4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Treuhandvertrag gebührt und <strong>der</strong> Treugeber all<br />
seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.<br />
§ 9 RECHENSCHAFTSBERICHT<br />
1. Die Treuhän<strong>der</strong>in erstattet den Treugebern anhand<br />
des Jahresabschlusses <strong>der</strong> Fondsgesellschaft einen<br />
Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.<br />
Der Bericht hat Angaben über die wesentlichen<br />
Geschäftsvorfälle und die im Jahr durchgeführten<br />
Auszahlungen zu enthalten. Der Bericht kann durch<br />
den Bericht <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ersetzt werden.<br />
2. Die Treuhän<strong>der</strong>in wird die Treugeber über alle<br />
wesentlichen Geschäftsvorgänge informieren, die<br />
ihr als Treuhandkommanditistin zugehen, soweit<br />
dies nicht bereits durch den Bericht <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />
Kommanditistin <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
geschieht.<br />
3. Die Treuhän<strong>der</strong>in wird alle Auszahlungen und Zuflüsse<br />
aus <strong>der</strong> Fondsgesellschaft umgehend an die Treugeber<br />
anteilig entsprechend dem für jeden Treugeber<br />
gehaltenen Kommanditanteil weiterleiten bzw.<br />
veranlassen, dass eine direkte Zahlung erfolgt.<br />
§ 10 TREUGEBERREGISTER/<br />
DATENSCHUTZ<br />
1. Die Treuhän<strong>der</strong>in führt alle Treugeber in einem<br />
Register. Je<strong>der</strong> Treugeber erhält nach Annahme<br />
seiner Beitrittserklärung von <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in eine<br />
schriftliche Bestätigung über die Eintragung seiner<br />
Beteiligung in dieses Register.<br />
2. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass<br />
ihm die Treuhän<strong>der</strong>in Angaben über die übrigen<br />
Treugeber macht. An<strong>der</strong>en Personen als <strong>der</strong><br />
Geschäftsführung darf die Treuhän<strong>der</strong>in keine<br />
Auskünfte über die Beteiligung und die Eintragung<br />
im Register erteilen, es sei denn, <strong>der</strong> Treugeber hat<br />
ausdrücklich zugestimmt, die Treuhän<strong>der</strong>in ist<br />
hierzu gesetzlich verpflichtet o<strong>der</strong> die Offenlegung<br />
erfolgt gegenüber dem zuständigen Finanzamt. Diese<br />
Einschränkung gilt nicht gegenüber gesetzlich zur<br />
Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen,<br />
wenn diese als Berater <strong>der</strong> Fondsgesellschaft tätig<br />
werden.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 111<br />
Die Treuhän<strong>der</strong>in ist jedoch verpflichtet, nach<br />
Auffor<strong>der</strong>ung durch einen o<strong>der</strong> mehrere Treugeber<br />
Mitteilungen an die übrigen Treugeber weiterzuleiten,<br />
vorausgesetzt, die dadurch entstehenden Kosten<br />
werden von dem Treugeber, <strong>der</strong> dies verlangt, im<br />
Vorwege an die Treuhän<strong>der</strong>in gezahlt.<br />
3. Der Treugeber ist verpflichtet, Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Daten<br />
zu seiner Person o<strong>der</strong> zur rechtlichen Inhaberschaft<br />
<strong>der</strong> Gesellschafterbeteiligung mitzuteilen.<br />
<strong>4.</strong> Der Treugeber nimmt zustimmend davon Kenntnis,<br />
dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene<br />
Daten auf EDV-Anlagen gespeichert werden. Er ist<br />
damit einverstanden, dass die in <strong>der</strong> Platzierung des<br />
Eigenkapitals eingeschaltete Gesellschaft über die<br />
Verhältnisse <strong>der</strong> Fondsgesellschaft informiert wird.<br />
§ 11 HAFTUNG DER TREUHÄNDERIN<br />
1. Die Treuhän<strong>der</strong>in hat ihre nach diesem Vertrag<br />
geschuldeten Leistungen mit <strong>der</strong> Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmanns zu erbringen. Sie haftet<br />
gegenüber den Treugebern hinsichtlich Sach- und<br />
Vermögensschäden nur für grob fahrlässige und<br />
vorsätzliche Verletzungen <strong>der</strong> ihr aufgrund dieses<br />
Vertrages obliegenden Pflichten.<br />
2. Die Treuhän<strong>der</strong>in hat we<strong>der</strong> die in den Emissionsunterlagen<br />
enthaltenen Informationen noch die<br />
darin enthaltenen Angaben zum Beteiligungsangebot<br />
geprüft und übernimmt deshalb auch keine Haftung<br />
für den Inhalt. Insbeson<strong>der</strong>e wird keine Haftung für<br />
die Werthaltigkeit <strong>der</strong> Beteiligung sowie <strong>der</strong> Ertragsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> Investitionsobjekte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft,<br />
<strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> geplanten Kosten sowie <strong>der</strong><br />
steuerlichen Auswirkungen übernommen.<br />
Gleichermaßen haftet die Treuhän<strong>der</strong>in nicht für<br />
das Erreichen <strong>der</strong> wirtschaftlichen Zielsetzungen<br />
o<strong>der</strong> die rechtliche Beurteilung von Sachverhalten.<br />
3. Etwaige Ersatzansprüche gegen die Treuhän<strong>der</strong>in<br />
verjähren nach 12 Monaten, soweit nicht kürzere<br />
gesetzliche Verjährungsfristen Anwendung finden.<br />
Die Verjährungsfrist beginnt für alle Ersatzansprüche<br />
gegen die Treuhän<strong>der</strong>in grundsätzlich<br />
mit <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Kenntnisnahme <strong>der</strong><br />
tatsächlichen Umstände, die eine Haftung <strong>der</strong><br />
Treuhän<strong>der</strong>in begründen. Spätestens mit dem