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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL E · ANHANG<br />

Der Beitritt zur Fondsgesellschaft wird wirksam, wenn die Gesellschaft dieses Angebot<br />

durch Gegenzeichnung <strong>der</strong> Beitrittserklärung annimmt.<br />

Dem Anleger werden die Annahme seines Angebotes und <strong>der</strong> Beitritt schriftlich<br />

bestätigt.<br />

2. WIDERRUFSRECHT<br />

Dem Anleger steht ein gesetzliches Wi<strong>der</strong>rufsrecht nach § 355 BGB zu (siehe<br />

Wi<strong>der</strong>rufsbelehrung in <strong>der</strong> Beitrittserklärung).<br />

3. MINDESTLAUFZEIT DER VERTRÄGE, VERTRAGLICHE<br />

KÜNDIGUNGSREGELUNGEN<br />

Die Fondsgesellschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Die Anleger können ihre Beteiligung<br />

frühestens nach Ablauf von 120 Monaten (10 Jahre) nach ihrer ersten Kapitaleinzahlung<br />

schriftlich kündigen. Nach Ablauf von 120 Monaten können die Anleger ihre Beteiligung<br />

zum 20. eines jeden Monats mit Wirkung zum Monatsende ordentlich kündigen.<br />

Die Anleger können ihre Beteiligung vor Ablauf von 120 Monaten nach ihrer ersten<br />

Kapitaleinzahlung kündigen, wenn sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befi nden.<br />

Eine wirtschaftliche Notlage liegt vor, wenn bei dem Anleger aufgrund eines unvorhergesehenen<br />

Ereignisses eine fi nanzielle Notlage eintritt, welche den Geldbedarf auslöst.<br />

Für diesen Fall <strong>der</strong> Kündigung hat <strong>der</strong> Anleger eine Kündigungsgebühr von 2 Prozent<br />

<strong>der</strong> Beteiligungssumme für jedes angefangene und nicht eingehaltene Jahr <strong>der</strong> 10-jährigen<br />

Beteiligungsdauer an die geschäftsführende Kommanditistin zu zahlen. Der Anleger<br />

kann die Beteiligung jedoch je<strong>der</strong>zeit kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt,<br />

also wenn die Vertragsfortsetzung für ihn unzumutbar ist. Die Kündigung muss<br />

schriftlich erfolgen.<br />

<strong>4.</strong> RECHTSORDNUNG UND GERICHTSSTAND<br />

Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt sowie die Rechtsbeziehung des<br />

Anlegers unter dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft sowie dem Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag mit <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin fi ndet deutsches Recht<br />

Anwendung.<br />

Sofern <strong>der</strong> Anleger Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten für den<br />

Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen. Ansonsten ist als Gerichtsstand für den<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft und für den Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

<strong>der</strong> Sitz <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, also Nienburg, vereinbart.<br />

5. VERTRAGSSPRACHE<br />

Die Vertragssprache ist Deutsch.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 124

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