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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Die Treuhandkommanditistin ist eine Tochtergesellschaft <strong>der</strong> L’or AG. Die L’or<br />

AG ist zugleich geschäftsführende Kommanditistin <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Die L’or AG<br />

hat bereits vergleichbare Edelmetallfonds aufgelegt und führt <strong>der</strong>en Geschäfte ebenfalls<br />

als geschäftsführende Kommanditistin. Es bestehen keine Umstände o<strong>der</strong> Beziehungen, die<br />

Interessenkonfl ikte <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin begründen können.<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLEUR<br />

(§ 12 ABSATZ 4 VermVerkProspV)<br />

Die Mittelverwendungskontrolle erfolgt durch Herrn Steuerberater Rüdiger Frenzel,<br />

Geschäftsanschrift: Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit<br />

als Mittelverwendungskontrolleur ist <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrollvertrag vom<br />

20. September 2011 (siehe Seite 114 f.).<br />

Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs ist die Sicherstellung einer<br />

durchgängigen Mittelverwendungskontrolle während <strong>der</strong> Investitionsphase unter<br />

Einhaltung <strong>der</strong> Investitionskriterien. Der Mittelverwendungskontrolleur hat folgende<br />

wesentliche Rechte und Pfl ichten: Zahlungen von Anlegern erfolgen auf das Konto <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft. Für die Freigabe von Zahlungsmitteln von dem Konto <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft ist die Fondsgesellschaft nur zusammen mit dem<br />

Mittelverwendungskontrolleur berechtigt. Über die Einlagen auf dem Konto <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft darf <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrolleur für Rechnung <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft nur verfügen, wenn die Voraussetzungen des Investitionsplans dieses<br />

Verkaufsprospektes erfüllt sind. Insbeson<strong>der</strong>e hat <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrolleur daher<br />

sicherzustellen, dass die Einlagen <strong>der</strong> Anleger für den Kauf <strong>der</strong> Edelmetalle Gold, Silber<br />

und Platin, werwendet werden.<br />

Für seine Tätigkeit erhält <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrolleur von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der<br />

Mittelverwendungskontrolleur übt seine Tätigkeit als Mittelverwendungs kontrolleur<br />

auch bei an<strong>der</strong>en, vergleichbaren Vermögensanlagen aus.<br />

Es bestehen keine Umstände o<strong>der</strong> Beziehungen, die Interessenkonfl ikte des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs begründen können.<br />

SONSTIGE PERSONEN (§ 12 ABSATZ 4 IN VERBINDUNG<br />

MIT § 12 ABSATZ 1 UND 2 VermVerkProspV)<br />

Über die nach <strong>der</strong> VermVerkProspV angabepfl ichtigen Personen hinaus hat niemand<br />

die Herausgabe o<strong>der</strong> den Inhalt dieses Prospektes o<strong>der</strong> die Abgabe o<strong>der</strong> den Inhalt des<br />

Angebotes dieser Vermögensanlage wesentlich beeinfl usst.<br />

ÜBERNOMMENE GEWÄHRLEISTUNG (§ 14 VermVerkProspV)<br />

Für das Angebot <strong>der</strong> Vermögensanlage, für <strong>der</strong>en Verzinsung o<strong>der</strong> Rückzahlung hat<br />

we<strong>der</strong> eine juristische Person o<strong>der</strong> Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 88

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