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Hinter der besten Beratung stehen Menschen. - Raiffeisen

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SEITE 110<br />

Leasinggeschäfte<br />

Zur Zeit gibt es kein aktives Leasinggeschäft als Leasinggeber.<br />

Leasingverhältnisse be<strong>stehen</strong> nur dahingehend,<br />

dass <strong>der</strong> Konzern als Leasingnehmer auftritt. Die für den<br />

Konzern wesentlichen Leasingvereinbarungen, nämlich<br />

das Kfz-Leasing, sind gemäß IAS 17 als Operating-<br />

Leasing zu beurteilen. Die daraus resultierenden Leasingraten<br />

werden laufend in <strong>der</strong> G&V-Position Verwaltungsaufwand<br />

erfolgswirksam erfasst.<br />

Währungsumrechnung<br />

Die Währungsumrechnung erfolgt nach den Vorschriften<br />

des IAS 21. Danach werden nicht auf Euro lautende monetäre<br />

Vermögenswerte und Schulden mit den marktkonformen<br />

Kursen (in <strong>der</strong> Regel EZB-Referenzkurse) zum<br />

Bilanzstichtag umgerechnet. Jene nicht monetären Vermögenswerte<br />

und Schulden, die nicht zu Zeitwerten bewertet<br />

werden, werden mit dem Kurs zum ursprünglichen<br />

Anschaffungszeitpunkt bilanziert.<br />

Posten <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustrechnung werden zum<br />

jeweiligen Zeitpunkt ihres Ent<strong>stehen</strong>s mit den aktuellen<br />

Stichtagskursen sofort in die Bilanzwährung umgerechnet.<br />

Ermessensausübung und Schätzungen<br />

Im Konzernabschluss müssen Ermessensspielräume bei<br />

<strong>der</strong> Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

ausgeübt und zu einem gewissen Grad Schätzungen<br />

vorgenommen sowie Annahmen getroffen werden,<br />

die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die<br />

Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag<br />

und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen<br />

während <strong>der</strong> Berichtsperiode beeinflussen.<br />

Bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

erfolgt die Ermessensausübung des Managements<br />

unter Beachtung <strong>der</strong> Zielsetzung des Jahresabschlusses<br />

aussagekräftige Informationen über die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage sowie Verän<strong>der</strong>ungen in<br />

<strong>der</strong> Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zu<br />

geben.<br />

Hauptanwendungsbereiche für Annahmen und Schätzungen<br />

liegen in <strong>der</strong> Bestimmung des fair values bei einigen<br />

Finanzinstrumenten, <strong>der</strong> Bilanzierung von Risikovorsorgen<br />

für künftige Kreditausfälle und Zinsnachlässe, <strong>der</strong> Bildung<br />

von Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und<br />

ähnlichen Verpflichtungen, sonstigen Rückstellungen, <strong>der</strong><br />

Ermittlung abgezinster cash flows im Rahmen von Impairment-Tests<br />

und <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Nutzungsdauer von<br />

Vermögenswerten des Anlagevermögens. Die sich tatsächlich<br />

einstellenden Beträge können von den<br />

Schätzungen abweichen.

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