4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
sowie unter Beachtung ihrer gesellschafterlichen<br />
Treuepflicht gegenüber den übrigen Gesellschaftern<br />
gespalten aus, unbeschadet § 7 Ziffer 1 vorletzter<br />
Absatz.<br />
2. Die Treuhän<strong>der</strong>in handelt im Innenverhältnis<br />
ausschließlich im Auftrage und für Rechnung des<br />
Treugebers. Wirtschaftlich ist <strong>der</strong> Treugeber<br />
Kommanditist <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />
3. Die Treuhän<strong>der</strong>in tritt hiermit die Ansprüche aus<br />
dem treuhän<strong>der</strong>isch gehaltenen Kommanditanteil,<br />
aus dem festzustellenden Jahresergebnis (Gewinn<br />
bzw. Verlust) sowie dasjenige, was ihr im Falle ihres<br />
Ausscheidens aus <strong>der</strong> Gesellschaft zusteht, an den<br />
dies mit Unterzeichnung <strong>der</strong> Beitrittserklärung bei<br />
Zustandekommen des Treuhandvertrages<br />
annehmenden Treugeber in dem Umfang ab, wie<br />
diese Ansprüche dem Treugeber nach Maßgabe<br />
dieses Treuhandvertrages gebühren. Die<br />
Treuhän<strong>der</strong>in ist ermächtigt, die an den Treugeber<br />
abgetretenen Ansprüche aus dem Kommanditanteil<br />
im eigenen Namen für Rechnung des Treugebers<br />
einzuziehen.<br />
<strong>4.</strong> Die Treuhän<strong>der</strong>in tritt bereits hiermit für den Fall<br />
<strong>der</strong> Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr<br />
Vermögen bzw. <strong>der</strong> Ablehnung <strong>der</strong> Insolvenzeröffnung<br />
mangels Masse den treuhän<strong>der</strong>isch<br />
gehaltenen Kommanditanteil an den Treugeber<br />
in Höhe des von diesem gezeichneten Kommanditanteils<br />
mit allen damit verbundenen anteiligen<br />
Rechten, Pflichten, Ansprüchen und Verbindlichkeiten<br />
ab. Dieser nimmt die Abtretung mit Abschluss des<br />
Treuhandvertrages an. Entsprechendes gilt für<br />
den Fall, dass Maßnahmen <strong>der</strong> Einzelzwangsvollstreckung<br />
von Privatgläubigern <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in in<br />
den treuhän<strong>der</strong>isch gehaltenen Kommanditanteil<br />
erfolgen. In den vorgenannten Fällen endet <strong>der</strong><br />
Treuhandvertrag mit dem Wirksamwerden <strong>der</strong><br />
Übertragung auf die Treugeber.<br />
§ 3 AUSFÜHRUNG DES<br />
TREUHANDAUFTRAGES<br />
1. Die Treuhän<strong>der</strong>in ist berechtigt, Kommanditkapital<br />
zu zeichnen und dieses durch die Treuhandverträge<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 109<br />
wirtschaftlich zu ersetzen. Bis zur Eintragung im<br />
Handelsregister wird sie als atypisch stiller<br />
Gesellschafter behandelt.<br />
2. Die Treuhän<strong>der</strong>in haftet gemäß §§ 171 Abs. 1, 172<br />
Abs. 1, 3, 4 HGB gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft in Höhe <strong>der</strong> im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsumme, die sie im<br />
Auftrag des Treugebers übernommen hat.<br />
Im Innenverhältnis zur Treuhän<strong>der</strong>in haftet <strong>der</strong><br />
Treugeber allein. Der Treugeber haftet nicht für die<br />
Einzahlungsverpflichtungen an<strong>der</strong>er Treugeber.<br />
Eine gesamtschuldnerische Haftung besteht nicht.<br />
§ 4 EINZAHLUNG DER<br />
ZEICHNUNGSSUMME<br />
1. Die Einzahlung <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Beitrittserklärung vom<br />
Treugeber übernommenen Zeichnungssumme<br />
erfolgt dadurch, dass <strong>der</strong> Treugeber seine<br />
Zeichnungssumme zzgl. des vereinbarten Agios auf<br />
das Einzahlungskonto <strong>der</strong> Fondsgesellschaft gemäß<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>/Beitrittserklärung einzahlt.<br />
Die Einzahlung auf ein an<strong>der</strong>es Konto <strong>der</strong><br />
Gesellschaft ist unschädlich.<br />
2. Erfüllt ein Treugeber die von ihm übernommene<br />
Zahlungsverpflichtung auf die Kommanditeinlage<br />
nicht fristgerecht, ist die Treuhän<strong>der</strong>in berechtigt,<br />
Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe von 5<br />
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />
<strong>der</strong> EZB zu verlangen und diesen Anspruch an die<br />
Fondsgesellschaft abzutreten. Die Geltendmachung<br />
eines weiteren Schadens durch die Fondsgesellschaft<br />
bzw. die Treuhän<strong>der</strong>in bleibt in beiden Fällen<br />
hiervon unberührt. Die Regelungen des<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es gelten hierfür entsprechend.<br />
3. Erbringt ein Treugeber seine Zeichnungssumme<br />
trotz Mahnung und nach Fristsetzung nicht o<strong>der</strong> nur<br />
teilweise, ist die Treuhän<strong>der</strong>in außerdem berechtigt,<br />
von dem Treuhandvertrag bzw. dem Beitrittsvertrag<br />
zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung<br />
zu verlangen.<br />
Die mit <strong>der</strong> Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
bzw. dem Rücktritt entstehenden Kosten, mindestens