Hinter der besten Beratung stehen Menschen. - Raiffeisen
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GRUNDLAGEN DER KONZERN-<br />
RECHNUNGSLEGUNG NACH IFRS<br />
Grundsätze<br />
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2006 mit den<br />
Vorjahreszahlen 2005 wurde gemäß EU Verordnung (EG)<br />
Nr. 1606/2002 <strong>der</strong> Kommission vom 11. September 2002<br />
in Verbindung mit § 245a HGB (Handelsgesetzbuch, gültig<br />
bis 31. Dezember 2006; ab 1. Jänner 2007: UGB = Unternehmensgesetzbuch)<br />
und § 59a BWG (Bankwesengesetz)<br />
erstellt. Es wurden alle für den Konzernabschluss bereits<br />
verpflichtend anzuwendenden International Financial<br />
Reporting Standards und IFRIC-Interpretationen, wie sie<br />
von <strong>der</strong> EU angenommen wurden, berücksichtigt.<br />
Die Grundlage für den Konzernabschluss bilden die auf<br />
Basis konzerneinheitlicher Standards und die nach IFRS-<br />
Bestimmungen erstellten Einzelabschlüsse aller vollkonsoldierten<br />
Unternehmen. Der Einfluss <strong>der</strong> nicht konsolidierten<br />
Tochterunternehmen auf die Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage des Konzerns im Sinne des Rahmenkonzeptes<br />
<strong>der</strong> IAS/IFRS F 29f war von untergeordneter<br />
Bedeutung.<br />
Die vollkonsolidierten Gesellschaften sowie das at equity<br />
bilanzierte Unternehmen erstellen Jahresabschlüsse per<br />
31. Dezember mit Ausnahme von drei Tochtergesellschaften,<br />
die mit Stichtag 30. September, 31. Oktober<br />
bzw. 30. November einbezogen werden, und vier Tochtergesellschaften<br />
mit Bilanzstichtag 28. Februar bzw.<br />
31. März, für die Zwischenabschlüsse zum 31. Dezember<br />
erstellt wurden. Für die Auswirkungen bedeuten<strong>der</strong><br />
Geschäftsvorfälle und an<strong>der</strong>er Ereignisse, die zwischen<br />
dem Stichtag des Tochterunternehmens und dem<br />
31. Dezember eingetreten sind, werden entsprechende<br />
Berichtigungen vorgenommen.<br />
SEITE 95<br />
Die Zahlen im vorliegenden Abschluss sind, sofern nicht<br />
beson<strong>der</strong>s darauf hingewiesen wird, in vollen 1.000 Euro<br />
dargestellt. In den nach<strong>stehen</strong>d angeführten Tabellen sind<br />
Rundungsdifferenzen möglich.<br />
Konsolidierungsmethoden<br />
Die im Rahmen <strong>der</strong> Vollkonsolidierung durchgeführten<br />
Konsolidierungsschritte umfassen die Kapitalkonsolidierung,<br />
die Schuldenkonsolidierung, die Zwischengewinneliminierung<br />
sowie die Aufwands- und<br />
Ertragskonsolidierung.<br />
Entsprechend IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“<br />
wird die Kapitalkonsolidierung für Unternehmenserwerbe<br />
nach <strong>der</strong> Erwerbsmethode durchgeführt. Dabei werden die<br />
erworbenen Vermögenswerte und die übernommenen Verbindlichkeiten<br />
zum Erwerbsstichtag mit den zu diesem<br />
Stichtag beizulegenden Werten angesetzt. Die Differenz<br />
zwischen den Anschaffungskosten und dem erworbenen<br />
mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen<br />
wird bei aktiven Unterschiedsbeträgen als Firmenwert<br />
ausgewiesen.<br />
Gemäß IFRS 3 unterliegen Firmenwerte keiner planmäßigen<br />
Abschreibung, son<strong>der</strong>n werden einem jährlichen<br />
Impairment-Test unterzogen. Passivische Unterschiedsbeträge<br />
werden sofort ergebniswirksam erfasst.<br />
Unternehmen, auf die <strong>der</strong> RLB NÖ-Wien Konzern einen<br />
maßgeblichen Einfluss ausübt, werden at equity bilanziert<br />
und in <strong>der</strong> Bilanzposition at equity bilanzierte Unternehmen<br />
ausgewiesen. Anteilige Jahresüberschüsse aus at equity<br />
bilanzierten Unternehmen werden im Ergebnis aus at<br />
equity bilanzierten Unternehmen dargestellt. Bei <strong>der</strong> at<br />
equity Bilanzierung werden die gleichen Regeln (Erstkonsolidierungszeitpunkt,<br />
Berechnung eines Firmenwertes<br />
o<strong>der</strong> passiven Unterschiedsbetrages) wie bei Tochtergesellschaften<br />
angewendet. Als Basis dienen die jeweiligen