Hinter der besten Beratung stehen Menschen. - Raiffeisen
Hinter der besten Beratung stehen Menschen. - Raiffeisen
Hinter der besten Beratung stehen Menschen. - Raiffeisen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
SEITE 165<br />
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2006 110.000 Stück obligatorische „<strong>Raiffeisen</strong> Centropa Regional Fund“ Genussrechte<br />
im Nominale von je EUR 100,00 emittiert, die im amtlichen Handel <strong>der</strong> Wiener Börse notieren. Der Emissionserlös<br />
wird in einen eigenen Rechnungskreis eingebracht. Die Bewertung <strong>der</strong> Genussrechte erfolgt monatlich, wobei sich aus <strong>der</strong><br />
Differenz <strong>der</strong> Aktiva und <strong>der</strong> Passiva des Rechnungskreises <strong>der</strong> anteilige Wert des Genussrechtes errechnet. Die Genussrechte<br />
gewähren we<strong>der</strong> einen laufenden Anspruch auf Verzinsung noch einen Anspruch auf eine Beteiligung am Liquidationserlös<br />
<strong>der</strong> Emittentin, <strong>der</strong> <strong>Raiffeisen</strong> Centropa Invest Verwaltungs- und Beteiligungs AG. Bei diesen Genussrechten handelt<br />
es sich um ungesicherte Verbindlichkeiten <strong>der</strong> Gesellschaft, die gegenüber den For<strong>der</strong>ungen an<strong>der</strong>er Gläubiger nachrangig<br />
zu befriedigen sind. Das Genussrechtskapital wird vom Genussrechtsinhaber auf unbeschränkte Zeit zur Verfügung<br />
gestellt. Eine Kündigung durch den Genussrechtsinhaber kann, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Wochen, jeweils<br />
monatlich zum Bewertungsstichtag mittels eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft erfolgen. Der Emittentin steht<br />
das gleiche Kündigungsrecht wie dem Genussrechtsinhaber zu.<br />
Ergänzungskapital<br />
Nach<strong>stehen</strong>des im Bilanzierungsjahr aufgenommenes Ergänzungskapital übersteigt in Verbindung mit dem oben angeführten<br />
Nachrangkapital 10% des Gesamtbetrages des Nachrangkapitals zum Ultimo des Vorjahres.<br />
WÄHRUNG<br />
BETRAG<br />
IN TEUR ZINSSATZ FÄLLIG AM A.O. KÜNDIGUNGSRECHT<br />
1 <strong>Raiffeisen</strong> Ergänzungskapital-Obligation<br />
2006-2016/16<br />
2 <strong>Raiffeisen</strong> Ergänzungskapital-Obligation<br />
EUR 2.784 1) 18.10.2016<br />
2006-2016/26 EUR 50.000 2) 21.12.2016<br />
Emittentenkündigungsrecht <br />
Emittentenkündigungsrecht<br />
1) Erste Laufzeitperiode (18.10.2006 – 17.10.2011): 4,15 %; zweite Laufzeitperiode (18.10.2011 -17.10.2016): Der festzulegende Zinssatz wird halbjährlich<br />
jeweils 75 Basispunkte über dem 6-Monats-EURIBOR festgesetzt. Die Zinssatzfestsetzung erfolgt jeweils zwei Bankarbeitstage vor Beginn <strong>der</strong><br />
betreffenden Zinsperiode.<br />
2) Erste Laufzeitperiode (21.12.2006 – 20.12.2008): 4,25 %; zweite Laufzeitperiode (21.12.2008 -20.12.2016): Der festzulegende Zinssatz wird vierteljährlich<br />
jeweils 130 Basispunkte über dem 3-Monats-EURIBOR festgesetzt. Die Zinssatzfestsetzung erfolgt jeweils zwei Bankarbeitstage vor Beginn <strong>der</strong><br />
betreffenden Zinsperiode.<br />
Es handelt sich um nachrangiges Kapital im Sinne des § 23 Abs. 7 BWG.<br />
Diese Schuldverschreibungen wurden als Daueremission begeben.