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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL A · DER FONDS<br />

c) Kostenrisiko<br />

Die Fondsgesellschaft fi nanziert ihre Investitionen mit den von den Anlegern einzuzahlenden<br />

Kommanditeinlagen. Diese Art <strong>der</strong> Kapitalbeschaffung durch die Aufnahme und<br />

Verwaltung einer Vielzahl von Anlegern ist mit Kosten verbunden, die im Ergebnis<br />

wirtschaftlich von den Anlegern zu tragen sind. Daneben gibt es aber auch <strong>der</strong> Höhe nach<br />

feststehende Kosten (z. B. Kosten für die Prospektgestaltung in Höhe von 100.000 Euro<br />

und den Mittelverwendungskontrolleur in Höhe von 20.000 Euro jeweils zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer), die auch dann in voller Höhe anfallen, wenn die Fondsgesellschaft mit<br />

einem deutlich geringeren Investitionsvolumen schließen muss. Dies kann dazu führen,<br />

dass <strong>der</strong> prozentuale Kostenanteil deutlich zunimmt. Weiter ist zu beachten, dass <strong>der</strong> weit<br />

überwiegende Teil <strong>der</strong> laufenden Kosten prozentual an den stichtagsbezogenen Marktwert<br />

<strong>der</strong> erworbenen Edelmetalle, also den Substanzwert gekoppelt ist. Der Marktwert <strong>der</strong><br />

erworbenen Edelmetalle kann dabei nicht durch Veräußerung realisierte Gewinne<br />

wi<strong>der</strong>spiegeln. Zudem können rein stichtagsbezogene Preissteigerungen auftreten, die dann<br />

höhere Kosten verursachen. Dies kann den wirtschaftlichen Erfolg <strong>der</strong> Vermögensanlage<br />

beeinträchtigen und in <strong>der</strong> Folge zu einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kapitaleinlage des Anlegers<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en gänzlichem Ausfall einschließlich des Verlustes des Agios führen.<br />

(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />

d) Verteilung auf <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage/Spar<br />

Der Prognosrechnung für die wirtschaftliche Entwicklung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft liegt die<br />

Annahme zugrunde, dass sich anfänglich die Anleger mit 57,49 Prozent des gezeichneten<br />

Kommanditkapitals an <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage und zu 42,51 des<br />

gezeichneten Kommanditkapitals an <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar beteiligen<br />

werden. Sollte sich diese Annahme nicht erfüllen und mehr Anleger die Beteiligungsalternative<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar wählen, führt das dazu, dass die anfängliche Investitionsquote<br />

deutlich sinkt. Können nicht genügend Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong><br />

Einmalanlage eingeworben werden, steht <strong>der</strong> Gesellschaft in den ersten Jahren deutlich<br />

weniger Kapital für Investitionen in Edelmetalle zur Verfügung, was sich nachteilig auf<br />

den Rückfl uss <strong>der</strong> Anleger auswirkt. Dies kann neben einer vermin<strong>der</strong>ten Auszahlung<br />

bis zu einem vollständigen Verlust <strong>der</strong> Kapitaleinlage einschließlich des Agios führen.<br />

(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />

e) Majorisierung<br />

Im <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> ist vorgesehen, dass die Fondsgesellschaft für bestimmte<br />

Maßnahmen eines Gesellschafterbeschlusses bedarf. Der Treuhandkommanditistin<br />

stehen entsprechend ihrem eingezahlten Kapital Stimmrechte zu. Sofern die Treuhandkommanditistin<br />

keine beson<strong>der</strong>e Weisungen durch mittelbare Anleger erhält, wird sie<br />

sich bei Gesellschafterbeschlüssen entsprechend <strong>der</strong> Stimme enthalten. Erfahrungsgemäß<br />

nehmen häufi g nur wenige Anleger an Abstimmungen teil. Dies kann dazu<br />

führen, dass Gesellschafterbeschlüsse von einer Min<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Gesellschafter gefasst<br />

werden, die jedoch von allen Gesellschaftern getragen werden müssen. Dies kann zu<br />

geringeren o<strong>der</strong> ganz ausbleibenden Zahlungen an den Anleger bis hin zu einem Verlust<br />

<strong>der</strong> Kapitaleinlage sowie des Agios führen.<br />

(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 19

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