4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
ZEICHNUNGSFRIST UND MÖGLICHKEITEN ZUR VORZEITIGEN<br />
SCHLIESSUNG (§ 4 ZIFFER 7 VermVerkProspV)<br />
Das öffentliche Angebot beginnt gemäß § 9 Absatz 1 VerkProspG frühestens einen Tag<br />
nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Das Angebot endet am am 31. Dezember<br />
2013. Die Geschäftsführung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft kann nach freiem Ermessen die<br />
Angebotsperiode bis zum 31. Dezember 2014 verlängern. Es besteht keine Möglichkeit,<br />
die Zeichnungsfrist vorzeitig zu schließen o<strong>der</strong> Zeichnungen, Anteile o<strong>der</strong><br />
Beteiligungen zu kürzen.<br />
ERWERBSPREIS (§ 4 ZIFFER 9 VermVerkProspV)<br />
Die Anleger haben für den Erwerb ihrer Anteile an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft jeweils den<br />
Nominalbetrag <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Beitrittserklärung übernommenen Kapitaleinlage an die<br />
Fondsgesellschaft zu zahlen. Der Erwerbspreis entspricht dem Zeichnungsbetrag und<br />
dieser beträgt bei <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage mindestens 5.000 Euro<br />
o<strong>der</strong> einen höheren Betrag - auf volle 100 Euro lautend - und bei <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar mindestens 600 Euro einmalig o<strong>der</strong> einen höheren Betrag - auf volle 10 Euro<br />
lautend - sowie mindestens 50 Euro monatlich o<strong>der</strong> einen höheren Betrag, <strong>der</strong> durch 10<br />
teilbar sein muss.<br />
WEITERE KOSTEN (§ 4 ZIFFER 10 VermVerkProspV)<br />
Die Anleger haben ein Agio in Höhe von 5 Prozent ihrer jeweiligen<br />
Zeichnungssumme zu erbringen.<br />
Außerdem können den Anlegern zusätzliche Kosten für den Geldverkehr<br />
(Überweisungs- und Lastschriftgebühren) entstehen.<br />
Bei verspäteter Leistung <strong>der</strong> Einlage ist die Fondsgesellschaft zur<br />
Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz<br />
gemäß § 247 BGB berechtigt.<br />
Sofern sich die Anleger als beschränkt haftende Gesellschafter direkt an <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft beteiligen wollen, haben sie die Kosten für ihre Eintragung im<br />
Handelsregister sowie für die notarielle Beglaubigung einer zu übergebenden<br />
Handelsregistervollmacht zu tragen.<br />
Den Anlegern können Verwaltungskosten (Porto, Telefonkosten,<br />
Reisekosten, Kosten für einen Bevollmächtigten o<strong>der</strong> Sachverständigen) für die<br />
Ausübung von Mitteilungspfl ichten o<strong>der</strong> Informations- und Kontrollrechten, für<br />
die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft o<strong>der</strong> für die<br />
Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren sowie für die Erteilung von<br />
Weisungen an die Treuhandkommanditistin entstehen.<br />
Bei einer Übertragung einer Beteiligung und/o<strong>der</strong> für die Umwandlung einer<br />
Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Kommanditist haben die Anleger die<br />
anfallenden Kosten zu tragen.<br />
Die Anleger haben sämtliche Kosten zu ersetzen, die <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 76