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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

VON DER GESETZLICHEN REGELUNG ABWEICHENDE<br />

BESTIMMUNGEN (§ 5 ZIFFER 3 VermVerkProspV)<br />

Die Satzung <strong>der</strong> Komplementärin enthält keine von <strong>der</strong> gesetzlichen Regelung<br />

abweichenden Bestimmungen. Der <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft enthält<br />

in Bezug auf die Komplementärin die folgende von <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmung<br />

abweichende Regelung: Die Komplementärin ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist,<br />

von <strong>der</strong> Geschäftsführung ausgeschlossen (§ 7 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s). Sie darf von<br />

ihrer Vertretungsmacht keinen Gebrauch machen, soweit sie hierzu nicht zwingend<br />

verpfl ichtet ist (§ 7 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s). Außerdem ist die Komplementärin<br />

nicht zur Leistung einer Einlage verpfl ichtet und sie ist am Ergebnis und Vermögen<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft nicht beteiligt (§ 4 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s). Ferner unterliegt<br />

die Komplementärin keinem Wettbewerbsverbot (§ 5 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s). Die<br />

Bestimmungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft weichen darüber hinaus<br />

folgenden Punkten von den gesetzlichen Bestimmungen ab: § 4 Gesellschafter und<br />

Gesellschaftskapital, § 7 Geschäftsführung und Vertretung, § 9 Konten <strong>der</strong> Gesellschafter,<br />

§ 11 Gesellschafter beschlüsse, § 12 Gesellschafterversammlung, schriftliche Beschlussfassung,<br />

§ 13 Jahres abschluss, § 14 Gewinn-und-Verlust-Rechnung, § 15 Kündigung <strong>der</strong><br />

Gesellschaft und Ausscheiden von Gesellschaftern, § 16 Ausschluss von Gesellschaftern,<br />

§ 17 Abfi ndung, § 18 Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Erbfolge,<br />

§ 20 Schlichtungsvereinbarung, Ombudsverfahren, § 21 Schriftform und Kosten <strong>der</strong><br />

Gesellschaftsgründung.<br />

GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS<br />

(§ 5 ZIFFER 4 VermVerkProspV)<br />

Gegenstand des Unternehmens ist <strong>der</strong> Ankauf, das Halten und Verwalten sowie <strong>der</strong><br />

Verkauf von real existierenden, zertifi zierten Edelmetallen, nämlich Gold, Silber und<br />

Platin, die in Barrenform erworben werden. Der Gesellschaft ist die Durchführung<br />

sämtlicher mit den vorstehenden Geschäften verbundenen Hilfsgeschäfte und<br />

Dienstleistungen erlaubt, die geeignet sind, das Unternehmen zu för<strong>der</strong>n, sofern es sich<br />

nicht um erlaubnispfl ichtige Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) o<strong>der</strong><br />

solche im Sinne des § 34c Gewerbeordnung (GewO) handelt. Die Gesellschaft ist<br />

berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen.<br />

REGISTERGERICHT, HANDELSREGISTERNUMMER<br />

(§ 5 ZIFFER 5 VermVerkProspV)<br />

Die Fondsgesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter <strong>der</strong><br />

Nummer HRA 201485 eingetragen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 82

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