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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Abtretungsempfängers als auch die verbleibende Beteiligung des Abtretenden – bei<br />

Ehegatten die zusammengerechneten Beteiligungen – noch einen Betrag von mindestens<br />

5.000 Euro erreicht. Die Übertragung ist von <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft,<br />

vertreten durch die Geschäftsführung, abhängig. Die Zustimmung darf nur aus<br />

wichtigem Grund versagt werden. Bei (Sicherheits-) Abtretungen eines Treugeberanteils<br />

gilt Entsprechendes. Abtretungen können nur mit Wirkung zum Ende eines Monats<br />

erfolgen; dies gilt nicht für Sicherungsabtretungen sowie für Übertragungen im Wege<br />

<strong>der</strong> Schenkung. Bei <strong>der</strong> Abtretung <strong>der</strong> Beteiligung von Anlegern <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar verbleibt <strong>der</strong> Übertragende in <strong>der</strong> Zahlungsverpfl ichtung<br />

gegenüber <strong>der</strong> Fondsgesellschaft hinsichtlich <strong>der</strong> nicht geleisteten Ratenzahlungen.<br />

KÜNDIGUNG<br />

Die Gesellschaft kann von jedem Kommanditisten/Treugeber frühestens nach Ablauf<br />

von 120 Monaten (10 Jahre) nach seiner ersten Kapitaleinzahlung schriftlich gekündigt<br />

werden. Nach Ablauf von 120 Monaten kann die Gesellschaft von jedem Gesellschafter<br />

zum 20. eines jeden Monats, eingehend bei <strong>der</strong> Gesellschaft, mit Wirkung zum<br />

Monatsende schriftlich gekündigt werden. Teilkündigungen von Gesellschaftern über<br />

Anteile sind möglich, solange eine Mindestbeteiligung in Höhe eines nominalen<br />

Kapitals (Kapitalkonto I) von 5.000 Euro verbleibt und <strong>der</strong> Rest durch 100 teilbar ist.<br />

Das Recht auf eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde<br />

bleibt unberührt.<br />

Der geschäftsführenden Kommanditistin steht erstmals ein Kündigungsrecht<br />

zum 31. Dezember 2028 zu. Das Recht auf eine außerordentliche fristlose Kündigung<br />

aus wichtigem Grunde bleibt davon unberührt. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung<br />

gegenüber <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, die sämtlichen Gesellschaftern schriftlich mitzuteilen<br />

ist. Die Komplementärin ist zur ordentlichen Kündigung <strong>der</strong> Gesellschaft nicht<br />

berechtigt.<br />

Der Kommanditist/Treugeber kann die Gesellschaft vor Ablauf von 120<br />

Monaten nach seiner ersten Kapitaleinzahlung kündigen, wenn er sich in einer<br />

wirtschaftlichen Notlage befi ndet. Eine wirtschaftliche Notlage liegt vor, wenn bei<br />

dem Kommanditisten/Treugeber aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses<br />

eine fi nanzielle Notlage eintritt, welche den Geldbedarf auslöst. Für diesen Fall <strong>der</strong><br />

Kündigung hat <strong>der</strong> Kommanditist/Treugeber eine Kündigungsgebühr von 2 Prozent<br />

<strong>der</strong> Beteiligungssumme für jedes angefangene und nicht eingehaltene Jahr <strong>der</strong><br />

10-jährigen Beteiligungsdauer an die geschäftsführende Kommanditistin zu zahlen.<br />

AUSSCHEIDEN, ABFINDUNG<br />

Scheiden Gesellschafter aus <strong>der</strong> Fondsgesellschaft aus, so wird die Fondsgesellschaft<br />

nicht aufgelöst, son<strong>der</strong>n unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Gründe<br />

für das Ausscheiden sind unter an<strong>der</strong>em:<br />

Kündigung,<br />

Ausschluss aus wichtigem Grund,<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 68

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