4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Fondsgesellschaft darf bis zu 10 Prozent des eingezahlten Kommanditkapitals als<br />
Barreserve auf einem Giro- o<strong>der</strong> Tagesgeldkonto halten.<br />
Die Edelmetalle werden in Tresorräumen durch Sparkassen o<strong>der</strong> Banken eingelagert.<br />
Eine Möglichkeit zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlageziele o<strong>der</strong> Anlagepolitik ist nur aufgrund<br />
einer Än<strong>der</strong>ung des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es durch Beschluss <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung<br />
möglich, <strong>der</strong> eine Mehrheit von 75 Prozent <strong>der</strong> abgegebenen stimmberechtigten Stimmen<br />
erfor<strong>der</strong>t. Gleiches gilt für den Einsatz von Termingeschäften o<strong>der</strong> Derivaten. Die<br />
Fondsgesellschaft hat bislang nur mit <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg einen Verwahrvertrag<br />
über die Verwahrung <strong>der</strong> Edelmetalle geschlossen (siehe hierzu Seite 72). Bislang hat<br />
die Fondsgesellschaft noch keine Projekte realisiert und noch keine Edelmetalle<br />
erworben. Vorverträge für die Realisierung <strong>der</strong> Anlageziele und Anlagepolitik <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft existieren nicht. Der Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle soll mit dem<br />
eingezahlten Kommanditkapital <strong>der</strong> Anleger erfolgen.<br />
BESCHREIBUNG DES ANLAGEOBJEKTS<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 1 VermVerkProspV)<br />
Die Anleger erwerben unternehmerische Beteiligungen an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />
Anlageobjekt sind die Edelmetalle Gold, Silber und Platin in Barrenform. Die<br />
Fondsgesellschaft hat direkten Zugang zu den Scheidenanstalten. Sie kauft und<br />
verkauft die Edelmetalle Gold, Silber und Platin in Barrenform bei den zugelassenen<br />
Scheideanstalten wie z. B. <strong>der</strong> Firma Umicore. Weiterhin ist die Fondsgesellschaft<br />
berechtigt, die zertifi zierten Edelmetalle von nahestehenden Personen und an<strong>der</strong>en<br />
Dritten zu einem Preis zu erwerben, <strong>der</strong> den üblichen Marktpreis (Verkaufspreis <strong>der</strong><br />
Scheideanstalt) nicht übersteigt. Im Falle des Verkaufs von Edelmetallen ist die<br />
Fondsgesellschaft berechtigt, diese an Dritte zu einem Preis zu veräußern, <strong>der</strong><br />
mindestens dem üblichen Marktpreis (Ankaufspreis <strong>der</strong> Scheideanstalt) entspricht. Die<br />
Edelmetalle werden in dem fi rmeneigenen Tresor <strong>der</strong> Anbieterin, einem ehemaligen<br />
Bundesbanktresor <strong>der</strong> höchsten Sicherheitsstufe, verwahrt. Zur Verwahrung <strong>der</strong><br />
Edelmetalle hat sich hierbei die Sparkasse Nienburg in einem Verwahrvertrag<br />
gegenüber <strong>der</strong> Fondsgesellschaft verpfl ichtet. Die Edelmetalle sind in Höhe des<br />
aktuellen Wie<strong>der</strong>beschaffungswertes gegen Raub und Einbruchdiebstahl versichert. Die<br />
Edelmetalle werden von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft gehalten, verwaltet und veräußert.<br />
RECHTE BESTIMMTER PERSONEN AM ANLAGEOBJEKT<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 2 VermVerkProspV)<br />
Der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern <strong>der</strong> Emittentin, den<br />
Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Emittentin, den Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrats<br />
<strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin, dem Mittelverwendungskontrolleur o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in stand o<strong>der</strong> steht kein Eigentum am Anlageobjekt o<strong>der</strong> wesentlichen<br />
Teilen desselben zu. Ihnen steht auch aus an<strong>der</strong>en Gründen keine dingliche<br />
Berechtigung am Anlageobjekt zu.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 79