4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters o<strong>der</strong><br />
dessen Ablehnung mangels Masse,<br />
Pfändung von Gesellschafteransprüchen durch einen Gläubiger,<br />
Verzug eines Anlegers <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar mit mehr als vier<br />
monatlichen Raten.<br />
Der ausscheidende Gesellschafter/Treugeber hat Anspruch auf eine Abfi ndung,<br />
<strong>der</strong>en Zusammensetzung und Ermittlung im Einzelnen in § 17 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />
geregelt ist.<br />
Im Fall <strong>der</strong> ordentlichen Kündigung erhält <strong>der</strong> Gesellschafter ein Entgelt in<br />
Höhe des Verkehrswertes <strong>der</strong> eingezahlten Kommanditbeteiligung (Kapitalkonto <strong>II</strong><br />
abzgl. Verlustkonto/Kapitalkonto <strong>II</strong>I) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des<br />
Ausscheidens. Der so errechnete Betrag wird dem Gesellschafter in bar ausgezahlt.<br />
Auf Verlangen eines Gesellschafters wird <strong>der</strong> Abfi ndungsbetrag durch Ausgabe von<br />
Edelmetallen in Barrenform bedient. Der Fondsgesellschaft, vertreten durch die<br />
Geschäftsführung, ist dabei die Zusammensetzung <strong>der</strong> Edelmetalle überlassen.<br />
Erfüllungsort ist <strong>der</strong> Lagerort <strong>der</strong> verwahrten Edelmetalle. Der Gesellschafter trägt<br />
eventuell anfallende Kosten, die für eine Abfi ndung durch Ausgabe von Edelmetallen<br />
entstehen. Der Abfi ndungsanspruch ist auch ohne Zustimmung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
abtretbar. Spitzenbeträge werden in bar ausgezahlt. Das Abfi ndungsguthaben in bar ist<br />
zum letzten Werktag des Monats, welcher <strong>der</strong> Kündigung durch den Kommanditisten/<br />
Treugeber folgt, fällig. Wählt <strong>der</strong> kündigende Gesellschafter die Abfi ndung in<br />
Edelmetallen, so wird die Aushändigung zum letzten Werktag des übernächsten Monats<br />
nach <strong>der</strong> Kündigung fällig. Kosten, die möglicherweise für die Aushändigung entstehen,<br />
trägt <strong>der</strong> Anleger. Sollte <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Beteiligung des Anlegers bei Ausscheiden nicht<br />
dem Wert eines ganzen Barren entsprechen, so erhält <strong>der</strong> Anleger eine Abfi ndung in bar.<br />
TOD EINES ANLEGERS<br />
Verstirbt ein Anleger, so wird die Fondsgesellschaft mit dessen Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmern<br />
fortgesetzt. Mehrere Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmer haben einen gemeinsamen<br />
Bevollmächtigten zu benennen, <strong>der</strong> die Rechte aus <strong>der</strong> Beteiligung ausübt.<br />
SCHLICHTUNGSVERFAHREN<br />
Meinungsverschiedenheiten aus dem Gesellschaftsverhältnis sollen im Rahmen eines<br />
Schlichtungsverfahrens vor <strong>der</strong> Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. geklärt werden.<br />
TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />
Der Anleger kann bei Beitritt zur Fondsgesellschaft mit <strong>der</strong> L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong><br />
(„Treuhandkommanditistin“) mit Sitz in Nienburg einen Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag („Treuhandvertrag“) abschließen. Die folgenden Ausführungen<br />
beschränken sich auf die wesentlichen Vertragsregelungen. Der komplette<br />
Treuhandvertrag kann auf den Seiten 108–113 nachgelesen werden.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 69