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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

VERTRAGSGEGENSTAND<br />

Gegenstand des Vertrages sind die Übernahme, das Halten und die Verwaltung einer<br />

Beteiligung an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im Namen des Treuhän<strong>der</strong>s, jedoch im Auftrag<br />

und für Rechnung des Anlegers („echte Treuhand“).<br />

ECHTE TREUHAND<br />

In dem Zeichnungsschein kann <strong>der</strong> Anleger die Treuhandkommanditistin beauftragen,<br />

seine Beteiligung im Namen <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin, jedoch auf Rechnung des<br />

Anlegers („Treugeber“) zu erwerben. Die Treuhandkommanditistin wird für alle<br />

Treugeber <strong>der</strong>en Beteiligung nach außen als einheitlichen Kapitalanteil halten und sich<br />

als beschränkt haftende Gesellschafterin (Kommanditistin) mit 10 Prozent <strong>der</strong> von den<br />

jeweiligen Treugebern übernommenen Einlagen im Handelsregister eintragen lassen.<br />

Die Treuhandkommanditistin vermittelt dem Treugeber wirtschaftlich die Stellung<br />

eines direkt an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligten Kommanditisten. Sämtliche durch die<br />

Beteiligung begründeten Gesellschafterrechte und -pfl ichten sind zugleich Rechte und<br />

Pfl ichten des Treugebers.<br />

Die Treuhandkommanditistin tritt sämtliche Vermögensansprüche, die im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Beteiligung stehen, an den Treugeber ab. Umgekehrt verpfl<br />

ichtet sich <strong>der</strong> Treugeber, die Treuhandkommanditistin von allen Verbindlichkeiten<br />

freizustellen, die im Zusammenhang mit seiner Beteiligung entstehen.<br />

AUSÜBUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN<br />

Der Anleger kann die mit seiner Beteiligung verbundenen Gesellschafterrechte<br />

und -pfl ichten selbst wahrnehmen o<strong>der</strong> hiermit einen Dritten beauftragen. Er kann<br />

aber auch <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin für die Ausübung <strong>der</strong> Rechte und Pfl ichten<br />

Weisungen erteilen. Das Weisungsrecht betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Ausübung des<br />

Stimmrechts bei Gesellschafterbeschlüssen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Verzichtet <strong>der</strong><br />

Anleger auf die vorgenannten Befugnisse, enthält sich die Treuhandkommanditistin<br />

<strong>der</strong> auf diesen Anleger entfallenden Stimmrechte.<br />

VERGÜTUNG<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Leistungen aus dem Treuhandvertrag<br />

von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von monatlich 1/12 von 0,18 Prozent<br />

des zum letzten Tag des jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten zzgl.<br />

<strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Ansprüche <strong>der</strong><br />

Treuhandkommanditistin auf Vergütung bestehen gegenüber den Treugebern nicht.<br />

Allerdings ist <strong>der</strong> Treugeber zum Ersatz durch ihn verursachter Aufwendungen und<br />

Kosten verpfl ichtet.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 70

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