4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL E · ANHANG<br />
1. Leitfaden zur Zeichnung (mit GwG)<br />
BEITRITTSERKLÄRUNG<br />
Senden Sie bitte über Ihren Vermittler das Original <strong>der</strong> vollständig in Druckschrift<br />
o<strong>der</strong> mit Schreibmaschine ausgefüllten Beitrittserklärung nach Abtrennung<br />
Ihrer Kopie und <strong>der</strong> Kopie für Ihren Vermittler an die dort in <strong>der</strong> Kopfzeile genannte<br />
Adresse. Der Beitritt wird nach Annahme durch die Geschäftsführung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
wirksam.<br />
UNMITTELBARER BEITRITT ALS TREUGEBER<br />
Der Anleger kann sich nach Maßgabe <strong>der</strong> Beitrittserklärung und des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />
unmittelbar als Kommanditist an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligen, mit <strong>der</strong><br />
Folge, dass <strong>der</strong> Anleger selbst/direkt in das Handelsregister eingetragen wird. Diesem<br />
Prospekt ist eine vorbereitete Handelsregistervollmacht beigefügt, die Sie bitte im Fall<br />
des direkten Beitritts nach notariell beglaubigter Unterschrift an die Fondsgesellschaft<br />
zurücksenden.<br />
MITTELBARER BEITRITT ALS TREUGEBER<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass <strong>der</strong> Anleger sich treuhän<strong>der</strong>isch (mittelbar) an <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft beteiligen kann. In diesem Fall erfolgt keine direkte Eintragung in<br />
das Handelsregister. Der Beitritt erfolgt über die Treuhandkommanditistin L’or capital<br />
trust admin <strong>GmbH</strong>.<br />
IDENTIFIKATION<br />
Seit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetztes („GwG“) am 21. August 2008 sind<br />
auch Zeichner geschlossener Fonds grundsätzlich gemäß dem GwG zu identifi zieren.<br />
Vor diesem Hintergrund ist eine Annahme <strong>der</strong> Zeichnung nur möglich, wenn die<br />
notwendige Identifi zierung des Anlegers erfolgt ist. Diese Identifi zierung erfolgt<br />
bei persönlicher Anwesenheit über den von <strong>der</strong> L’or AG autorisierten Vermittler.<br />
Eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses des Anlegers ist <strong>der</strong> Beitrittserklärung<br />
beizufügen.<br />
ZAHLUNGSWEISE<br />
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in <strong>der</strong> Beitrittserklärung genannte<br />
Konto <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nach Auffor<strong>der</strong>ung durch die Geschäftsführung <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft. Etwaige Kosten <strong>der</strong> Überweisung sind vom Anleger zu leisten.<br />
Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar erteilen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft eine<br />
Ermächtigung, die monatlichen Raten von ihrem Konto einzuziehen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 118