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Hinter der besten Beratung stehen Menschen. - Raiffeisen

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SEITE 165<br />

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2006 110.000 Stück obligatorische „<strong>Raiffeisen</strong> Centropa Regional Fund“ Genussrechte<br />

im Nominale von je EUR 100,00 emittiert, die im amtlichen Handel <strong>der</strong> Wiener Börse notieren. Der Emissionserlös<br />

wird in einen eigenen Rechnungskreis eingebracht. Die Bewertung <strong>der</strong> Genussrechte erfolgt monatlich, wobei sich aus <strong>der</strong><br />

Differenz <strong>der</strong> Aktiva und <strong>der</strong> Passiva des Rechnungskreises <strong>der</strong> anteilige Wert des Genussrechtes errechnet. Die Genussrechte<br />

gewähren we<strong>der</strong> einen laufenden Anspruch auf Verzinsung noch einen Anspruch auf eine Beteiligung am Liquidationserlös<br />

<strong>der</strong> Emittentin, <strong>der</strong> <strong>Raiffeisen</strong> Centropa Invest Verwaltungs- und Beteiligungs AG. Bei diesen Genussrechten handelt<br />

es sich um ungesicherte Verbindlichkeiten <strong>der</strong> Gesellschaft, die gegenüber den For<strong>der</strong>ungen an<strong>der</strong>er Gläubiger nachrangig<br />

zu befriedigen sind. Das Genussrechtskapital wird vom Genussrechtsinhaber auf unbeschränkte Zeit zur Verfügung<br />

gestellt. Eine Kündigung durch den Genussrechtsinhaber kann, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Wochen, jeweils<br />

monatlich zum Bewertungsstichtag mittels eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft erfolgen. Der Emittentin steht<br />

das gleiche Kündigungsrecht wie dem Genussrechtsinhaber zu.<br />

Ergänzungskapital<br />

Nach<strong>stehen</strong>des im Bilanzierungsjahr aufgenommenes Ergänzungskapital übersteigt in Verbindung mit dem oben angeführten<br />

Nachrangkapital 10% des Gesamtbetrages des Nachrangkapitals zum Ultimo des Vorjahres.<br />

WÄHRUNG<br />

BETRAG<br />

IN TEUR ZINSSATZ FÄLLIG AM A.O. KÜNDIGUNGSRECHT<br />

1 <strong>Raiffeisen</strong> Ergänzungskapital-Obligation<br />

2006-2016/16<br />

2 <strong>Raiffeisen</strong> Ergänzungskapital-Obligation<br />

EUR 2.784 1) 18.10.2016<br />

2006-2016/26 EUR 50.000 2) 21.12.2016<br />

Emittentenkündigungsrecht <br />

Emittentenkündigungsrecht<br />

1) Erste Laufzeitperiode (18.10.2006 – 17.10.2011): 4,15 %; zweite Laufzeitperiode (18.10.2011 -17.10.2016): Der festzulegende Zinssatz wird halbjährlich<br />

jeweils 75 Basispunkte über dem 6-Monats-EURIBOR festgesetzt. Die Zinssatzfestsetzung erfolgt jeweils zwei Bankarbeitstage vor Beginn <strong>der</strong><br />

betreffenden Zinsperiode.<br />

2) Erste Laufzeitperiode (21.12.2006 – 20.12.2008): 4,25 %; zweite Laufzeitperiode (21.12.2008 -20.12.2016): Der festzulegende Zinssatz wird vierteljährlich<br />

jeweils 130 Basispunkte über dem 3-Monats-EURIBOR festgesetzt. Die Zinssatzfestsetzung erfolgt jeweils zwei Bankarbeitstage vor Beginn <strong>der</strong><br />

betreffenden Zinsperiode.<br />

Es handelt sich um nachrangiges Kapital im Sinne des § 23 Abs. 7 BWG.<br />

Diese Schuldverschreibungen wurden als Daueremission begeben.

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