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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Mögliche weitere Gesellschafter sind Anleger, die sich direkt als Kommanditist<br />

an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligen („weitere Kommanditisten“). Die Kommanditeinlage<br />

eines weiteren Kommanditisten entspricht dem Nennbetrag seines beim<br />

Beitritt übernommenen Kapitalanteils (exklusive Agio).<br />

Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin<br />

als Treuhän<strong>der</strong>in beträgt ab <strong>der</strong> ersten Kapitalerhöhung 10 Prozent <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Kapitaleinlage von Anlegern als Treugeber. Auch die weiteren Kommanditisten werden<br />

mit einer Haftsumme von 10 Prozent ihrer jeweiligen Einlage im Handelsregister<br />

eingetragen. Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />

Kommanditistin beträgt 1.000 Euro und damit 100 Prozent ihrer Kapitaleinlage.<br />

BEITRITT DER ANLEGER<br />

Anleger können <strong>der</strong> Fondsgesellschaft direkt als Kommanditisten o<strong>der</strong> mittelbar als<br />

Treugeber bis zum 31. Dezember 2013 („Zeichnungsfrist“) beitreten. Die Geschäftsführung<br />

ist dazu berechtigt, die Zeichnungsfrist nach freiem Ermessen bis zum<br />

31. Dezember 2014 zu verlängern. Die Einzahlung <strong>der</strong> Kapitaleinlage in Höhe von<br />

mindestens 5.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio für Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage erfolgt unmittelbar nach Annahme des Beitritts durch die<br />

Geschäftsführung auf das Konto <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar leisten unmittelbar nach Annahme des Beitritts durch die<br />

Geschäftsführung eine Einmalzahlung in Höhe von 10 Prozent <strong>der</strong> Summe aller<br />

monatlichen Raten (mindestens 600 Euro) zzgl. 5 Prozent Agio auf die gesamte<br />

Zeichnungssumme sowie in den Folgemonaten – jeweils zum ersten Werktag<br />

eines jeden Monats – Raten in Höhe von mindestens 50 Euro auf das Konto <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft. Die Beteiligung als Kommanditist beginnt im Innenverhältnis<br />

<strong>der</strong> Gesellschafter untereinan<strong>der</strong> mit Annahme <strong>der</strong> Beitrittserklärung durch die<br />

Geschäftsführung bzw. für die Treugeber durch die Geschäftsführung und die<br />

Treuhandkommanditistin und die Zahlung <strong>der</strong> vereinbarten Kapitaleinlage an die<br />

Fondsgesellschaft für den ersten Werktag des folgenden Monats. Weitere Voraussetzung<br />

für den Beginn <strong>der</strong> Beteiligung im Innenverhältnis ist für Kommanditisten, die<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft direkt beitreten, die Vorlage <strong>der</strong> notariell beglaubigten<br />

Handelsregistervollmacht (§ 5 Ziffer 2 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es). Im Außenverhältnis<br />

ist die Wirksamkeit aufschiebend bedingt durch die Eintragung in das Handelsregister.<br />

Bis zur Eintragung in das Handelsregister werden Kommanditisten, die <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft direkt beitreten, wie stille Gesellschafter behandelt, soweit<br />

die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />

beteiligen, stehen nach Maßgabe des mit <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin geschlossenen<br />

Treuhandvertrages sowie des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es im Innenverhältnis zu den an<strong>der</strong>en<br />

Gesellschaftern sowie im Verhältnis zueinan<strong>der</strong> wirtschaftlich so, als seien sie direkt als<br />

Kommanditisten an <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligt. Soweit im <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> Rechte<br />

und Pfl ichten für „Kommanditisten“ o<strong>der</strong> „Gesellschafter“ begründet werden, treffen<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 63

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