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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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Gesellschaft haften die Kommanditisten bis zur<br />

Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme. Die Haftung ist ausgeschlossen, sofern<br />

und soweit die Haftsumme geleistet und nicht<br />

zurückgezahlt worden ist. Eine Rückzahlung liegt<br />

auch dann vor, wenn <strong>der</strong> Kommanditist von <strong>der</strong><br />

Gesellschaft Leistungen erhält, ohne dass dem ein<br />

entsprechen<strong>der</strong> Gewinnanteil gegenübersteht.<br />

3. Im Innenverhältnis <strong>der</strong> Gesellschaft verjähren<br />

Schadensersatzansprüche gegen einen Gesellschafter<br />

– gleich aus welchem Rechtsgrund – innerhalb von<br />

drei Jahren nach Vornahme o<strong>der</strong> Unterlassung <strong>der</strong><br />

zum Schadensersatz verpflichtenden Handlung,<br />

soweit die Ansprüche nicht kraft Gesetzes einer<br />

kürzeren Verjährung unterliegen. Die Ansprüche<br />

verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Erörterung<br />

des haftungsbegründenden Sachverhalts in <strong>der</strong><br />

Gesellschafterversammlung, wenn die Erörterung<br />

den Gesellschaftern und Treugebern mit <strong>der</strong><br />

Einladung zur Gesellschafterversammlung form- und<br />

fristgerecht mitgeteilt worden ist.<br />

§ 9 KONTEN<br />

KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

1. Sämtliche Vermögensgegenstände <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

werden auf ein gesamthän<strong>der</strong>isch gebundenes<br />

Rücklagenkonto gebucht.<br />

2. Für jeden Gesellschafter werden ein Gesellschafterkonto<br />

(Kapitalkonto I), ein Anteilskonto (Kapitalkonto<br />

<strong>II</strong>) und ein variables Konto (Kapitalkonto <strong>II</strong>I)<br />

geführt. Alle Konten sind unverzinslich.<br />

3. Das Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) wird als<br />

Festkonto für die Einlagen <strong>der</strong> Gesellschafter<br />

geführt. Es verzeichnet das tatsächlich gezahlte<br />

Nominalkapital (ohne Agio), mit dem <strong>der</strong><br />

Gesellschafter an <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligt ist.<br />

<strong>4.</strong> Die Anteile, die je<strong>der</strong> Gesellschafter nach Maßgabe<br />

des individuell zu berechnenden Ausgabepreises<br />

(Ziffer 9) an <strong>der</strong> Gesellschaft erhält, werden auf dem<br />

Kapitalkonto <strong>II</strong> verbucht. Nach den Anteilen bemisst<br />

sich auch das Stimmrecht jedes Gesellschafters.<br />

5. Auf dem variablen Konto (Kapitalkonto <strong>II</strong>I) werden<br />

Gewinne, Verluste und Entnahmen sowie Kosten<br />

erfasst.<br />

6. Soweit nicht in diesem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> etwas<br />

Abweichendes geregelt ist, sind für die Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Gesellschafter am Vermögen, an Ausschüttungen,<br />

am Gewinn und Verlust <strong>der</strong> Gesellschaft, den<br />

Anspruch auf ein Abfindungsguthaben sowie für<br />

die Wahrnehmung <strong>der</strong> Gesellschafterrechte allein die<br />

Anteile gemäß Ziffer 9 des jeweiligen Gesellschafters<br />

auf dem Kapitalkonto <strong>II</strong> im Verhältnis zu <strong>der</strong> Summe<br />

<strong>der</strong> Anteile aller Gesellschafter am Ende eines<br />

Geschäftsjahres maßgebend.<br />

7. Bei einem Gesellschafterwechsel tritt <strong>der</strong> Rechtsnachfolger<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Ergebnisverteilung in<br />

die Rechtsposition seines Vorgängers ein und<br />

übernimmt die Gesellschafterkonten seines<br />

Rechtsvorgängers.<br />

8. Jedem Gesellschafter ist mindestens jährlich eine<br />

schriftliche Aufstellung über die Entwicklung seiner<br />

Gesellschaftskonten zu übersenden. Auf Verlangen<br />

ist einem Gesellschafter darüber hinaus je<strong>der</strong>zeit<br />

Auskunft über seine Konten durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin zu erteilen.<br />

9. Die Gesellschaft, vertreten durch die<br />

geschäftsführende Kommanditistin, berechnet zu<br />

jedem ersten Werktag eines Monats (im Folgenden<br />

<strong>der</strong> „Monatsbeginn“) den Ausgabepreis und zu<br />

jedem letzten Werktag eines Monats (im Folgenden<br />

das „Monatsende“) den Rücknahmepreis, <strong>der</strong> einem<br />

Anteil <strong>der</strong> Gesellschaft entspricht.<br />

Für eine Einlage (zur Höhe <strong>der</strong> Einlage, insbeson<strong>der</strong>e<br />

für Ratenanleger, vergleiche § 5 Ziffer 1) von<br />

je 500 Euro erhält ein Kommanditist/Treugeber<br />

daher den Bruchteil eines Anteils, <strong>der</strong> dem Verhältnis<br />

von 500 zu dem jetzigen Wert eines Anteils über<br />

500 Euro entspricht.<br />

Der Bruchteil eines Anteils im Nominalwert von<br />

500 Euro, den ein Kommanditist/Treugeber für eine<br />

Einlage in Höhe von 500 Euro erhält, wird nach<br />

folgen<strong>der</strong> Formel errechnet: M = 500 : AGP<br />

� �<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Gesamtanteile zu nominal 500 Euro<br />

<strong>der</strong> eingebrachten Einlage wird nach folgen<strong>der</strong><br />

Formel errechnet: N = E : AGP<br />

�<br />

Der aktuelle Ausgabepreis kann dabei nicht im<br />

Vorfeld bekanntgegeben werden, da er von den<br />

jeweils geltenden Einkaufspreisen eines jeden<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 98

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