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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

ZEICHNUNGSFRIST UND MÖGLICHKEITEN ZUR VORZEITIGEN<br />

SCHLIESSUNG (§ 4 ZIFFER 7 VermVerkProspV)<br />

Das öffentliche Angebot beginnt gemäß § 9 Absatz 1 VerkProspG frühestens einen Tag<br />

nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Das Angebot endet am am 31. Dezember<br />

2013. Die Geschäftsführung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft kann nach freiem Ermessen die<br />

Angebotsperiode bis zum 31. Dezember 2014 verlängern. Es besteht keine Möglichkeit,<br />

die Zeichnungsfrist vorzeitig zu schließen o<strong>der</strong> Zeichnungen, Anteile o<strong>der</strong><br />

Beteiligungen zu kürzen.<br />

ERWERBSPREIS (§ 4 ZIFFER 9 VermVerkProspV)<br />

Die Anleger haben für den Erwerb ihrer Anteile an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft jeweils den<br />

Nominalbetrag <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Beitrittserklärung übernommenen Kapitaleinlage an die<br />

Fondsgesellschaft zu zahlen. Der Erwerbspreis entspricht dem Zeichnungsbetrag und<br />

dieser beträgt bei <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage mindestens 5.000 Euro<br />

o<strong>der</strong> einen höheren Betrag - auf volle 100 Euro lautend - und bei <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar mindestens 600 Euro einmalig o<strong>der</strong> einen höheren Betrag - auf volle 10 Euro<br />

lautend - sowie mindestens 50 Euro monatlich o<strong>der</strong> einen höheren Betrag, <strong>der</strong> durch 10<br />

teilbar sein muss.<br />

WEITERE KOSTEN (§ 4 ZIFFER 10 VermVerkProspV)<br />

Die Anleger haben ein Agio in Höhe von 5 Prozent ihrer jeweiligen<br />

Zeichnungssumme zu erbringen.<br />

Außerdem können den Anlegern zusätzliche Kosten für den Geldverkehr<br />

(Überweisungs- und Lastschriftgebühren) entstehen.<br />

Bei verspäteter Leistung <strong>der</strong> Einlage ist die Fondsgesellschaft zur<br />

Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz<br />

gemäß § 247 BGB berechtigt.<br />

Sofern sich die Anleger als beschränkt haftende Gesellschafter direkt an <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft beteiligen wollen, haben sie die Kosten für ihre Eintragung im<br />

Handelsregister sowie für die notarielle Beglaubigung einer zu übergebenden<br />

Handelsregistervollmacht zu tragen.<br />

Den Anlegern können Verwaltungskosten (Porto, Telefonkosten,<br />

Reisekosten, Kosten für einen Bevollmächtigten o<strong>der</strong> Sachverständigen) für die<br />

Ausübung von Mitteilungspfl ichten o<strong>der</strong> Informations- und Kontrollrechten, für<br />

die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft o<strong>der</strong> für die<br />

Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren sowie für die Erteilung von<br />

Weisungen an die Treuhandkommanditistin entstehen.<br />

Bei einer Übertragung einer Beteiligung und/o<strong>der</strong> für die Umwandlung einer<br />

Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Kommanditist haben die Anleger die<br />

anfallenden Kosten zu tragen.<br />

Die Anleger haben sämtliche Kosten zu ersetzen, die <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 76

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