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Hinter der besten Beratung stehen Menschen. - Raiffeisen

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Neue Standards und Interpretationen<br />

SEITE 111<br />

Folgende neue bzw. geän<strong>der</strong>te Standards und Interpretationen sind für Geschäftsjahre, die zum 31.12.2006 enden, anzuwenden:<br />

NEUE REGELUNGEN<br />

NEUE STANDARDS<br />

IFRS 6<br />

ANZUWENDEN FÜR<br />

GESCHÄFTSJAHRE<br />

AB<br />

BEREITS VON<br />

DER EU<br />

ÜBERNOMMEN<br />

Exploration und Evaluierung von mineralischen<br />

Ressourcen 1.1.2006 ja<br />

ÄNDERUNGEN VON STANDARDS<br />

IAS 19<br />

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste,<br />

Gruppenpläne und Angabepflichten 1.1.2006 ja<br />

IAS 21 Nettoinvestion in einen ausländischen Geschäftsbetrieb<br />

Bilanzierung <strong>der</strong> Sicherung zukünftiger unsicherer Zah-<br />

1.1.2006 ja<br />

IAS 39<br />

lungsströme aus geplanten konzerninternen Transaktionen 1.1.2006 ja<br />

IAS 39 und IFRS 4 Finanzgarantien 1.1.2006 ja<br />

NEUE INTERPRETATIONEN<br />

IFRIC 4<br />

IFRIC 5<br />

IFRIC 6<br />

Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis<br />

enthält 1.1.2006 ja<br />

Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wie<strong>der</strong>herstellung<br />

und Umweltsanierung 1.1.2006 ja<br />

Verbindlichkeiten, die aus <strong>der</strong> Teilnahme an einem bestimmten<br />

Markt resultieren: Elektro- und Elektronikschrott 1.12.2005 ja<br />

Durch die Än<strong>der</strong>ung von IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“<br />

besteht die Option <strong>der</strong> Erfassung versicherungsmathematische<br />

Gewinne und Verluste im Eigenkapital. Der<br />

RLB NÖ-Wien Konzern hat von dieser Wahlmöglichkeit<br />

keinen Gebrauch gemacht. Die erweiterten Offenlegungsvorschriften<br />

des IAS 19 wurden angewendet.<br />

Der Anwendungsbereich von IAS 39 „Finanzinstrumente:<br />

Ansatz und Bewertung“ wurde auf von Unternehmen abgegebene<br />

finanzielle Garantien erweitert. Der überarbeitete<br />

Standard verlangt die erstmalige Verbuchung von Finanzgarantien<br />

als Verbindlichkeit zum fair value. Im Konzernabschluss<br />

des RLB NÖ-Wien Konzerns werden die Finanzgarantien<br />

bei ratierlicher nachschüssiger Bezahlung <strong>der</strong><br />

Prämie bei marktgerechten Konditionen im Zeitpunkt des<br />

Vertragsabschlusses mit einem Wert von Null angesetzt.<br />

Bei dieser Nettodarstellung werden <strong>der</strong> Prämienbarwert<br />

und <strong>der</strong> Verpflichtungsbarwert aus <strong>der</strong> Finanzgarantie<br />

gegeneinan<strong>der</strong> aufgerechnet. Bei <strong>der</strong> Folgebewertung<br />

werden die Garantien zum höheren <strong>der</strong> beiden Werte –<br />

zum Buchwert abzüglich kumulierter Abschreibungen o<strong>der</strong><br />

zum Barwert <strong>der</strong> erwarteten Zahlungen (wenn eine Zahlung<br />

bezüglich <strong>der</strong> Garantie wahrscheinlich geworden ist)<br />

– bewertet. Diese Än<strong>der</strong>ung hatte keinen wesentlichen<br />

Einfluss auf den Konzernabschluss des RLB NÖ-Wien<br />

Konzerns.<br />

Die an<strong>der</strong>en angeführten geän<strong>der</strong>ten Rechnungslegungsvorschriften<br />

haben branchenbedingt bzw. mangels entsprechen<strong>der</strong><br />

Geschäftsfälle keine Auswirkungen auf den<br />

Konzernabschluss.

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