4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Die Treuhandkommanditistin ist eine Tochtergesellschaft <strong>der</strong> L’or AG. Die L’or<br />
AG ist zugleich geschäftsführende Kommanditistin <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Die L’or AG<br />
hat bereits vergleichbare Edelmetallfonds aufgelegt und führt <strong>der</strong>en Geschäfte ebenfalls<br />
als geschäftsführende Kommanditistin. Es bestehen keine Umstände o<strong>der</strong> Beziehungen, die<br />
Interessenkonfl ikte <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin begründen können.<br />
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLEUR<br />
(§ 12 ABSATZ 4 VermVerkProspV)<br />
Die Mittelverwendungskontrolle erfolgt durch Herrn Steuerberater Rüdiger Frenzel,<br />
Geschäftsanschrift: Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit<br />
als Mittelverwendungskontrolleur ist <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrollvertrag vom<br />
20. September 2011 (siehe Seite 114 f.).<br />
Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs ist die Sicherstellung einer<br />
durchgängigen Mittelverwendungskontrolle während <strong>der</strong> Investitionsphase unter<br />
Einhaltung <strong>der</strong> Investitionskriterien. Der Mittelverwendungskontrolleur hat folgende<br />
wesentliche Rechte und Pfl ichten: Zahlungen von Anlegern erfolgen auf das Konto <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft. Für die Freigabe von Zahlungsmitteln von dem Konto <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft ist die Fondsgesellschaft nur zusammen mit dem<br />
Mittelverwendungskontrolleur berechtigt. Über die Einlagen auf dem Konto <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft darf <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrolleur für Rechnung <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft nur verfügen, wenn die Voraussetzungen des Investitionsplans dieses<br />
Verkaufsprospektes erfüllt sind. Insbeson<strong>der</strong>e hat <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrolleur daher<br />
sicherzustellen, dass die Einlagen <strong>der</strong> Anleger für den Kauf <strong>der</strong> Edelmetalle Gold, Silber<br />
und Platin, werwendet werden.<br />
Für seine Tätigkeit erhält <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrolleur von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der<br />
Mittelverwendungskontrolleur übt seine Tätigkeit als Mittelverwendungs kontrolleur<br />
auch bei an<strong>der</strong>en, vergleichbaren Vermögensanlagen aus.<br />
Es bestehen keine Umstände o<strong>der</strong> Beziehungen, die Interessenkonfl ikte des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs begründen können.<br />
SONSTIGE PERSONEN (§ 12 ABSATZ 4 IN VERBINDUNG<br />
MIT § 12 ABSATZ 1 UND 2 VermVerkProspV)<br />
Über die nach <strong>der</strong> VermVerkProspV angabepfl ichtigen Personen hinaus hat niemand<br />
die Herausgabe o<strong>der</strong> den Inhalt dieses Prospektes o<strong>der</strong> die Abgabe o<strong>der</strong> den Inhalt des<br />
Angebotes dieser Vermögensanlage wesentlich beeinfl usst.<br />
ÜBERNOMMENE GEWÄHRLEISTUNG (§ 14 VermVerkProspV)<br />
Für das Angebot <strong>der</strong> Vermögensanlage, für <strong>der</strong>en Verzinsung o<strong>der</strong> Rückzahlung hat<br />
we<strong>der</strong> eine juristische Person o<strong>der</strong> Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 88