Hinter der besten Beratung stehen Menschen. - Raiffeisen
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Im Ergebnis aus Finanzinvestitionen werden alle realisierten<br />
Ergebnisse sowie die Bewertungsergebnisse aus<br />
den Finanzanlagen, Wertpapieren des Finanzumlaufvermögens<br />
und sonstigen Finanzinstrumenten, die im<br />
Rahmen <strong>der</strong> fair value option in die Kategorie at fair value<br />
through profit or loss eingestuft werden, bilanziert. Daher<br />
sind Bewertungsergebnisse aus Derivaten sowie von at fair<br />
value through profit or loss kategorisierten nachrangigen<br />
Verbindlichkeiten, die im Rahmen <strong>der</strong> fair value option eine<br />
betriebswirtschaftliche Bewertungseinheit mit Wertpapieren<br />
des sonstigen Finanzumlaufvermögens bilden,<br />
zur Vermeidung einer Ausweisinkongruenz (accounting<br />
mismatch) in dieser G&V-Position ausgewiesen. Die<br />
Bewertungsergebnisse, die aus Gründen einer Wertmin<strong>der</strong>ung<br />
(impairment) o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Entfall resultieren, werden<br />
ebenfalls in dieser Position dargestellt.<br />
Der Verwaltungsaufwand enthält den Personal- und Sachaufwand<br />
sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte<br />
und Sachanlagen.<br />
Im sonstigen betrieblichen Ergebnis werden alle Ergebnisse<br />
aus <strong>der</strong> Bewertung von sonstigen Derivaten des<br />
Bankbuches sowie die übrigen betrieblichen Ergebnisse<br />
des Konzerns dargestellt.<br />
Pensionsgeschäfte<br />
Im Rahmen echter Pensionsgeschäfte (Repo-Geschäfte)<br />
verkauft <strong>der</strong> Konzern Vermögenswerte an einen Vertragspartner<br />
und vereinbart gleichzeitig, diese an einem bestimmten<br />
Termin zu einem vereinbarten Kurs zurückzukaufen.<br />
Die Vermögenswerte verbleiben in <strong>der</strong> Bilanz des<br />
Konzerns und werden nach den Regeln <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Bewertungskategorie bewertet. Zugleich wird eine Verpflichtung<br />
in Höhe <strong>der</strong> erhaltenen Zahlungen passiviert.<br />
Bei einem Reverse-Repo-Geschäft werden Vermögenswerte<br />
mit <strong>der</strong> gleichzeitigen Verpflichtung eines zu-<br />
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künftigen Verkaufs gegen Entgelt erworben. Der Ausweis<br />
erfolgt in den Bilanzpositionen For<strong>der</strong>ungen an Kreditinstitute<br />
bzw. For<strong>der</strong>ungen an Kunden. Zinsaufwendungen<br />
aus Repo-Geschäften und Zinserträge aus Reverse-Repo-<br />
Geschäften werden über die Laufzeit abgegrenzt und im<br />
Zinsüberschuss ausgewiesen.<br />
Bei unechten Pensionsgeschäften ist <strong>der</strong> Pensionsgeber<br />
zwar verpflichtet, den Pensionsgegenstand zurückzunehmen,<br />
er hat jedoch nicht das Recht, diesen zurückzufor<strong>der</strong>n.<br />
Über die Rückübertragung entscheidet ausschließlich<br />
<strong>der</strong> Pensionsnehmer. Das Recht, den Vermögenswert<br />
zurückzuübertragen, stellt eine Verkaufsoption<br />
für den Pensionsnehmer dar, bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> Pensionsgeber<br />
die Stillhalterposition einnimmt. Ist die Verkaufsoption<br />
weit im Geld (deeply in-the-money), erfolgt beim<br />
Pensionsgeber keine Ausbuchung <strong>der</strong> Wertpapiere, da die<br />
damit verbundenen Chancen und Risiken zurückbehalten<br />
werden. Ist die Verkaufsoption weit aus dem Geld (deeply<br />
out-of-the-money), dann ist <strong>der</strong> Rückerwerb sehr unwahrscheinlich<br />
und das in Pension gegebene Wertpapier ist<br />
auszubuchen. Wenn die Verkaufsoption we<strong>der</strong> weit aus<br />
dem Geld noch weit im Geld ist, dann ist zu überprüfen,<br />
ob das übertragende Unternehmen (Pensionsgeber) weiterhin<br />
die Verfügungsmacht über den Vermögenswert hat.<br />
Wird das Wertpapier auf einem aktiven Markt gehandelt,<br />
kann von einem Übergang <strong>der</strong> Verfügungsmacht ausgegangen<br />
werden und das in Pension gegebene Wertpapier<br />
wird ausgebucht. Bei einem nicht-marktgängigen finanziellen<br />
Vermögenswert sind die verpensionierten Wertpapiere<br />
weiterhin in <strong>der</strong> Bilanz des Pensionsgebers auszuweisen.<br />
Treuhandgeschäfte<br />
Geschäfte, die eine Verwaltung o<strong>der</strong> Platzierung von Vermögenswerten<br />
für fremde Rechnung zur Basis haben,<br />
werden gemäß IAS 30 nicht in <strong>der</strong> Bilanz ausgewiesen.<br />
Provisionszahlungen aus diesen Geschäften werden im<br />
Provisionsüberschuss ausgewiesen.