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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL E · ANHANG<br />

6. GÜLTIGKEIT DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN<br />

INFORMATIONEN<br />

Bis zur Mitteilung von Än<strong>der</strong>ungen. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen.<br />

IV. WEITERER RECHTSBEHELF UND EINLAGENSICHERUNG<br />

1. AUSSERGERICHTLICHE STREITSCHLICHTUNG<br />

Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten aus <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Vor-<br />

schriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über<br />

Finanzdienstleistungen besteht die Möglichkeit, die bei <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank<br />

eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Verfahrensordnung ist bei <strong>der</strong><br />

Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Deutsche Bundesbank<br />

– Schlichtungsstelle –<br />

Wilhelm-Epstein-Straße 14<br />

60431 Frankfurt am Main<br />

Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zur Initiatorin des Beteiligungsangebotes,<br />

zu <strong>der</strong> Fondsgesellschaft und/o<strong>der</strong> zur Treuhän<strong>der</strong>in sowie alle mit <strong>der</strong> Verwaltung<br />

Ihrer Beteiligung im Zusammenhang stehenden Sachverhalte betreffen, steht Ihnen<br />

zudem ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet bei <strong>der</strong> Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds, zur Verfügung. Ein Merkblatt sowie die Verfahrensordnung sind<br />

bei <strong>der</strong> Ombudsstelle erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Jeweilige Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schil<strong>der</strong>ung des Sachverhalts und<br />

Beifügung von Kopien <strong>der</strong> zum Verständnis <strong>der</strong> Beschwerde notwendigen Unterlagen<br />

bei <strong>der</strong> zuständigen Schlichtungsstelle einzureichen. Der Anleger hat zu versichern,<br />

dass er in <strong>der</strong> Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine<br />

Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen<br />

Vergleich abgeschlossen hat.<br />

Keine.<br />

2. HINWEIS ZUM BESTEHEN EINER EINLAGENSICHERUNG<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 125

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