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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Fondsgesellschaft darf bis zu 10 Prozent des eingezahlten Kommanditkapitals als<br />

Barreserve auf einem Giro- o<strong>der</strong> Tagesgeldkonto halten.<br />

Die Edelmetalle werden in Tresorräumen durch Sparkassen o<strong>der</strong> Banken eingelagert.<br />

Eine Möglichkeit zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlageziele o<strong>der</strong> Anlagepolitik ist nur aufgrund<br />

einer Än<strong>der</strong>ung des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es durch Beschluss <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung<br />

möglich, <strong>der</strong> eine Mehrheit von 75 Prozent <strong>der</strong> abgegebenen stimmberechtigten Stimmen<br />

erfor<strong>der</strong>t. Gleiches gilt für den Einsatz von Termingeschäften o<strong>der</strong> Derivaten. Die<br />

Fondsgesellschaft hat bislang nur mit <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg einen Verwahrvertrag<br />

über die Verwahrung <strong>der</strong> Edelmetalle geschlossen (siehe hierzu Seite 72). Bislang hat<br />

die Fondsgesellschaft noch keine Projekte realisiert und noch keine Edelmetalle<br />

erworben. Vorverträge für die Realisierung <strong>der</strong> Anlageziele und Anlagepolitik <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft existieren nicht. Der Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle soll mit dem<br />

eingezahlten Kommanditkapital <strong>der</strong> Anleger erfolgen.<br />

BESCHREIBUNG DES ANLAGEOBJEKTS<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 1 VermVerkProspV)<br />

Die Anleger erwerben unternehmerische Beteiligungen an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />

Anlageobjekt sind die Edelmetalle Gold, Silber und Platin in Barrenform. Die<br />

Fondsgesellschaft hat direkten Zugang zu den Scheidenanstalten. Sie kauft und<br />

verkauft die Edelmetalle Gold, Silber und Platin in Barrenform bei den zugelassenen<br />

Scheideanstalten wie z. B. <strong>der</strong> Firma Umicore. Weiterhin ist die Fondsgesellschaft<br />

berechtigt, die zertifi zierten Edelmetalle von nahestehenden Personen und an<strong>der</strong>en<br />

Dritten zu einem Preis zu erwerben, <strong>der</strong> den üblichen Marktpreis (Verkaufspreis <strong>der</strong><br />

Scheideanstalt) nicht übersteigt. Im Falle des Verkaufs von Edelmetallen ist die<br />

Fondsgesellschaft berechtigt, diese an Dritte zu einem Preis zu veräußern, <strong>der</strong><br />

mindestens dem üblichen Marktpreis (Ankaufspreis <strong>der</strong> Scheideanstalt) entspricht. Die<br />

Edelmetalle werden in dem fi rmeneigenen Tresor <strong>der</strong> Anbieterin, einem ehemaligen<br />

Bundesbanktresor <strong>der</strong> höchsten Sicherheitsstufe, verwahrt. Zur Verwahrung <strong>der</strong><br />

Edelmetalle hat sich hierbei die Sparkasse Nienburg in einem Verwahrvertrag<br />

gegenüber <strong>der</strong> Fondsgesellschaft verpfl ichtet. Die Edelmetalle sind in Höhe des<br />

aktuellen Wie<strong>der</strong>beschaffungswertes gegen Raub und Einbruchdiebstahl versichert. Die<br />

Edelmetalle werden von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft gehalten, verwaltet und veräußert.<br />

RECHTE BESTIMMTER PERSONEN AM ANLAGEOBJEKT<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 2 VermVerkProspV)<br />

Der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern <strong>der</strong> Emittentin, den<br />

Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Emittentin, den Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrats<br />

<strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin, dem Mittelverwendungskontrolleur o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in stand o<strong>der</strong> steht kein Eigentum am Anlageobjekt o<strong>der</strong> wesentlichen<br />

Teilen desselben zu. Ihnen steht auch aus an<strong>der</strong>en Gründen keine dingliche<br />

Berechtigung am Anlageobjekt zu.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 79

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