4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Beschränkt haftende Gesellschafterin (Treuhandkommanditistin):<br />
L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Nienburg<br />
Von den Gründungsgesellschaftern haben die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und die Treuhandkommanditistin jeweils eine Pfl ichteinlage in Höhe von 1.000 Euro<br />
übernommen und voll eingezahlt. Hieraus ergibt sich ein Gesamtbetrag <strong>der</strong> von den<br />
Gründungsgesellschaftern insgesamt gezeichneten und eingezahlten Kommanditeinlagen<br />
von 2.000 Euro zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung.<br />
Die Komplementärin ist nicht am Gewinn <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligt. Die<br />
Komplementärin erhält für die Übernahme <strong>der</strong> persönlichen Haftung eine laufende<br />
monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 0,06 Prozent des zum letzten Tag des<br />
jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin ist am Gewinn <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
im Verhältnis ihrer Pfl ichteinlage zum Gesamtkapital <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Geschäftsführung <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft eine laufende monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 2,4<br />
Prozent des zum letzten Tag des jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten<br />
zzgl. <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Weiterhin erhält<br />
die geschäftsführende Kommanditistin für die Übernahme <strong>der</strong> Prospektgestaltung und<br />
Drucklegung eine einmalige Vergütung in Höhe von 100.000 Euro zzgl. <strong>der</strong> zum<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Des Weiteren erhält die<br />
geschäftsführende Kommanditistin für die Durchführung <strong>der</strong> Eigenkapitalvermittlung<br />
und aller damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben (Marketing/Vertrieb) eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von 10 Prozent <strong>der</strong> gezeichneten Kommanditeinlagen.<br />
Sollte die geschäftsführende Kommanditistin im Falle des Verkaufs von Edelmetallen<br />
einen Verkaufspreis erzielen, <strong>der</strong> höher als <strong>der</strong> aktuelle Marktpreis (Ankaufspreis <strong>der</strong><br />
Scheideanstalt) ist, so stehen ihr 50 Prozent <strong>der</strong> Differenz zwischen erzieltem<br />
Verkaufspreis und aktuellem Marktpreis als Gewinnbeteiligung zu. Gleiches gilt für<br />
den Fall des Ankaufs von Edelmetallen zu einem Preis, <strong>der</strong> niedriger ist als <strong>der</strong> aktuelle<br />
Marktpreis (Verkaufspreis <strong>der</strong> Scheideanstalt). Auch hier steht <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />
Kommanditistin 50 Prozent <strong>der</strong> Differenz zwischen Kaufpreis und aktuellem<br />
Marktpreis einschließlich Umsatzsteuer als Gewinnbeteiligung zu. Die Zahlung von<br />
Vergütungen für die Vermittlung von Edelmetallkäufen o<strong>der</strong> -verkäufen ist zulässig,<br />
solange und soweit die Fondsgesellschaft auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gezahlten<br />
Vergütungen einen höheren Verkaufspreis o<strong>der</strong> einen niedrigeren Einkaufspreis<br />
im Vergleich zur Abwicklung zum aktuellen Marktpreis unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Umsatzsteuer am Kauf von Silber und Platin erzielen kann. Für ihre Tätigkeit im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten o<strong>der</strong><br />
Treugeber in die Fondsgesellschaft erhält die geschäftsführende Kommanditistin das<br />
tatsächlich eingeworbene Agio auf das Beteiligungskapital. Sollte <strong>der</strong> Depotwert des<br />
Fonds nach Kosten mehr als 105 Prozent <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Kapitaleinzahlungen <strong>der</strong> Anleger<br />
(ohne Agio) betragen, so hat die geschäftsführende Kommanditistin Anspruch auf eine<br />
zusätzliche Vergütung für die erfolgte Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />
und Treugeber in die Fondsgesellschaft. Diese beträgt 10 Prozent des Betrages, über den<br />
<strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach Kosten über 105 Prozent <strong>der</strong> Kapitaleinzahlungen <strong>der</strong><br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 84