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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

sowie unter Beachtung ihrer gesellschafterlichen<br />

Treuepflicht gegenüber den übrigen Gesellschaftern<br />

gespalten aus, unbeschadet § 7 Ziffer 1 vorletzter<br />

Absatz.<br />

2. Die Treuhän<strong>der</strong>in handelt im Innenverhältnis<br />

ausschließlich im Auftrage und für Rechnung des<br />

Treugebers. Wirtschaftlich ist <strong>der</strong> Treugeber<br />

Kommanditist <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />

3. Die Treuhän<strong>der</strong>in tritt hiermit die Ansprüche aus<br />

dem treuhän<strong>der</strong>isch gehaltenen Kommanditanteil,<br />

aus dem festzustellenden Jahresergebnis (Gewinn<br />

bzw. Verlust) sowie dasjenige, was ihr im Falle ihres<br />

Ausscheidens aus <strong>der</strong> Gesellschaft zusteht, an den<br />

dies mit Unterzeichnung <strong>der</strong> Beitrittserklärung bei<br />

Zustandekommen des Treuhandvertrages<br />

annehmenden Treugeber in dem Umfang ab, wie<br />

diese Ansprüche dem Treugeber nach Maßgabe<br />

dieses Treuhandvertrages gebühren. Die<br />

Treuhän<strong>der</strong>in ist ermächtigt, die an den Treugeber<br />

abgetretenen Ansprüche aus dem Kommanditanteil<br />

im eigenen Namen für Rechnung des Treugebers<br />

einzuziehen.<br />

<strong>4.</strong> Die Treuhän<strong>der</strong>in tritt bereits hiermit für den Fall<br />

<strong>der</strong> Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr<br />

Vermögen bzw. <strong>der</strong> Ablehnung <strong>der</strong> Insolvenzeröffnung<br />

mangels Masse den treuhän<strong>der</strong>isch<br />

gehaltenen Kommanditanteil an den Treugeber<br />

in Höhe des von diesem gezeichneten Kommanditanteils<br />

mit allen damit verbundenen anteiligen<br />

Rechten, Pflichten, Ansprüchen und Verbindlichkeiten<br />

ab. Dieser nimmt die Abtretung mit Abschluss des<br />

Treuhandvertrages an. Entsprechendes gilt für<br />

den Fall, dass Maßnahmen <strong>der</strong> Einzelzwangsvollstreckung<br />

von Privatgläubigern <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in in<br />

den treuhän<strong>der</strong>isch gehaltenen Kommanditanteil<br />

erfolgen. In den vorgenannten Fällen endet <strong>der</strong><br />

Treuhandvertrag mit dem Wirksamwerden <strong>der</strong><br />

Übertragung auf die Treugeber.<br />

§ 3 AUSFÜHRUNG DES<br />

TREUHANDAUFTRAGES<br />

1. Die Treuhän<strong>der</strong>in ist berechtigt, Kommanditkapital<br />

zu zeichnen und dieses durch die Treuhandverträge<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 109<br />

wirtschaftlich zu ersetzen. Bis zur Eintragung im<br />

Handelsregister wird sie als atypisch stiller<br />

Gesellschafter behandelt.<br />

2. Die Treuhän<strong>der</strong>in haftet gemäß §§ 171 Abs. 1, 172<br />

Abs. 1, 3, 4 HGB gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft in Höhe <strong>der</strong> im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme, die sie im<br />

Auftrag des Treugebers übernommen hat.<br />

Im Innenverhältnis zur Treuhän<strong>der</strong>in haftet <strong>der</strong><br />

Treugeber allein. Der Treugeber haftet nicht für die<br />

Einzahlungsverpflichtungen an<strong>der</strong>er Treugeber.<br />

Eine gesamtschuldnerische Haftung besteht nicht.<br />

§ 4 EINZAHLUNG DER<br />

ZEICHNUNGSSUMME<br />

1. Die Einzahlung <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Beitrittserklärung vom<br />

Treugeber übernommenen Zeichnungssumme<br />

erfolgt dadurch, dass <strong>der</strong> Treugeber seine<br />

Zeichnungssumme zzgl. des vereinbarten Agios auf<br />

das Einzahlungskonto <strong>der</strong> Fondsgesellschaft gemäß<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>/Beitrittserklärung einzahlt.<br />

Die Einzahlung auf ein an<strong>der</strong>es Konto <strong>der</strong><br />

Gesellschaft ist unschädlich.<br />

2. Erfüllt ein Treugeber die von ihm übernommene<br />

Zahlungsverpflichtung auf die Kommanditeinlage<br />

nicht fristgerecht, ist die Treuhän<strong>der</strong>in berechtigt,<br />

Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe von 5<br />

Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />

<strong>der</strong> EZB zu verlangen und diesen Anspruch an die<br />

Fondsgesellschaft abzutreten. Die Geltendmachung<br />

eines weiteren Schadens durch die Fondsgesellschaft<br />

bzw. die Treuhän<strong>der</strong>in bleibt in beiden Fällen<br />

hiervon unberührt. Die Regelungen des<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es gelten hierfür entsprechend.<br />

3. Erbringt ein Treugeber seine Zeichnungssumme<br />

trotz Mahnung und nach Fristsetzung nicht o<strong>der</strong> nur<br />

teilweise, ist die Treuhän<strong>der</strong>in außerdem berechtigt,<br />

von dem Treuhandvertrag bzw. dem Beitrittsvertrag<br />

zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung<br />

zu verlangen.<br />

Die mit <strong>der</strong> Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

bzw. dem Rücktritt entstehenden Kosten, mindestens

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