4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
KAPITEL E · ANHANG<br />
Der Beitritt zur Fondsgesellschaft wird wirksam, wenn die Gesellschaft dieses Angebot<br />
durch Gegenzeichnung <strong>der</strong> Beitrittserklärung annimmt.<br />
Dem Anleger werden die Annahme seines Angebotes und <strong>der</strong> Beitritt schriftlich<br />
bestätigt.<br />
2. WIDERRUFSRECHT<br />
Dem Anleger steht ein gesetzliches Wi<strong>der</strong>rufsrecht nach § 355 BGB zu (siehe<br />
Wi<strong>der</strong>rufsbelehrung in <strong>der</strong> Beitrittserklärung).<br />
3. MINDESTLAUFZEIT DER VERTRÄGE, VERTRAGLICHE<br />
KÜNDIGUNGSREGELUNGEN<br />
Die Fondsgesellschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Die Anleger können ihre Beteiligung<br />
frühestens nach Ablauf von 120 Monaten (10 Jahre) nach ihrer ersten Kapitaleinzahlung<br />
schriftlich kündigen. Nach Ablauf von 120 Monaten können die Anleger ihre Beteiligung<br />
zum 20. eines jeden Monats mit Wirkung zum Monatsende ordentlich kündigen.<br />
Die Anleger können ihre Beteiligung vor Ablauf von 120 Monaten nach ihrer ersten<br />
Kapitaleinzahlung kündigen, wenn sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befi nden.<br />
Eine wirtschaftliche Notlage liegt vor, wenn bei dem Anleger aufgrund eines unvorhergesehenen<br />
Ereignisses eine fi nanzielle Notlage eintritt, welche den Geldbedarf auslöst.<br />
Für diesen Fall <strong>der</strong> Kündigung hat <strong>der</strong> Anleger eine Kündigungsgebühr von 2 Prozent<br />
<strong>der</strong> Beteiligungssumme für jedes angefangene und nicht eingehaltene Jahr <strong>der</strong> 10-jährigen<br />
Beteiligungsdauer an die geschäftsführende Kommanditistin zu zahlen. Der Anleger<br />
kann die Beteiligung jedoch je<strong>der</strong>zeit kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt,<br />
also wenn die Vertragsfortsetzung für ihn unzumutbar ist. Die Kündigung muss<br />
schriftlich erfolgen.<br />
<strong>4.</strong> RECHTSORDNUNG UND GERICHTSSTAND<br />
Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt sowie die Rechtsbeziehung des<br />
Anlegers unter dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft sowie dem Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag mit <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin fi ndet deutsches Recht<br />
Anwendung.<br />
Sofern <strong>der</strong> Anleger Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten für den<br />
Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen. Ansonsten ist als Gerichtsstand für den<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft und für den Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
<strong>der</strong> Sitz <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, also Nienburg, vereinbart.<br />
5. VERTRAGSSPRACHE<br />
Die Vertragssprache ist Deutsch.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 124