07.12.2012 Aufrufe

4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters o<strong>der</strong><br />

dessen Ablehnung mangels Masse,<br />

Pfändung von Gesellschafteransprüchen durch einen Gläubiger,<br />

Verzug eines Anlegers <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar mit mehr als vier<br />

monatlichen Raten.<br />

Der ausscheidende Gesellschafter/Treugeber hat Anspruch auf eine Abfi ndung,<br />

<strong>der</strong>en Zusammensetzung und Ermittlung im Einzelnen in § 17 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />

geregelt ist.<br />

Im Fall <strong>der</strong> ordentlichen Kündigung erhält <strong>der</strong> Gesellschafter ein Entgelt in<br />

Höhe des Verkehrswertes <strong>der</strong> eingezahlten Kommanditbeteiligung (Kapitalkonto <strong>II</strong><br />

abzgl. Verlustkonto/Kapitalkonto <strong>II</strong>I) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des<br />

Ausscheidens. Der so errechnete Betrag wird dem Gesellschafter in bar ausgezahlt.<br />

Auf Verlangen eines Gesellschafters wird <strong>der</strong> Abfi ndungsbetrag durch Ausgabe von<br />

Edelmetallen in Barrenform bedient. Der Fondsgesellschaft, vertreten durch die<br />

Geschäftsführung, ist dabei die Zusammensetzung <strong>der</strong> Edelmetalle überlassen.<br />

Erfüllungsort ist <strong>der</strong> Lagerort <strong>der</strong> verwahrten Edelmetalle. Der Gesellschafter trägt<br />

eventuell anfallende Kosten, die für eine Abfi ndung durch Ausgabe von Edelmetallen<br />

entstehen. Der Abfi ndungsanspruch ist auch ohne Zustimmung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

abtretbar. Spitzenbeträge werden in bar ausgezahlt. Das Abfi ndungsguthaben in bar ist<br />

zum letzten Werktag des Monats, welcher <strong>der</strong> Kündigung durch den Kommanditisten/<br />

Treugeber folgt, fällig. Wählt <strong>der</strong> kündigende Gesellschafter die Abfi ndung in<br />

Edelmetallen, so wird die Aushändigung zum letzten Werktag des übernächsten Monats<br />

nach <strong>der</strong> Kündigung fällig. Kosten, die möglicherweise für die Aushändigung entstehen,<br />

trägt <strong>der</strong> Anleger. Sollte <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Beteiligung des Anlegers bei Ausscheiden nicht<br />

dem Wert eines ganzen Barren entsprechen, so erhält <strong>der</strong> Anleger eine Abfi ndung in bar.<br />

TOD EINES ANLEGERS<br />

Verstirbt ein Anleger, so wird die Fondsgesellschaft mit dessen Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmern<br />

fortgesetzt. Mehrere Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmer haben einen gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten zu benennen, <strong>der</strong> die Rechte aus <strong>der</strong> Beteiligung ausübt.<br />

SCHLICHTUNGSVERFAHREN<br />

Meinungsverschiedenheiten aus dem Gesellschaftsverhältnis sollen im Rahmen eines<br />

Schlichtungsverfahrens vor <strong>der</strong> Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. geklärt werden.<br />

TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />

Der Anleger kann bei Beitritt zur Fondsgesellschaft mit <strong>der</strong> L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong><br />

(„Treuhandkommanditistin“) mit Sitz in Nienburg einen Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag („Treuhandvertrag“) abschließen. Die folgenden Ausführungen<br />

beschränken sich auf die wesentlichen Vertragsregelungen. Der komplette<br />

Treuhandvertrag kann auf den Seiten 108–113 nachgelesen werden.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 69

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!