Hinter der besten Beratung stehen Menschen. - Raiffeisen
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SEITE 110<br />
Leasinggeschäfte<br />
Zur Zeit gibt es kein aktives Leasinggeschäft als Leasinggeber.<br />
Leasingverhältnisse be<strong>stehen</strong> nur dahingehend,<br />
dass <strong>der</strong> Konzern als Leasingnehmer auftritt. Die für den<br />
Konzern wesentlichen Leasingvereinbarungen, nämlich<br />
das Kfz-Leasing, sind gemäß IAS 17 als Operating-<br />
Leasing zu beurteilen. Die daraus resultierenden Leasingraten<br />
werden laufend in <strong>der</strong> G&V-Position Verwaltungsaufwand<br />
erfolgswirksam erfasst.<br />
Währungsumrechnung<br />
Die Währungsumrechnung erfolgt nach den Vorschriften<br />
des IAS 21. Danach werden nicht auf Euro lautende monetäre<br />
Vermögenswerte und Schulden mit den marktkonformen<br />
Kursen (in <strong>der</strong> Regel EZB-Referenzkurse) zum<br />
Bilanzstichtag umgerechnet. Jene nicht monetären Vermögenswerte<br />
und Schulden, die nicht zu Zeitwerten bewertet<br />
werden, werden mit dem Kurs zum ursprünglichen<br />
Anschaffungszeitpunkt bilanziert.<br />
Posten <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustrechnung werden zum<br />
jeweiligen Zeitpunkt ihres Ent<strong>stehen</strong>s mit den aktuellen<br />
Stichtagskursen sofort in die Bilanzwährung umgerechnet.<br />
Ermessensausübung und Schätzungen<br />
Im Konzernabschluss müssen Ermessensspielräume bei<br />
<strong>der</strong> Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
ausgeübt und zu einem gewissen Grad Schätzungen<br />
vorgenommen sowie Annahmen getroffen werden,<br />
die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die<br />
Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag<br />
und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen<br />
während <strong>der</strong> Berichtsperiode beeinflussen.<br />
Bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
erfolgt die Ermessensausübung des Managements<br />
unter Beachtung <strong>der</strong> Zielsetzung des Jahresabschlusses<br />
aussagekräftige Informationen über die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage sowie Verän<strong>der</strong>ungen in<br />
<strong>der</strong> Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zu<br />
geben.<br />
Hauptanwendungsbereiche für Annahmen und Schätzungen<br />
liegen in <strong>der</strong> Bestimmung des fair values bei einigen<br />
Finanzinstrumenten, <strong>der</strong> Bilanzierung von Risikovorsorgen<br />
für künftige Kreditausfälle und Zinsnachlässe, <strong>der</strong> Bildung<br />
von Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und<br />
ähnlichen Verpflichtungen, sonstigen Rückstellungen, <strong>der</strong><br />
Ermittlung abgezinster cash flows im Rahmen von Impairment-Tests<br />
und <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Nutzungsdauer von<br />
Vermögenswerten des Anlagevermögens. Die sich tatsächlich<br />
einstellenden Beträge können von den<br />
Schätzungen abweichen.