4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Erwerb von Beteiligungen an an<strong>der</strong>en Unternehmen, den Ausschluss <strong>der</strong> persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin aus wichtigem Grund und die Bestellung einer neuen<br />
geschäftsführenden Kommanditistin bedürfen einer Mehrheit von 75 Prozent <strong>der</strong><br />
abgegebenen stimmberechtigten Stimmen.<br />
Die Geschäftsführung entscheidet nach freiem Ermessen, ob die Beschlüsse in<br />
<strong>der</strong> Gesellschaftsversammlung o<strong>der</strong> im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden.<br />
Gesellschafterbeschlüsse können nur innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung<br />
durch Klage gegen die Fondsgesellschaft angefochten werden.<br />
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE<br />
Die Mittelverwendungskontrolle erfolgt durch Herrn Steuerberater Rüdiger Frenzel,<br />
<strong>der</strong> für diese Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 20.000 Euro zzgl. <strong>der</strong> zum<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer erhält. Diese Vergütung ist<br />
zum 01. Januar 2014 fällig. Hinsichtlich <strong>der</strong> Rechte und Pfl ichten aus diesem Vertrag wird<br />
auf die Ausführungen zum Mittelverwendungskontrollvertrag auf Seite 71 f. verwiesen.<br />
ERGEBNISBETEILIGUNG<br />
Für die Ermittlung <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustbeteiligung <strong>der</strong> einzelnen Kommanditisten/<br />
Treugeber ist von dem Gewinn und Verlust auszugehen, <strong>der</strong> sich aus <strong>der</strong> jährlich<br />
aufzustellenden und durch Gesellschafterbeschluss festgestellten Handelsbilanz<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft unter Berücksichtigung <strong>der</strong> an die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin und die Treuhandkommanditistin vorab zu zahlenden Vergütungen<br />
sowie unter Berücksichtigung <strong>der</strong> an die geschäftsführende Kommanditistin und die<br />
an<strong>der</strong>en Vertragspartner zu zahlenden Vergütungen ergibt, die jeweils als Aufwand<br />
gelten (vgl. hierzu auch die auf Seite 42 ff. im Abschnitt „Planungsrechnung 2012 bis<br />
2023“ aufgeführten Kosten und Gebühren). Der im Jahresabschluss ausgewiesene<br />
Gewinn o<strong>der</strong> Verlust eines Geschäftsjahres ist den Gesellschaftern entsprechend dem<br />
Verhältnis ihrer Beteiligung, gerechnet nach dem Kapitalkonto <strong>II</strong>, voll zuzuweisen. Im<br />
Falle <strong>der</strong> ratenweisen Einzahlung von Einlagen wird <strong>der</strong> Stand des Kapitalkontos <strong>II</strong>I<br />
zum jeweiligen 30. Juni eines jeden Geschäftsjahres zugrunde gelegt, soweit die Raten<br />
vertragsgemäß gezahlt wurden. Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall, so wird <strong>der</strong> Stand des<br />
Kapitalkontos <strong>II</strong>I zum 01. Januar des betreffenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt.<br />
Soweit Gesellschafter den fälligen Teil <strong>der</strong> Einlage ganz o<strong>der</strong> teilweise erst zu einem<br />
späteren Zeitpunkt leisten, nehmen sie mit dem verspätet gezahlten Teil <strong>der</strong> Einlage<br />
am Ergebnis <strong>der</strong> Gesellschaft erst in dem entsprechenden Jahr teil.<br />
ÜBERTRAGUNG VON GESELLSCHAFTSANTEILEN<br />
Je<strong>der</strong> Gesellschafter kann seine Beteiligung übertragen, sofern seine Einlage bei <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft eingezahlt o<strong>der</strong> sichergestellt ist, dass <strong>der</strong> Übernehmer die Einzahlung<br />
leistet. Teilabtretungen sind nur zulässig, wenn die abgetretene Kommanditbeteiligung<br />
(Kapitalkonto I) durch 100 ohne Rest teilbar ist und sowohl die Beteiligung des<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 67