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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

berücksichtigt. Das eingezahlte Agio wird nicht<br />

berücksichtigt. Bei <strong>der</strong> Gewinnermittlung gelten<br />

die Vergütungen für die geschäftsführende<br />

Kommanditistin gemäß § 10 Ziffer 2 und 3 als<br />

Aufwand.<br />

2. Der nach <strong>der</strong> vorstehenden Bestimmung zu verteilende<br />

Gewinn wird an die Gesellschafter generell nicht<br />

ausgeschüttet, son<strong>der</strong>n bleibt weiterhin entsprechend<br />

dem Unternehmensgegenstand investiert, es sei<br />

denn, dass die Gesellschafterversammlung etwas<br />

Abweichendes beschließt.<br />

§ 15 KÜNDIGUNG DER GESELLSCHAFT,<br />

AUSSCHEIDEN VON GESELLSCHAFTERN<br />

1. Die Gesellschaft kann von jedem Kommanditisten/<br />

Treugeber frühestens nach Ablauf von 120 Monaten<br />

(10 Jahre) nach seiner ersten Kapitaleinzahlung<br />

schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf von<br />

120 Monaten kann die Gesellschaft von jedem<br />

Gesellschafter zum 20. eines jeden Monats,<br />

eingehend bei <strong>der</strong> Gesellschaft, mit Wirkung zum<br />

Monatsende schriftlich gekündigt werden.<br />

Teilkündigungen von Gesellschaftern über Anteile<br />

sind möglich, solange eine Mindestbeteiligung in<br />

Höhe eines nominalen Kapitals (Kapitalkonto I)<br />

von 5.000 Euro verbleibt und <strong>der</strong> Rest durch 100<br />

teilbar ist. Das Recht auf eine außerordentliche<br />

fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt<br />

unberührt. Der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

steht erstmals ein Kündigungsrecht zum 31. Dezember<br />

2028 zu. Das Recht auf eine außerordentliche fristlose<br />

Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt davon<br />

unberührt. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung<br />

gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft, die sämtlichen<br />

Gesellschaftern schriftlich mitzuteilen ist. Die<br />

Komplementärin ist zur ordentlichen Kündigung<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft nicht berechtigt.<br />

2. Der Kommanditist/Treugeber kann die Gesellschaft<br />

vor Ablauf von 120 Monaten nach seiner ersten<br />

Kapitaleinzahlung kündigen, wenn er sich in einer<br />

wirtschaftlichen Notlage befi ndet. Eine wirtschaftliche<br />

Notlage liegt vor, wenn bei dem Kommanditisten/<br />

Treugeber aufgrund eines unvorhergesehenen<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 103<br />

Ereignisses eine fi nanzielle Notlage eintritt, welche den<br />

Geldbedarf auslöst. Für diesen Fall <strong>der</strong> Kündigung hat<br />

<strong>der</strong> Kommanditist/Treugeber eine Kündigungsgebühr<br />

von 2 Prozent <strong>der</strong> Beteiligungssumme für jedes<br />

angefangene und nicht eingehaltene Jahr <strong>der</strong><br />

10-jährigen Beteiligungsdauer an die geschäftsführende<br />

Kommanditistin zu zahlen.<br />

3. Die Kündigung ist an die Gesellschaft zu richten.<br />

Maßgeblich für die Einhaltung <strong>der</strong> Kündigungsfrist<br />

ist <strong>der</strong> Eingang <strong>der</strong> schriftlichen Kündigung bei <strong>der</strong><br />

Gesellschaft.<br />

<strong>4.</strong> Scheidet die geschäftsführende Kommanditistin aus<br />

wichtigem Grund o<strong>der</strong> durch Kündigung aus, so<br />

können die Gesellschafter durch Mehrheitsbeschluss<br />

eine neue geschäftsführende Kommanditistin bestellen,<br />

die ohne Auseinan<strong>der</strong>setzung <strong>der</strong> Gesellschaft als<br />

geschäftsführende Kommanditistin im Wege <strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>rechtsnachfolge in die Position <strong>der</strong> bisherigen<br />

geschäftsführenden Kommanditistin eintritt, und<br />

zwar mit denselben Rechten und Pflichten wie die<br />

ausgeschiedene geschäftsführende Kommanditistin,<br />

indem sie <strong>der</strong>en Kommanditanteil übernimmt.<br />

Wird dieser Beschluss zur Fortsetzung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

nicht gefasst, wird die Gesellschaft bei Ausscheiden<br />

<strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin aufgelöst<br />

und liquidiert. Bei Fortführung <strong>der</strong> Gesellschaft hat<br />

die ausscheidende geschäftsführende Kommanditistin<br />

keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung für Verbindlichkeiten<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

5. Bei Kündigung durch die Komplementärin scheidet<br />

diese aus <strong>der</strong> Gesellschaft aus, wenn die übrigen<br />

Gesellschafter bis zum Wirksamwerden <strong>der</strong> Kündigung<br />

einen neuen Gesellschafter als persönlich haftenden<br />

Gesellschafter bestimmen. An<strong>der</strong>enfalls wird die<br />

Gesellschaft mit Wirksamwerden <strong>der</strong> Kündigung<br />

<strong>der</strong> Komplementärin aufgelöst und liquidiert.<br />

6. Ansonsten hat die Kündigung <strong>der</strong> Gesellschaft nicht<br />

die Auflösung <strong>der</strong> Gesellschaft, son<strong>der</strong>n das<br />

Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters<br />

zur Folge.

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