</strong> Ausprägung für Angestellte heran-

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