Hinter der besten Beratung stehen Menschen. - Raiffeisen
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Neue Standards und Interpretationen<br />
SEITE 111<br />
Folgende neue bzw. geän<strong>der</strong>te Standards und Interpretationen sind für Geschäftsjahre, die zum 31.12.2006 enden, anzuwenden:<br />
NEUE REGELUNGEN<br />
NEUE STANDARDS<br />
IFRS 6<br />
ANZUWENDEN FÜR<br />
GESCHÄFTSJAHRE<br />
AB<br />
BEREITS VON<br />
DER EU<br />
ÜBERNOMMEN<br />
Exploration und Evaluierung von mineralischen<br />
Ressourcen 1.1.2006 ja<br />
ÄNDERUNGEN VON STANDARDS<br />
IAS 19<br />
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste,<br />
Gruppenpläne und Angabepflichten 1.1.2006 ja<br />
IAS 21 Nettoinvestion in einen ausländischen Geschäftsbetrieb<br />
Bilanzierung <strong>der</strong> Sicherung zukünftiger unsicherer Zah-<br />
1.1.2006 ja<br />
IAS 39<br />
lungsströme aus geplanten konzerninternen Transaktionen 1.1.2006 ja<br />
IAS 39 und IFRS 4 Finanzgarantien 1.1.2006 ja<br />
NEUE INTERPRETATIONEN<br />
IFRIC 4<br />
IFRIC 5<br />
IFRIC 6<br />
Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis<br />
enthält 1.1.2006 ja<br />
Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wie<strong>der</strong>herstellung<br />
und Umweltsanierung 1.1.2006 ja<br />
Verbindlichkeiten, die aus <strong>der</strong> Teilnahme an einem bestimmten<br />
Markt resultieren: Elektro- und Elektronikschrott 1.12.2005 ja<br />
Durch die Än<strong>der</strong>ung von IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“<br />
besteht die Option <strong>der</strong> Erfassung versicherungsmathematische<br />
Gewinne und Verluste im Eigenkapital. Der<br />
RLB NÖ-Wien Konzern hat von dieser Wahlmöglichkeit<br />
keinen Gebrauch gemacht. Die erweiterten Offenlegungsvorschriften<br />
des IAS 19 wurden angewendet.<br />
Der Anwendungsbereich von IAS 39 „Finanzinstrumente:<br />
Ansatz und Bewertung“ wurde auf von Unternehmen abgegebene<br />
finanzielle Garantien erweitert. Der überarbeitete<br />
Standard verlangt die erstmalige Verbuchung von Finanzgarantien<br />
als Verbindlichkeit zum fair value. Im Konzernabschluss<br />
des RLB NÖ-Wien Konzerns werden die Finanzgarantien<br />
bei ratierlicher nachschüssiger Bezahlung <strong>der</strong><br />
Prämie bei marktgerechten Konditionen im Zeitpunkt des<br />
Vertragsabschlusses mit einem Wert von Null angesetzt.<br />
Bei dieser Nettodarstellung werden <strong>der</strong> Prämienbarwert<br />
und <strong>der</strong> Verpflichtungsbarwert aus <strong>der</strong> Finanzgarantie<br />
gegeneinan<strong>der</strong> aufgerechnet. Bei <strong>der</strong> Folgebewertung<br />
werden die Garantien zum höheren <strong>der</strong> beiden Werte –<br />
zum Buchwert abzüglich kumulierter Abschreibungen o<strong>der</strong><br />
zum Barwert <strong>der</strong> erwarteten Zahlungen (wenn eine Zahlung<br />
bezüglich <strong>der</strong> Garantie wahrscheinlich geworden ist)<br />
– bewertet. Diese Än<strong>der</strong>ung hatte keinen wesentlichen<br />
Einfluss auf den Konzernabschluss des RLB NÖ-Wien<br />
Konzerns.<br />
Die an<strong>der</strong>en angeführten geän<strong>der</strong>ten Rechnungslegungsvorschriften<br />
haben branchenbedingt bzw. mangels entsprechen<strong>der</strong><br />
Geschäftsfälle keine Auswirkungen auf den<br />
Konzernabschluss.