4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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Gesellschaft haften die Kommanditisten bis zur<br />
Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme. Die Haftung ist ausgeschlossen, sofern<br />
und soweit die Haftsumme geleistet und nicht<br />
zurückgezahlt worden ist. Eine Rückzahlung liegt<br />
auch dann vor, wenn <strong>der</strong> Kommanditist von <strong>der</strong><br />
Gesellschaft Leistungen erhält, ohne dass dem ein<br />
entsprechen<strong>der</strong> Gewinnanteil gegenübersteht.<br />
3. Im Innenverhältnis <strong>der</strong> Gesellschaft verjähren<br />
Schadensersatzansprüche gegen einen Gesellschafter<br />
– gleich aus welchem Rechtsgrund – innerhalb von<br />
drei Jahren nach Vornahme o<strong>der</strong> Unterlassung <strong>der</strong><br />
zum Schadensersatz verpflichtenden Handlung,<br />
soweit die Ansprüche nicht kraft Gesetzes einer<br />
kürzeren Verjährung unterliegen. Die Ansprüche<br />
verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Erörterung<br />
des haftungsbegründenden Sachverhalts in <strong>der</strong><br />
Gesellschafterversammlung, wenn die Erörterung<br />
den Gesellschaftern und Treugebern mit <strong>der</strong><br />
Einladung zur Gesellschafterversammlung form- und<br />
fristgerecht mitgeteilt worden ist.<br />
§ 9 KONTEN<br />
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
1. Sämtliche Vermögensgegenstände <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
werden auf ein gesamthän<strong>der</strong>isch gebundenes<br />
Rücklagenkonto gebucht.<br />
2. Für jeden Gesellschafter werden ein Gesellschafterkonto<br />
(Kapitalkonto I), ein Anteilskonto (Kapitalkonto<br />
<strong>II</strong>) und ein variables Konto (Kapitalkonto <strong>II</strong>I)<br />
geführt. Alle Konten sind unverzinslich.<br />
3. Das Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) wird als<br />
Festkonto für die Einlagen <strong>der</strong> Gesellschafter<br />
geführt. Es verzeichnet das tatsächlich gezahlte<br />
Nominalkapital (ohne Agio), mit dem <strong>der</strong><br />
Gesellschafter an <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligt ist.<br />
<strong>4.</strong> Die Anteile, die je<strong>der</strong> Gesellschafter nach Maßgabe<br />
des individuell zu berechnenden Ausgabepreises<br />
(Ziffer 9) an <strong>der</strong> Gesellschaft erhält, werden auf dem<br />
Kapitalkonto <strong>II</strong> verbucht. Nach den Anteilen bemisst<br />
sich auch das Stimmrecht jedes Gesellschafters.<br />
5. Auf dem variablen Konto (Kapitalkonto <strong>II</strong>I) werden<br />
Gewinne, Verluste und Entnahmen sowie Kosten<br />
erfasst.<br />
6. Soweit nicht in diesem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> etwas<br />
Abweichendes geregelt ist, sind für die Beteiligung<br />
<strong>der</strong> Gesellschafter am Vermögen, an Ausschüttungen,<br />
am Gewinn und Verlust <strong>der</strong> Gesellschaft, den<br />
Anspruch auf ein Abfindungsguthaben sowie für<br />
die Wahrnehmung <strong>der</strong> Gesellschafterrechte allein die<br />
Anteile gemäß Ziffer 9 des jeweiligen Gesellschafters<br />
auf dem Kapitalkonto <strong>II</strong> im Verhältnis zu <strong>der</strong> Summe<br />
<strong>der</strong> Anteile aller Gesellschafter am Ende eines<br />
Geschäftsjahres maßgebend.<br />
7. Bei einem Gesellschafterwechsel tritt <strong>der</strong> Rechtsnachfolger<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Ergebnisverteilung in<br />
die Rechtsposition seines Vorgängers ein und<br />
übernimmt die Gesellschafterkonten seines<br />
Rechtsvorgängers.<br />
8. Jedem Gesellschafter ist mindestens jährlich eine<br />
schriftliche Aufstellung über die Entwicklung seiner<br />
Gesellschaftskonten zu übersenden. Auf Verlangen<br />
ist einem Gesellschafter darüber hinaus je<strong>der</strong>zeit<br />
Auskunft über seine Konten durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin zu erteilen.<br />
9. Die Gesellschaft, vertreten durch die<br />
geschäftsführende Kommanditistin, berechnet zu<br />
jedem ersten Werktag eines Monats (im Folgenden<br />
<strong>der</strong> „Monatsbeginn“) den Ausgabepreis und zu<br />
jedem letzten Werktag eines Monats (im Folgenden<br />
das „Monatsende“) den Rücknahmepreis, <strong>der</strong> einem<br />
Anteil <strong>der</strong> Gesellschaft entspricht.<br />
Für eine Einlage (zur Höhe <strong>der</strong> Einlage, insbeson<strong>der</strong>e<br />
für Ratenanleger, vergleiche § 5 Ziffer 1) von<br />
je 500 Euro erhält ein Kommanditist/Treugeber<br />
daher den Bruchteil eines Anteils, <strong>der</strong> dem Verhältnis<br />
von 500 zu dem jetzigen Wert eines Anteils über<br />
500 Euro entspricht.<br />
Der Bruchteil eines Anteils im Nominalwert von<br />
500 Euro, den ein Kommanditist/Treugeber für eine<br />
Einlage in Höhe von 500 Euro erhält, wird nach<br />
folgen<strong>der</strong> Formel errechnet: M = 500 : AGP<br />
� �<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> Gesamtanteile zu nominal 500 Euro<br />
<strong>der</strong> eingebrachten Einlage wird nach folgen<strong>der</strong><br />
Formel errechnet: N = E : AGP<br />
�<br />
Der aktuelle Ausgabepreis kann dabei nicht im<br />
Vorfeld bekanntgegeben werden, da er von den<br />
jeweils geltenden Einkaufspreisen eines jeden<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 98