4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
VERTRAGSGEGENSTAND<br />
Gegenstand des Vertrages sind die Übernahme, das Halten und die Verwaltung einer<br />
Beteiligung an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im Namen des Treuhän<strong>der</strong>s, jedoch im Auftrag<br />
und für Rechnung des Anlegers („echte Treuhand“).<br />
ECHTE TREUHAND<br />
In dem Zeichnungsschein kann <strong>der</strong> Anleger die Treuhandkommanditistin beauftragen,<br />
seine Beteiligung im Namen <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin, jedoch auf Rechnung des<br />
Anlegers („Treugeber“) zu erwerben. Die Treuhandkommanditistin wird für alle<br />
Treugeber <strong>der</strong>en Beteiligung nach außen als einheitlichen Kapitalanteil halten und sich<br />
als beschränkt haftende Gesellschafterin (Kommanditistin) mit 10 Prozent <strong>der</strong> von den<br />
jeweiligen Treugebern übernommenen Einlagen im Handelsregister eintragen lassen.<br />
Die Treuhandkommanditistin vermittelt dem Treugeber wirtschaftlich die Stellung<br />
eines direkt an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligten Kommanditisten. Sämtliche durch die<br />
Beteiligung begründeten Gesellschafterrechte und -pfl ichten sind zugleich Rechte und<br />
Pfl ichten des Treugebers.<br />
Die Treuhandkommanditistin tritt sämtliche Vermögensansprüche, die im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Beteiligung stehen, an den Treugeber ab. Umgekehrt verpfl<br />
ichtet sich <strong>der</strong> Treugeber, die Treuhandkommanditistin von allen Verbindlichkeiten<br />
freizustellen, die im Zusammenhang mit seiner Beteiligung entstehen.<br />
AUSÜBUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN<br />
Der Anleger kann die mit seiner Beteiligung verbundenen Gesellschafterrechte<br />
und -pfl ichten selbst wahrnehmen o<strong>der</strong> hiermit einen Dritten beauftragen. Er kann<br />
aber auch <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin für die Ausübung <strong>der</strong> Rechte und Pfl ichten<br />
Weisungen erteilen. Das Weisungsrecht betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Ausübung des<br />
Stimmrechts bei Gesellschafterbeschlüssen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Verzichtet <strong>der</strong><br />
Anleger auf die vorgenannten Befugnisse, enthält sich die Treuhandkommanditistin<br />
<strong>der</strong> auf diesen Anleger entfallenden Stimmrechte.<br />
VERGÜTUNG<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Leistungen aus dem Treuhandvertrag<br />
von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von monatlich 1/12 von 0,18 Prozent<br />
des zum letzten Tag des jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten zzgl.<br />
<strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Ansprüche <strong>der</strong><br />
Treuhandkommanditistin auf Vergütung bestehen gegenüber den Treugebern nicht.<br />
Allerdings ist <strong>der</strong> Treugeber zum Ersatz durch ihn verursachter Aufwendungen und<br />
Kosten verpfl ichtet.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 70