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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

HAFTUNG, VERJÄHRUNG<br />

Die Treuhandkommanditistin haftet gegenüber den Treugebern nur für Sach- und<br />

Vermögensschäden aus grob fahrlässigen und vorsätzlichen Pfl ichtverletzungen.<br />

Sie haftet nicht für den Inhalt <strong>der</strong> Emissionsunterlagen und für das Erreichen <strong>der</strong><br />

wirtschaftlichen Zielsetzungen. Haftungsansprüche sind auf die Höhe <strong>der</strong> jeweils<br />

vom Anleger übernommenen Kapitaleinlage begrenzt.<br />

Ersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin verjähren nach zwölf<br />

Monaten. Sofern es kürzere gesetzliche Verjährungsfristen gibt, gelten diese. Die<br />

Verjährungsfrist beginnt mit <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Kenntnisnahme des<br />

haftungsbegründenden Sachverhalts.<br />

ÜBERTRAGUNG DER BETEILIGUNG<br />

Der Treugeber kann je<strong>der</strong>zeit die Rechte aus dem Treuhandverhältnis mit Zustimmung<br />

<strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in nach Maßgabe <strong>der</strong> Regelungen aus dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> auf<br />

Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.<br />

TOD EINES TREUGEBERS<br />

Verstirbt ein Treugeber, so endet das Treuhandverhältnis. Die Treuhandkommanditistin<br />

hat bereits mit Abschluss des Treuhandvertrages das Treugut auf den Treugeber mit<br />

Rechtswirkung zum Zeitpunkt des Todes des Treugebers übertragen. Der Treugeber hat<br />

diese Übertragung mit Abschluss des Treuhandvertrages angenommen.<br />

LAUFZEIT, KÜNDIGUNG<br />

Der Treuhandvertrag kommt mit <strong>der</strong> Annahmeerklärung durch die Treuhän<strong>der</strong>in<br />

zustande und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Treugeber ist berechtigt, zu je<strong>der</strong> Zeit die<br />

Übertragung des anteilig von <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in für ihn gehaltenen Kommanditanteils<br />

einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Rechte und Pfl ichten auf sich<br />

zu verlangen. Zu diesem Zeitpunkt endet das Treuhandverhältnis im Außenverhältnis.<br />

Im Übrigen endet <strong>der</strong> Treuhandvertrag, wenn <strong>der</strong> Treugeber den <strong>Gesellschaftsvertrag</strong><br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft gemäß den Regelungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es kündigt.<br />

Außerdem kann <strong>der</strong> Treuhandvertrag von beiden Vertragsparteien gekündigt<br />

werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, also die Fortsetzung des Vertrages<br />

unzumutbar ist.<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

Für die Sicherstellung einer durchgängigen Mittelverwendungskontrolle während<br />

<strong>der</strong> Investitionsphase wurde mit Datum vom 20. September 2011 von <strong>der</strong> Emittentin<br />

ein Mittelverwendungskontrollvertrag mit Herrn Steuerberater Rüdiger Frenzel<br />

abgeschlossen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 71

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