4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Anleger (ohne Agio) hinausgeht. Weitere Vergütungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
erfolgten Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten und Treugeber in die<br />
Fondsgesellschaft sind darüber hinaus geschuldet, wenn <strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach<br />
Kosten über den bisherigen höchsten Depotwert, <strong>der</strong> für die Bemessung <strong>der</strong> erstmaligen<br />
zusätzlichen Vergütung für die Vermittlung von Kommanditisten und Treugebern<br />
maßgeblich war, zzgl. 5 Prozent hinausgeht. Die Vergütung beträgt in diesen Fällen<br />
10 Prozent des Betrages zwischen dem bisherigen Hoch zzgl. 5 Prozent und dem neuen<br />
Hoch (All-Time-High/High-Watermark-Prinzip).<br />
Die Treuhandkommanditistin ist am Gewinn <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im<br />
Verhältnis ihrer Pfl ichteinlage zum Gesamtkapital <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligt. Die<br />
Treuhandkommanditistin erhält für ihre Leistungen aus dem Treuhandvertrag von <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von monatlich 1/12 von 0,18 Prozent des<br />
zum letzten Tag des jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten zzgl. <strong>der</strong><br />
zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer.<br />
Über die zuvor dargestellten Vergütungen hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern/Gesellschaftern<br />
zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung keine weiteren<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge, insbeson<strong>der</strong>e<br />
Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen je<strong>der</strong> Art innerhalb und außerhalb des<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es, zu.<br />
Die Gründungsgesellschafter/Gesellschafter zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung<br />
halten we<strong>der</strong> unmittelbar noch mittelbar Beteiligungen an Unternehmen,<br />
die mit dem Vertrieb <strong>der</strong> emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die <strong>der</strong><br />
Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen o<strong>der</strong> die im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Herstellung o<strong>der</strong> Anschaffung des Anlageobjekts Lieferungen o<strong>der</strong> Leistungen erbringen.<br />
Die Gründungsgesellschafter/Gesellschafter zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung<br />
sind zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung für <strong>der</strong>artige Unternehmen nicht tätig.<br />
Die Gründungsgesellschafter/Gesellschafter zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospekt aufstellung<br />
sowie Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsführung o<strong>der</strong> des Vorstandes, Aufsichtsgremien<br />
und Beiräte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in sowie sonstiger Personen haben<br />
keine Eintragungen in Bezug auf eine Verurteilung wegen einer Straftat nach<br />
den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs,<br />
§ 54 Kreditwesengesetzes,<br />
§ 38 Wertpapierhandelsgesetz o<strong>der</strong><br />
§ 369 Abgabenordnung<br />
in einem Führungszeugnis enthalten. Ebenfalls erfolgte auch keine ausländische<br />
Verurteilung wegen einer Straftat, die mit den vorgenannten Straftaten vergleichbar ist.<br />
Über das Vermögen eines Gründungsgesellschafters o<strong>der</strong> eines Gesellschafters<br />
zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>der</strong><br />
mangels Masse abgewiesen. Ein Gründungsgesellschafter o<strong>der</strong> Gesellschafter zum<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung war bei keiner Geschäftsführung einer Gesellschaft<br />
tätig, über <strong>der</strong>en Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>der</strong> mangels Masse<br />
abgewiesen wurde.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 85