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Hinter der besten Beratung stehen Menschen. - Raiffeisen

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SEITE 112<br />

Folgende Standards und Interpretationen, die vom IASB bzw. IFRIC bereits verabschiedet und die noch nicht in Kraft getreten<br />

sind, wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet:<br />

NEUE REGELUNGEN<br />

ANZUWENDEN FÜR<br />

GESCHÄFTSJAHRE<br />

AB<br />

BEREITS VON<br />

DER EU<br />

ÜBERNOMMEN<br />

NEUE STANDARDS<br />

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben 1.1.2007 ja<br />

IFRS 8 Operative Segmente 1.1.2009 nein<br />

ÄNDERUNGEN VON STANDARDS<br />

IAS 1 Zusätzliche Angaben zum Kapital 1.1.2007 ja<br />

NEUE INTERPRETATIONEN<br />

IFRIC 7<br />

Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung<br />

in Hochinflationslän<strong>der</strong>n 1.3.2006 ja<br />

IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2 1.5.2006 ja<br />

IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate 1.6.2006 ja<br />

IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertmin<strong>der</strong>ung<br />

Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen<br />

1.11.2006 nein<br />

IFRIC 11<br />

Anteilen nach IFRS 2 1.3.2007 nein<br />

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen 1.1.2008 nein<br />

Durch IFRS 7 werden sämtliche Angabevorschriften zu<br />

Finanzinstrumenten in einem Standard zusammengefasst<br />

und die Angabevorschriften von IAS 30 „Angaben im Abschluss<br />

von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen“<br />

und von IAS 32 „Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung“<br />

ersetzt. IAS 32 regelt in Zukunft nur noch die Darstellung<br />

von Finanzinstrumenten. Gleichzeitig wurde IAS 1 um<br />

Angabepflichten bezüglich des Unternehmenskapitals<br />

ergänzt.<br />

IFRS 8 ersetzt IAS 14 „Segmentberichterstattung“ und<br />

sieht insbeson<strong>der</strong>e die Anwendung des "management<br />

approach" zur Berichterstattung über die wirtschaftliche<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Segmente vor.<br />

Gemäß IFRIC 9 muss eine Beurteilung dahingehend, ob<br />

ein eingebettetes Derivat vom Trägervertrag abzuspalten<br />

und getrennt wie ein Derivat zu bilanzieren ist, nur zu dem<br />

Zeitpunkt vorgenommen werden, zu dem das Unter-<br />

nehmen Vertragspartei wird. Eine erneute Beurteilung zu<br />

einem späteren Zeitpunkt ist verboten, es sei denn, es<br />

kommt zu Än<strong>der</strong>ungen in den Vertragsbedingungen.<br />

In IFRIC 10 wird festgehalten, dass Wertmin<strong>der</strong>ungen in<br />

Bezug auf Firmenwerte und in Bezug auf bestimmte finanzielle<br />

Vermögenswerte für die gemäß IAS 36 bzw. IAS 39<br />

ein Wertaufholungsverbot gilt und die in einem Zwischenabschluss<br />

erfasst wurden in folgenden Zwischen- o<strong>der</strong><br />

Jahresabschlüssen nicht rückgängig gemacht werden<br />

dürfen.<br />

Durch IFRS 7, IFRS 8 und die Än<strong>der</strong>ungen von IAS 1 wird<br />

es zu entsprechenden Anpassungen in den Notes kommen.<br />

Die an<strong>der</strong>en angeführten geän<strong>der</strong>ten Rechnungslegungsvorschriften<br />

werden branchenbedingt bzw. mangels<br />

entsprechen<strong>der</strong> Geschäftsfälle keine Auswirkungen<br />

auf den Konzernabschluss haben.

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