4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
DINGLICHE BELASTUNGEN DES ANLAGEOBJEKTS<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 3 VermVerkProspV)<br />
Es bestehen keine dinglichen Belastungen am Anlageobjekt.<br />
RECHTLICHE ODER TATSÄCHLICHE BESCHRÄNKUNGEN DER<br />
VERWALTUNGSMÖGLICHKEIT DES ANLAGEOBJEKTES,<br />
INSBESONDERE AUF DAS ANLAGEZIEL<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 4 VermVerkProspV)<br />
Es bestehen keine rechtlichen o<strong>der</strong> tatsächlichen Beschränkungen <strong>der</strong> Verwendungsmöglichkeit<br />
des Anlageobjekts, insbeson<strong>der</strong>e in Hinsicht auf das Anlageziel.<br />
BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 5 VermVerkProspV)<br />
Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung liegen alle zur Erreichung <strong>der</strong> Anlageziele<br />
sowie für das Anlageobjekt erfor<strong>der</strong>lichen behördlichen Genehmigungen vor.<br />
VERTRÄGE ÜBER DIE ANSCHAFFUNG DES ANLAGEOBJEKTS<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 6 VermVerkProspV)<br />
Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung hat die Emittentin noch keine Verträge über<br />
die Anschaffung o<strong>der</strong> Herstellung des Anlageobjekts o<strong>der</strong> wesentlicher Teile davon<br />
geschlossen.<br />
BEWERTUNGSGUTACHTEN FÜR DAS ANLAGEOBJEKT<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 7 VermVerkProspV)<br />
Es hat keine Person o<strong>der</strong> Gesellschaft ein Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt<br />
erstellt.<br />
LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN BESTIMMTER PERSONEN<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 8 VermVerkProspV)<br />
Nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen werden von <strong>der</strong> Prospektverantwortlichen,<br />
den Gründungsgesellschaftern <strong>der</strong> Emittentin, den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />
<strong>der</strong> Emittentin, den Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrates <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />
Kommanditistin, <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in und dem Mittelverwendungskontrolleur o<strong>der</strong><br />
sonstigen Personen nicht erbracht.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 80