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Hinter der besten Beratung stehen Menschen. - Raiffeisen

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Im Ergebnis aus Finanzinvestitionen werden alle realisierten<br />

Ergebnisse sowie die Bewertungsergebnisse aus<br />

den Finanzanlagen, Wertpapieren des Finanzumlaufvermögens<br />

und sonstigen Finanzinstrumenten, die im<br />

Rahmen <strong>der</strong> fair value option in die Kategorie at fair value<br />

through profit or loss eingestuft werden, bilanziert. Daher<br />

sind Bewertungsergebnisse aus Derivaten sowie von at fair<br />

value through profit or loss kategorisierten nachrangigen<br />

Verbindlichkeiten, die im Rahmen <strong>der</strong> fair value option eine<br />

betriebswirtschaftliche Bewertungseinheit mit Wertpapieren<br />

des sonstigen Finanzumlaufvermögens bilden,<br />

zur Vermeidung einer Ausweisinkongruenz (accounting<br />

mismatch) in dieser G&V-Position ausgewiesen. Die<br />

Bewertungsergebnisse, die aus Gründen einer Wertmin<strong>der</strong>ung<br />

(impairment) o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Entfall resultieren, werden<br />

ebenfalls in dieser Position dargestellt.<br />

Der Verwaltungsaufwand enthält den Personal- und Sachaufwand<br />

sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte<br />

und Sachanlagen.<br />

Im sonstigen betrieblichen Ergebnis werden alle Ergebnisse<br />

aus <strong>der</strong> Bewertung von sonstigen Derivaten des<br />

Bankbuches sowie die übrigen betrieblichen Ergebnisse<br />

des Konzerns dargestellt.<br />

Pensionsgeschäfte<br />

Im Rahmen echter Pensionsgeschäfte (Repo-Geschäfte)<br />

verkauft <strong>der</strong> Konzern Vermögenswerte an einen Vertragspartner<br />

und vereinbart gleichzeitig, diese an einem bestimmten<br />

Termin zu einem vereinbarten Kurs zurückzukaufen.<br />

Die Vermögenswerte verbleiben in <strong>der</strong> Bilanz des<br />

Konzerns und werden nach den Regeln <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Bewertungskategorie bewertet. Zugleich wird eine Verpflichtung<br />

in Höhe <strong>der</strong> erhaltenen Zahlungen passiviert.<br />

Bei einem Reverse-Repo-Geschäft werden Vermögenswerte<br />

mit <strong>der</strong> gleichzeitigen Verpflichtung eines zu-<br />

SEITE 109<br />

künftigen Verkaufs gegen Entgelt erworben. Der Ausweis<br />

erfolgt in den Bilanzpositionen For<strong>der</strong>ungen an Kreditinstitute<br />

bzw. For<strong>der</strong>ungen an Kunden. Zinsaufwendungen<br />

aus Repo-Geschäften und Zinserträge aus Reverse-Repo-<br />

Geschäften werden über die Laufzeit abgegrenzt und im<br />

Zinsüberschuss ausgewiesen.<br />

Bei unechten Pensionsgeschäften ist <strong>der</strong> Pensionsgeber<br />

zwar verpflichtet, den Pensionsgegenstand zurückzunehmen,<br />

er hat jedoch nicht das Recht, diesen zurückzufor<strong>der</strong>n.<br />

Über die Rückübertragung entscheidet ausschließlich<br />

<strong>der</strong> Pensionsnehmer. Das Recht, den Vermögenswert<br />

zurückzuübertragen, stellt eine Verkaufsoption<br />

für den Pensionsnehmer dar, bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> Pensionsgeber<br />

die Stillhalterposition einnimmt. Ist die Verkaufsoption<br />

weit im Geld (deeply in-the-money), erfolgt beim<br />

Pensionsgeber keine Ausbuchung <strong>der</strong> Wertpapiere, da die<br />

damit verbundenen Chancen und Risiken zurückbehalten<br />

werden. Ist die Verkaufsoption weit aus dem Geld (deeply<br />

out-of-the-money), dann ist <strong>der</strong> Rückerwerb sehr unwahrscheinlich<br />

und das in Pension gegebene Wertpapier ist<br />

auszubuchen. Wenn die Verkaufsoption we<strong>der</strong> weit aus<br />

dem Geld noch weit im Geld ist, dann ist zu überprüfen,<br />

ob das übertragende Unternehmen (Pensionsgeber) weiterhin<br />

die Verfügungsmacht über den Vermögenswert hat.<br />

Wird das Wertpapier auf einem aktiven Markt gehandelt,<br />

kann von einem Übergang <strong>der</strong> Verfügungsmacht ausgegangen<br />

werden und das in Pension gegebene Wertpapier<br />

wird ausgebucht. Bei einem nicht-marktgängigen finanziellen<br />

Vermögenswert sind die verpensionierten Wertpapiere<br />

weiterhin in <strong>der</strong> Bilanz des Pensionsgebers auszuweisen.<br />

Treuhandgeschäfte<br />

Geschäfte, die eine Verwaltung o<strong>der</strong> Platzierung von Vermögenswerten<br />

für fremde Rechnung zur Basis haben,<br />

werden gemäß IAS 30 nicht in <strong>der</strong> Bilanz ausgewiesen.<br />

Provisionszahlungen aus diesen Geschäften werden im<br />

Provisionsüberschuss ausgewiesen.

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