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Hinter der besten Beratung stehen Menschen. - Raiffeisen

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(45) Finanzanlagen nach § 64 Abs. 1 Z. 11 BWG<br />

SEITE 169<br />

Aufglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> in „Schuldverschreibungen und an<strong>der</strong>e festverzinsliche Wertpapiere“ sowie „Aktien und an<strong>der</strong>e nicht<br />

festverzinsliche Wertpapiere“ enthaltenen Wertpapiere, die zum Börsenhandel zugelassen sind und dem Anlagevermögen<br />

dienen:<br />

in TEUR 2006 2005<br />

a) Schuldverschreibungen und an<strong>der</strong>e festverzinsliche Wertpapiere 1.100.294 1.065.824<br />

b) Aktien und an<strong>der</strong>e nicht festverzinsliche Wertpapiere 38.913 33.906<br />

Die Zuordnung zu Finanzanlagen o<strong>der</strong> Finanzumlaufvermögen richtet sich im jeweiligen Einzelfall nach <strong>der</strong> Entscheidung<br />

<strong>der</strong> zuständigen Gremien.<br />

(46) (Nominal-) Volumen des Wertpapierhandelsbuches gemäß § 22 BWG<br />

in TEUR 2006 2005<br />

festverzinsliche Wertpapiere (Nominalbeträge) 161.570 108.580<br />

Ergänzungskapitalanleihen (Nominalbeträge) 948 98<br />

Aktien, Investmentzertifikate, Genussrechte (Kurswerte) 121.446 34.319<br />

Sonstige Finanzinstrumente (Derivate, Nominalbeträge) 33.183.975 27.941.479

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