4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Abtretungsempfängers als auch die verbleibende Beteiligung des Abtretenden – bei<br />
Ehegatten die zusammengerechneten Beteiligungen – noch einen Betrag von mindestens<br />
5.000 Euro erreicht. Die Übertragung ist von <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft,<br />
vertreten durch die Geschäftsführung, abhängig. Die Zustimmung darf nur aus<br />
wichtigem Grund versagt werden. Bei (Sicherheits-) Abtretungen eines Treugeberanteils<br />
gilt Entsprechendes. Abtretungen können nur mit Wirkung zum Ende eines Monats<br />
erfolgen; dies gilt nicht für Sicherungsabtretungen sowie für Übertragungen im Wege<br />
<strong>der</strong> Schenkung. Bei <strong>der</strong> Abtretung <strong>der</strong> Beteiligung von Anlegern <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar verbleibt <strong>der</strong> Übertragende in <strong>der</strong> Zahlungsverpfl ichtung<br />
gegenüber <strong>der</strong> Fondsgesellschaft hinsichtlich <strong>der</strong> nicht geleisteten Ratenzahlungen.<br />
KÜNDIGUNG<br />
Die Gesellschaft kann von jedem Kommanditisten/Treugeber frühestens nach Ablauf<br />
von 120 Monaten (10 Jahre) nach seiner ersten Kapitaleinzahlung schriftlich gekündigt<br />
werden. Nach Ablauf von 120 Monaten kann die Gesellschaft von jedem Gesellschafter<br />
zum 20. eines jeden Monats, eingehend bei <strong>der</strong> Gesellschaft, mit Wirkung zum<br />
Monatsende schriftlich gekündigt werden. Teilkündigungen von Gesellschaftern über<br />
Anteile sind möglich, solange eine Mindestbeteiligung in Höhe eines nominalen<br />
Kapitals (Kapitalkonto I) von 5.000 Euro verbleibt und <strong>der</strong> Rest durch 100 teilbar ist.<br />
Das Recht auf eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde<br />
bleibt unberührt.<br />
Der geschäftsführenden Kommanditistin steht erstmals ein Kündigungsrecht<br />
zum 31. Dezember 2028 zu. Das Recht auf eine außerordentliche fristlose Kündigung<br />
aus wichtigem Grunde bleibt davon unberührt. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung<br />
gegenüber <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, die sämtlichen Gesellschaftern schriftlich mitzuteilen<br />
ist. Die Komplementärin ist zur ordentlichen Kündigung <strong>der</strong> Gesellschaft nicht<br />
berechtigt.<br />
Der Kommanditist/Treugeber kann die Gesellschaft vor Ablauf von 120<br />
Monaten nach seiner ersten Kapitaleinzahlung kündigen, wenn er sich in einer<br />
wirtschaftlichen Notlage befi ndet. Eine wirtschaftliche Notlage liegt vor, wenn bei<br />
dem Kommanditisten/Treugeber aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses<br />
eine fi nanzielle Notlage eintritt, welche den Geldbedarf auslöst. Für diesen Fall <strong>der</strong><br />
Kündigung hat <strong>der</strong> Kommanditist/Treugeber eine Kündigungsgebühr von 2 Prozent<br />
<strong>der</strong> Beteiligungssumme für jedes angefangene und nicht eingehaltene Jahr <strong>der</strong><br />
10-jährigen Beteiligungsdauer an die geschäftsführende Kommanditistin zu zahlen.<br />
AUSSCHEIDEN, ABFINDUNG<br />
Scheiden Gesellschafter aus <strong>der</strong> Fondsgesellschaft aus, so wird die Fondsgesellschaft<br />
nicht aufgelöst, son<strong>der</strong>n unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Gründe<br />
für das Ausscheiden sind unter an<strong>der</strong>em:<br />
Kündigung,<br />
Ausschluss aus wichtigem Grund,<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 68