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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL E · ANHANG<br />

1. Leitfaden zur Zeichnung (mit GwG)<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Senden Sie bitte über Ihren Vermittler das Original <strong>der</strong> vollständig in Druckschrift<br />

o<strong>der</strong> mit Schreibmaschine ausgefüllten Beitrittserklärung nach Abtrennung<br />

Ihrer Kopie und <strong>der</strong> Kopie für Ihren Vermittler an die dort in <strong>der</strong> Kopfzeile genannte<br />

Adresse. Der Beitritt wird nach Annahme durch die Geschäftsführung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

wirksam.<br />

UNMITTELBARER BEITRITT ALS TREUGEBER<br />

Der Anleger kann sich nach Maßgabe <strong>der</strong> Beitrittserklärung und des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />

unmittelbar als Kommanditist an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligen, mit <strong>der</strong><br />

Folge, dass <strong>der</strong> Anleger selbst/direkt in das Handelsregister eingetragen wird. Diesem<br />

Prospekt ist eine vorbereitete Handelsregistervollmacht beigefügt, die Sie bitte im Fall<br />

des direkten Beitritts nach notariell beglaubigter Unterschrift an die Fondsgesellschaft<br />

zurücksenden.<br />

MITTELBARER BEITRITT ALS TREUGEBER<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass <strong>der</strong> Anleger sich treuhän<strong>der</strong>isch (mittelbar) an <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft beteiligen kann. In diesem Fall erfolgt keine direkte Eintragung in<br />

das Handelsregister. Der Beitritt erfolgt über die Treuhandkommanditistin L’or capital<br />

trust admin <strong>GmbH</strong>.<br />

IDENTIFIKATION<br />

Seit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetztes („GwG“) am 21. August 2008 sind<br />

auch Zeichner geschlossener Fonds grundsätzlich gemäß dem GwG zu identifi zieren.<br />

Vor diesem Hintergrund ist eine Annahme <strong>der</strong> Zeichnung nur möglich, wenn die<br />

notwendige Identifi zierung des Anlegers erfolgt ist. Diese Identifi zierung erfolgt<br />

bei persönlicher Anwesenheit über den von <strong>der</strong> L’or AG autorisierten Vermittler.<br />

Eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses des Anlegers ist <strong>der</strong> Beitrittserklärung<br />

beizufügen.<br />

ZAHLUNGSWEISE<br />

Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in <strong>der</strong> Beitrittserklärung genannte<br />

Konto <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nach Auffor<strong>der</strong>ung durch die Geschäftsführung <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft. Etwaige Kosten <strong>der</strong> Überweisung sind vom Anleger zu leisten.<br />

Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar erteilen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft eine<br />

Ermächtigung, die monatlichen Raten von ihrem Konto einzuziehen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 118

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