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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Anleger (ohne Agio) hinausgeht. Weitere Vergütungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

erfolgten Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten und Treugeber in die<br />

Fondsgesellschaft sind darüber hinaus geschuldet, wenn <strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach<br />

Kosten über den bisherigen höchsten Depotwert, <strong>der</strong> für die Bemessung <strong>der</strong> erstmaligen<br />

zusätzlichen Vergütung für die Vermittlung von Kommanditisten und Treugebern<br />

maßgeblich war, zzgl. 5 Prozent hinausgeht. Die Vergütung beträgt in diesen Fällen<br />

10 Prozent des Betrages zwischen dem bisherigen Hoch zzgl. 5 Prozent und dem neuen<br />

Hoch (All-Time-High/High-Watermark-Prinzip).<br />

Die Treuhandkommanditistin ist am Gewinn <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im<br />

Verhältnis ihrer Pfl ichteinlage zum Gesamtkapital <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligt. Die<br />

Treuhandkommanditistin erhält für ihre Leistungen aus dem Treuhandvertrag von <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von monatlich 1/12 von 0,18 Prozent des<br />

zum letzten Tag des jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten zzgl. <strong>der</strong><br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer.<br />

Über die zuvor dargestellten Vergütungen hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern/Gesellschaftern<br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung keine weiteren<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen je<strong>der</strong> Art innerhalb und außerhalb des<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es, zu.<br />

Die Gründungsgesellschafter/Gesellschafter zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung<br />

halten we<strong>der</strong> unmittelbar noch mittelbar Beteiligungen an Unternehmen,<br />

die mit dem Vertrieb <strong>der</strong> emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die <strong>der</strong><br />

Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen o<strong>der</strong> die im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Herstellung o<strong>der</strong> Anschaffung des Anlageobjekts Lieferungen o<strong>der</strong> Leistungen erbringen.<br />

Die Gründungsgesellschafter/Gesellschafter zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung<br />

sind zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung für <strong>der</strong>artige Unternehmen nicht tätig.<br />

Die Gründungsgesellschafter/Gesellschafter zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospekt aufstellung<br />

sowie Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsführung o<strong>der</strong> des Vorstandes, Aufsichtsgremien<br />

und Beiräte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in sowie sonstiger Personen haben<br />

keine Eintragungen in Bezug auf eine Verurteilung wegen einer Straftat nach<br />

den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs,<br />

§ 54 Kreditwesengesetzes,<br />

§ 38 Wertpapierhandelsgesetz o<strong>der</strong><br />

§ 369 Abgabenordnung<br />

in einem Führungszeugnis enthalten. Ebenfalls erfolgte auch keine ausländische<br />

Verurteilung wegen einer Straftat, die mit den vorgenannten Straftaten vergleichbar ist.<br />

Über das Vermögen eines Gründungsgesellschafters o<strong>der</strong> eines Gesellschafters<br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>der</strong><br />

mangels Masse abgewiesen. Ein Gründungsgesellschafter o<strong>der</strong> Gesellschafter zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung war bei keiner Geschäftsführung einer Gesellschaft<br />

tätig, über <strong>der</strong>en Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>der</strong> mangels Masse<br />

abgewiesen wurde.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 85

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