4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Mögliche weitere Gesellschafter sind Anleger, die sich direkt als Kommanditist<br />
an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligen („weitere Kommanditisten“). Die Kommanditeinlage<br />
eines weiteren Kommanditisten entspricht dem Nennbetrag seines beim<br />
Beitritt übernommenen Kapitalanteils (exklusive Agio).<br />
Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin<br />
als Treuhän<strong>der</strong>in beträgt ab <strong>der</strong> ersten Kapitalerhöhung 10 Prozent <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Kapitaleinlage von Anlegern als Treugeber. Auch die weiteren Kommanditisten werden<br />
mit einer Haftsumme von 10 Prozent ihrer jeweiligen Einlage im Handelsregister<br />
eingetragen. Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />
Kommanditistin beträgt 1.000 Euro und damit 100 Prozent ihrer Kapitaleinlage.<br />
BEITRITT DER ANLEGER<br />
Anleger können <strong>der</strong> Fondsgesellschaft direkt als Kommanditisten o<strong>der</strong> mittelbar als<br />
Treugeber bis zum 31. Dezember 2013 („Zeichnungsfrist“) beitreten. Die Geschäftsführung<br />
ist dazu berechtigt, die Zeichnungsfrist nach freiem Ermessen bis zum<br />
31. Dezember 2014 zu verlängern. Die Einzahlung <strong>der</strong> Kapitaleinlage in Höhe von<br />
mindestens 5.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio für Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage erfolgt unmittelbar nach Annahme des Beitritts durch die<br />
Geschäftsführung auf das Konto <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar leisten unmittelbar nach Annahme des Beitritts durch die<br />
Geschäftsführung eine Einmalzahlung in Höhe von 10 Prozent <strong>der</strong> Summe aller<br />
monatlichen Raten (mindestens 600 Euro) zzgl. 5 Prozent Agio auf die gesamte<br />
Zeichnungssumme sowie in den Folgemonaten – jeweils zum ersten Werktag<br />
eines jeden Monats – Raten in Höhe von mindestens 50 Euro auf das Konto <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft. Die Beteiligung als Kommanditist beginnt im Innenverhältnis<br />
<strong>der</strong> Gesellschafter untereinan<strong>der</strong> mit Annahme <strong>der</strong> Beitrittserklärung durch die<br />
Geschäftsführung bzw. für die Treugeber durch die Geschäftsführung und die<br />
Treuhandkommanditistin und die Zahlung <strong>der</strong> vereinbarten Kapitaleinlage an die<br />
Fondsgesellschaft für den ersten Werktag des folgenden Monats. Weitere Voraussetzung<br />
für den Beginn <strong>der</strong> Beteiligung im Innenverhältnis ist für Kommanditisten, die<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft direkt beitreten, die Vorlage <strong>der</strong> notariell beglaubigten<br />
Handelsregistervollmacht (§ 5 Ziffer 2 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es). Im Außenverhältnis<br />
ist die Wirksamkeit aufschiebend bedingt durch die Eintragung in das Handelsregister.<br />
Bis zur Eintragung in das Handelsregister werden Kommanditisten, die <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft direkt beitreten, wie stille Gesellschafter behandelt, soweit<br />
die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />
beteiligen, stehen nach Maßgabe des mit <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin geschlossenen<br />
Treuhandvertrages sowie des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es im Innenverhältnis zu den an<strong>der</strong>en<br />
Gesellschaftern sowie im Verhältnis zueinan<strong>der</strong> wirtschaftlich so, als seien sie direkt als<br />
Kommanditisten an <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligt. Soweit im <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> Rechte<br />
und Pfl ichten für „Kommanditisten“ o<strong>der</strong> „Gesellschafter“ begründet werden, treffen<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 63