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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

DINGLICHE BELASTUNGEN DES ANLAGEOBJEKTS<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 3 VermVerkProspV)<br />

Es bestehen keine dinglichen Belastungen am Anlageobjekt.<br />

RECHTLICHE ODER TATSÄCHLICHE BESCHRÄNKUNGEN DER<br />

VERWALTUNGSMÖGLICHKEIT DES ANLAGEOBJEKTES,<br />

INSBESONDERE AUF DAS ANLAGEZIEL<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 4 VermVerkProspV)<br />

Es bestehen keine rechtlichen o<strong>der</strong> tatsächlichen Beschränkungen <strong>der</strong> Verwendungsmöglichkeit<br />

des Anlageobjekts, insbeson<strong>der</strong>e in Hinsicht auf das Anlageziel.<br />

BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 5 VermVerkProspV)<br />

Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung liegen alle zur Erreichung <strong>der</strong> Anlageziele<br />

sowie für das Anlageobjekt erfor<strong>der</strong>lichen behördlichen Genehmigungen vor.<br />

VERTRÄGE ÜBER DIE ANSCHAFFUNG DES ANLAGEOBJEKTS<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 6 VermVerkProspV)<br />

Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung hat die Emittentin noch keine Verträge über<br />

die Anschaffung o<strong>der</strong> Herstellung des Anlageobjekts o<strong>der</strong> wesentlicher Teile davon<br />

geschlossen.<br />

BEWERTUNGSGUTACHTEN FÜR DAS ANLAGEOBJEKT<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 7 VermVerkProspV)<br />

Es hat keine Person o<strong>der</strong> Gesellschaft ein Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt<br />

erstellt.<br />

LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN BESTIMMTER PERSONEN<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 8 VermVerkProspV)<br />

Nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen werden von <strong>der</strong> Prospektverantwortlichen,<br />

den Gründungsgesellschaftern <strong>der</strong> Emittentin, den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

<strong>der</strong> Emittentin, den Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrates <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in und dem Mittelverwendungskontrolleur o<strong>der</strong><br />

sonstigen Personen nicht erbracht.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 80

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